Öffnungszeiten:
Mo-Do  08.00 - 12.00 Uhr
und      14.00 - 17.00 Uhr
Fr         08.00 - 12.00 Uhr

Tel: (08724) 91 00 43

 

 

 

 

Jobs & Chancen | Voraussetzungen

Voraussetzungen

Damit Sie eine Beratungsstelle leiten können, benötigen Sie eine kaufmännische Ausbildung und eine dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der bundes- bzw. landesverwaltenden Steuern gemäß § 23 (3) StBerG.

Nachweise

  • Ausbildung (Gehilfen/Kaufmannsbrief)
  • Zeugnis über eine dreijährige Berufspraxis mit steuerrechtlichem Schwerpunkt
    (z.B. StB / WP / RA / FA)

Typische Berufsgruppen

  • Steuerfachgehilfe/innen
  • Steuerfachwirte/-innen
  • Steuerberater/-innen
  • Rechtsanwälte/-innen
  • Bilanzbuchhalter/innen
  • Steuersachbearbeiter/innen Konzernsteuerabteilung
  • ehemalige Finanzbeamte/innen

Was wir die Eröffnung einer Beratungsstelle benötigen

  • Nachweise wie erwähnt
  • Bewerberauskunft
  • Erklärung nach § 4 DVLStHV
  • Beratungsstellenvertrag (2-fach, unterzeichnet)
  • polizeiliches Führungszeugnis Belegart „O“
    (Versand: direkt an Ihre zuständige Oberfinanzdirektion)