Voraussetzungen
Damit Sie eine Beratungsstelle leiten können, benötigen Sie eine kaufmännische Ausbildung und eine dreijährige Tätigkeit auf dem Gebiet der bundes- bzw. landesverwaltenden Steuern gemäß § 23 (3) StBerG.
Nachweise
- Ausbildung (Gehilfen/Kaufmannsbrief)
- Zeugnis über eine dreijährige Berufspraxis mit steuerrechtlichem Schwerpunkt (z.B. StB / WP / RA / FA)
- Steuerfachgehilfe/innen
- Steuerfachwirte/-innen
- Steuerberater/-innen
- Rechtsanwälte/-innen
- Bilanzbuchhalter/innen
- Steuersachbearbeiter/innen Konzernsteuerabteilung
- ehemalige Finanzbeamte/innen
Was wir für die Eröffnung einer Beratungsstelle benötigen
- Nachweise wie erwähnt
- Bewerberauskunft
- Erklärung nach § 4 DVLStHV
- Beratungsstellenvertrag (2-fach, unterzeichnet)
- polizeiliches Führungszeugnis Belegart „O“ (Versand: direkt an Ihre zuständige Oberfinanzdirektion)
