Was ist Krankengeld und wo müssen Sie es in der Steuererklärung eintragen? Hier beantworten wir Ihnen diese Fragen und informieren Sie über alles Wissenswerte rund um das Krankengeld in der Steuererklärung.
Inhaltsverzeichnis
Wann bekommen Sie Krankengeld?
Wo müssen Sie das Krankengeld eintragen?
Übermittlung durch Sozialversicherungsträger
Progressionsvorbehalt
Unser Tipp zum Krankengeld
Auch wenn Sie an einer länger andauernden Krankheit leiden oder einen Unfall erlitten haben, muss ihr Arbeitgeber Ihnen den Lohn für 6 Wochen im Regelfall weiterzahlen. Sofern diese Frist verstrichen ist und Sie noch immer nicht arbeitsfähig sind, erhalten Sie als Arbeitnehmer anschließend von Ihrer Krankenkasse Krankengeld. Hierbei handelt es sich um eine steuerfreie Lohnersatzleistung. Trotzdem müssen Sie diesen Betrag in Ihrer Steuererklärung angeben.
Bislang konnten Sie als Arbeitnehmer das Krankengeld in die Anlage N eintragen, wenn Sie eine solche abzugeben hatten. Ohne Anlage N konnten Sie den Eintrag auch im Mantelbogen der Einkommensteuererklärung vornehmen. Hier hat sich eine Veränderung ergeben. Das Krankengeld ist jetzt in allen Fällen auf der Seite 4 des Mantelbogens unter Einkommensersatzleistungen einzutragen.
Der Gesetzgeber hat dafür gesorgt, dass die richtigen Beträge in der Einkommensteuererklärung erscheinen und diese nicht vergessen werden können. Denn die Sozialversicherungsträger, die die Leistungen erbringen, müssen die von ihnen gezahlten Beträge jährlich an die Finanzämter übermitteln.
Aber wie wirkt sich das Krankengeld auf die Einkommensteuer aus? Schließlich handelt es sich um steuerfreie Leistungen. Hier ist der Progressionsvorbehalt zu beachten. Das führt dazu, dass der Steuersatz anzuwenden ist, der gelten würde, wenn alle Einkünfte, einschließlich des Krankengeldes, als nicht steuerfrei anzusehen wären. Das klingt zunächst nicht so schwerwiegend, allerdings kann sich hierdurch in bestimmten Fällen durchaus eine deutliche Erhöhung der Einkommensteuerbelastung ergeben.
Die Berechnung ist nicht ganz einfach. Wenn Sie sich nach einer längeren Krankheit über Ihre steuerliche Belastung Klarheit verschaffen wollen, wenden Sie sich als Arbeitnehmer frühzeitig an Ihren Lohnsteuerhilfeverein. Finden Sie jetzt Ihren persönlichen Berater in der Nähe!