Öffnungszeiten:
Mo-Do  08.00 - 12.00 Uhr
und      14.00 - 17.00 Uhr
Fr         08.00 - 12.00 Uhr

Tel: (08724) 91 00 43

 

 

 

 

Beitragsordnung

Aufnahmegebühr
Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 12,00 € inkl. 19% MwSt.


Beitrag
Die Höhe des jährlichen Mitgliedsbeitrages staffelt sich wie folgt:


Bei zusammenveranlagten Ehegatten werden die unter a) bis d) genannten Einnahmen zusammengerechnet.

Bemessungsgrundlage in Euro Mitgliedsbeitrag
          in Euro inkl. 19 % UST        
bis 10.000 47,00
von 10.001 bis 15.000 69,00
von 15.001 bis 23.000 79,00
von 23.001 bis 30.000 98,00
von 30.001 bis 40.000 110,00
von 40.001 bis 48.000 130,00
von 48.001 bis 55.000 160,00
von 55.001 bis 60.000 180,00
von 60.001 bis 70.000 198,00
von 70.001 bis 80.000 220,00
über 80.000 245,00


Die Bemessungsgrundlage setzt sich zusammen aus

a) dem/den auf der/den Lohnsteuerkarte(n) des betreffenden Jahres eingetragenen Bruttoarbeitslohn/-löhnen,

b) dem jährlichen Bruttobetrag der Renten, Versorgungsbezüge, steuerfreie Arbeitgeberleistungen, Lohnersatzleistungen und dergleichen,

c) den Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung sowie

d) Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften.

Bei einer Änderung der gesetzlichen MwSt. von derzeit 19% ändern sich die vorstehenden Gesamtbeträge entsprechend.