Beitragsordnung
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 15,- € inkl. 19% USt.
Jahresbeitrag
Die Jahresbeiträge der Mitglieder staffeln sich gemäß nachstehender Tabelle, wobei sich die Bemessungsgrundlage aus allen steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen zusammensetzt.
Dies sind u.a.:
- Bruttoarbeitslohn/-löhne,
- sonstige Einnahmen wie z. B. Renten, Versorgungsbezüge, dauernde Lasten und steuerfreie Arbeitgeberleistungen,
- Lohnersatzleistungen und dergleichen, steuerfreie Einnahmen, Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung,
- Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften,
- Einnahmen oder Werbungskosten von der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen (z. B. Vermietung bei Grundstücksgemeinschaften).
| Bemessungsgrundlage in Euro | Mitgliedsbeitrag in Euro inkl. 19% USt. |
| bis 10.000 | 49,00 |
| von 10.001 bis 15.000 | 69,00 |
| von 15.001 bis 23.000 | 82,00 |
| von 23.001 bis 30.000 | 99,00 |
| von 30.001 bis 40.000 | 115,00 |
| von 40.001 bis 48.000 | 135,00 |
| von 48.001 bis 55.000 | 160,00 |
| von 55.001 bis 60.000 | 180,00 |
| von 60.001 bis 70.000 | 198,00 |
| von 70.001 bis 80.000 | 220,00 |
| von 80.001 bis 100.000 | 245,00 |
| ab 100.001 | 265,00 |
Beitragsfälligkeit
Folgebeiträge sind mit Ablauf des 01.01. für das Kalenderjahr zur Zahlung fällig.
Bei einer Änderung der gesetzlichen USt. von derzeit 19% ändern sich die vorstehenden Gesamtbeträge entsprechend.
