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Lohnsteuerhilfe, sodass Sie mehr bekommen

Aufgrund der Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein haben Sie ein sorgenfreies Leben. Zumindest im Hinblick auf Ihre Steuererklärung. Wenn Sie Mitglied werden, erhalten Sie ein umfangreiches Paket an Steuerhilfe Leistungen. Also können Sie sich ausruhen, denn alles rund um Ihre Steuern erledigen wir für Sie.

Und das Beste daran: Dafür zahlen Sie nur einen festen Jahresbeitrag berechnet aufgrund Ihres Bruttojahreseinkommens. Hierführ erhalten Sie aber alle Steuerhilfe Leistungen. Neben der Erstellung Ihrer Steuererklärung, legen wir für Sie Einspruch ein, wenn Ihr Steuerbescheid vom Finanzamt falsch ist. Hierfür wird aber kein Aufschlag für Sie fällig, sondern Sie zahlen auch lediglich Ihren jährlichen Mitgliedsbeitrag. Mehr zu den Steuerhilfe Kosten erfahren Sie unter Kosten. Im Grunde genommen bekommen Sie für einen kleinen Beitrag zahlreiche Steuerhilfe Leistungen.

Wir geben alles für Ihr steuerliches Happy End

Hierzu stehen wir Ihnen mit Rat und vor allem Tat zur Seite. Einerseits beraten wir Sie zu all Ihren steuerlichen Fragen und andererseits werden wir auch für Sie tätig und erstellen Ihre Einkommensteuererklärung. Genauso ist eine wichtige Aufgabe die Prüfung Ihres Steuerbescheides, welche ebenso im Rund-um-Sorglos-Paket des Lohnsteuerhilfevereins mitinbegriffen ist. Kurzum profitieren Sie das ganze Jahr über vom Service der Steuerhilfe und den Steuerhilfe Leistungen.

Jede Steuererklärung erzählt Ihre Geschichte. Deswegen ist unser Ziel auch für Ihr Steuer Happy End zu sorgen.

Im Folgenden sehen Sie auf einen Blick, welche Vorteile und Steuerhilfe Leistungen Sie bei der Lohnsteuerhilfe genau haben.

Steuerhilfe Leistungen und Vorteile im Überblick

Sie können das ganze Jahr über auf unsere steuerliche Beratung zählen. Ihre Fragen zu vermietetem Wohneigentum, Kindergeld und Wohneigentum beantworten wir Ihnen auch gerne.

Anhand Ihrer Unterlagen berechnen wir Ihnen vorab mit dem zu rechnenden Steuerergebnis.

Ihre Steuererklärung erledigen wir – Sie müssen sich nicht mehr länger mit den Formularen rumschlagen.

Sie haben Ruhe vom Finanzamt, denn allen Schriftverkehr mit dem Finanzamt wickeln wir für Sie ab.

Ihr Steuerbescheid wird von uns genauestens geprüft, um das bestmöglichste für Sie herauszuholen.

Einsprüche gegen Steuerbescheide machen wir für Sie damit Sie das größtmögliche an Steuern sparen.

Bei der Wahl der Steuerklasse beraten wir Sie individuell nach Ihren persönlichen Lebensumständen. Für Sie finden wir die richtige Steuerklasse.

Ihre Zukunft ist wichtig, daher zeigen wir Ihnen steuerliche Gestaltungsmöglichkeiten. So sparen Sie auch zukünftig bares Geld.

Wir vertreten Sie vor dem Finanzgericht.

Alle Mitglieder erhalten einen jährlichen Newsletter mit steuerlichen und organisatorischen Informationen.

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Lassen Sie Ihre Steuererklärung machen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Alle Leistungen inklusive

Jährlicher Mitgliedsbeitrag
von 52 Euro bis max. 375 Euro
angepasst an Ihr Einkommen.

Mehr Infos unter Kosten.

Mitgliedsbeitrag

Mit dem Beitragsrechner behalten Sie Ihre Lohnsteuerhilfe Kosten im Blick.

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Die richtige Beratung bei der Lohnsteuerhilfe

Überzeugt von den Steuerhilfe Leistungen der Lohnsteuerhilfe? Dann werden Sie Mitglied.

Als Steuerhilfe Berater dürfen wir Sie nach § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes steuerlich beraten.

Aber was bedeutet das für Sie?

wenn Sie folgende Einkünfte haben:

  • Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit (Lohn, Gehalt) oder
  • sonstige Einkünfte aus wiederkehrenden Bezügen laut § 22 Nr. 1 des EStG (z.B. Renten) oder
  • Einkünfte aus Unterhaltsleistungen laut § 22 Nr. 1a des EStG (vom geschiedenen oder dauernd getrennt lebenden Ehegatten)

 

Haben Sie Einnahmen aus den o.g. Einkunftsarten, dann können Sie die Lohnsteuerhilfe Leistungen auch hier in Anspruch nehmen:

  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Einnahmen aus Kapitalvermögen wie z. B. Zins- und Dividendeneinnahmen
  • sonstigen Einnahmen, wie z. B. private Veräußerungsgeschäfte von vermietetem Wohneigentum

 

Dabei dürfen die Gesamteinnahmen bei ledigen Personen 18.000 Euro, sowie bei verheirateten Paaren 36.000 Euro nicht übersteigen.

Bei nichtselbständigen Einkünften und Renten dagegen gibt es keine finanzielle Begrenzung nach oben hin.

Wenn Sie Einkommen aus den nachfolgenden Einkunftsarten beziehen, ist dem Lohnsteuerhilfeverein die Beratung untersagt:

  • Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft
  • Einkünfte aus Gewerbebetrieb
  • Einkünfte aus selbständiger Tätigkeit
  • umsatzsteuerpflichtige Einkünfte