Automatische Fristverlängerung für Mitglieder
Mit einem Erlass der Obersten Finanzbehörden der Länder setzte die Finanzverwaltung die Termine für die Abgabe der Steuererklärungen für das Kalenderjahr 2011 fest. Die Erklärungen für die Einkommensteuer 2011 müssen bis zum 31.05.2012 abgegeben werden.
Wer die Hilfe eines Steuerberaters, Lohnsteuerhilfevereins oder einer anderen befugten Person laut Steuerberatungsgesetz in Anspruch nimmt, hat mehr Zeit, seine Unterlagen zu ordnen. In diesem Fall verlängert sich die Frist bis zum 31.12.2012.
Da Arbeitnehmer oft mit Erstattungen rechnen können, ist es ratsam, nicht bis auf den letzten Tag zu warten.
