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Beitragsordnung
Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 12,00 € inkl. 19% MwSt.
Beitrag
Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages staffelt sich wie folgt:
Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter a) bis d) genannten Einnahmen zusammengerechnet.
| Bemessungsgrundlage in Euro |
Mitgliedsbeitrag
in Euro inkl. 19 % UST |
| bis 10.000 |
47,00 |
| von 10.001 bis 15.000 |
69,00 |
| von 15.001 bis 23.000 |
79,00 |
| von 23.001 bis 30.000 |
98,00 |
| von 30.001 bis 40.000 |
110,00 |
| von 40.001 bis 48.000 |
130,00 |
| von 48.001 bis 55.000 |
160,00 |
| von 55.001 bis 60.000 |
180,00 |
| von 60.001 bis 70.000 |
198,00 |
| von 70.001 bis 80.000 |
220,00 |
| über 80.000 |
245,00 |
Die Bemessungsgrundlage setzt sich zusammen aus
a) dem/den auf der/den Lohnsteuerkarte(n) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn/-löhnen,
b) dem jährlichen Bruttobetrag der Renten, Versorgungsbezüge, steuerfreie Arbeitgeberleistungen, Lohnersatzleistungen und dergleichen,
c) den Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung sowie
d) Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften.
Bei einer Änderung der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19% ändern sich die vorstehenden Gesamtbeträge entsprechend.
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