Fortbildungskosten für Kurse zur Persönlichkeitsbildung
16.01.2017Sofern eine Weiterbildung in einem bereits ausgeübten Beruf erfolgt, können Fortbildungskosten als Werbungskosten angesetzt werden, wie die Einkommensteuererklärung-Beratung im Nachfolgenden genauer erklärt. Sie können damit von den Einnahmen aus der Tätigkeit als Arbeitnehmer abgezogen werden und sich damit steuermindernd auswirken. Soweit der Arbeitgeber diese Fortbildungskosten erstattet, können sie steuerfrei vereinnahmt werden. Ein Abzug als Werbungskosten […]