Arbeitsstätte bzw. Tätigkeitsstätte einer Streifenpolizistin
15.09.2016Lohnsteuerhilfeverein Nürnberg. Finanzgericht Münster: Az.: 12 K 1620/15: Reisekosten? Der Lohnsteuerhilfeverein Nürnberg weist auf folgenden, vom FG Münster am 19.02.2016 entschiedenen Fall hin: Die Klägerin war als Streifenpolizistin tätig und erzielte hierbei im Jahr 2013 Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit. Sie fuhr an jedem Arbeitstag zu ihrer Polizeiwache, wo ihr kein eigenes Büro zur Verfügung stand. […]