Ihre Lohnsteuerhilfe Waldthurn
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Lydia Bodensteiner-Fuhrich – Ihre Ansprechpartnerin für Waldthurn
Lohnsteuerhilfe bedeutet für mich…
den „kleinen Mann “ zu unterstützen alle Möglichkeiten auszuschöpfen; die gesetzlich möglich sind.
Im Jahre 1972 bin ich als Angestellte der Beratungsstelle Weiden in die Steuermaterie eingestiegen. Weiter ging es als Beratungsstellenleiterin in Ansbach bis 31.12.1980. Im Januar 1981 eröffnete ich die Beratungsstelle in Vohenstrauss, die ich im Jahr 1996 aus persönlichen Gründen (Kinder und Famlie) an eine Nachfolgerin übergab. In der Zeit von 1990 bis Ende 2007 arbeite ich im Steuerbüro meines Mannes mit. Nach privaten Veränderungen machte ich meine Ausbildung zur Steuerfachgehilfin, die ich 2011 mit Erfolg abschloss.
2011 stieg ich wieder als Beratungsstellenleiterin beim Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. ein, eröffnete die Beratungsstelle in Neudstadt/WN und im darauffolgenden Jahr wurde die Beratungsstelle in Regensburg eröffnet.
Ich kann auf jahrelange Erfahrung in der Steuermaterie zurückgreifen, die ich immer wieder durch laufende Fortbildungen auf dem aktuellen Stand halte.
Meine Mitglieder werden von mir persönlich betreut, und es wird nicht nach dem Motto „hoch lebe der Vorgang“ gehandelt. Jeder Fall wir von mir mit dem Mitglied persönlich besprochen, auch wenn das Mitglied bereits jahrelang bei mir ist.
Die Beratungsstelle Neustadt/WN liegt direkt am Stadtpl. Neustadt/WN unterhalb des Landratsamts.
Über die Autobahn Ausfahrt „Altenstadt “ und „Floß Flossenbürg “ Richtung Neustadt kommt man direkt durch die Stadt und fährt am Stadtplatz 24 in die vorhandenen Parkmöglichkeiten, die direkt vor dem Büro vorhanden sind.
Ihre Steuererklärung ist unser Job
Denn Sie sollen nie wieder Stress mit der Einkommensteuererklärung haben. Daher sind Sie bei der Lohnsteuerhilfe Waldthurn genau richtig. Denn hier sorgen wir für Ihr steuerliches Happy End, sodass Sie das Maximum an Steuern sparen. Im Rahmen einer Mitgliedschaft übernehmen wir die Erstellung Ihrer Steuererklärung bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften begrenzt nach § 4 Nr. StBerG.
Ihre Vorteile als Mitglied
Als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein können Sie rundum entspannen, denn wir erledigen alles rund um Ihre Einkommensteuererklärung im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Unsere sozial gestaffelte Beitragsordnung legt Ihren jährlich Mitgliedsbeitrag fest. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Ihrem Bruttojahreseinkommen. Wer weniger verdient, zahlt also auch weniger!
Durch regelmäßige Weiterbildung halten wir uns in Sachen Steuern stets auf dem Laufenden, damit wir Sie bei Ihren Steuerangelegenheiten bestens beraten können.
Bei Fragen rund um Ihre Steuern und die Einkommensteuererklärung können Sie sich jederzeit an Ihren persönlichen Ansprechpartner der Lohnsteuerhilfe in Waldthurn wenden.
Kontaktieren Sie unsere Beratungsstelle in Waldthurn und vereinbaren Sie einen Termin nach Ihrem Wunsch.
Die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt verlängert sich für Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres (ausgehend vom Steuerjahr).
Tipp: Checkliste
Für eine schnelle Bearbeitung Ihrer Steuererklärung empfehlen wir Ihnen Ihre Belege ordentlich zu sortieren.
Mit Hilfe unserer Checkliste für die Einkommensteuererklärung bekommen Sie einen Überblick welche Unterlagen wichtig sind.
Happy End auch für Ihre Einkommensteuererklärung
Viele Steuerpflichtige geben ihre Einkommensteuererklärung nicht ab und verschenken damit jedes Jahr rund 500 Mio. EUR an den Staat. Auf jeden Einzelnen umgelegt wäre dies eine satte Steuererstattung. Also reichen Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt ein, weil es mit der Lohnsteuerhilfe Waldthurn auch so unkompliziert und preiswert geht.
Eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes hat ergeben, dass die durchschnittliche Steuererstattung in den vergangenen Jahren angestiegen ist. Dies gilt für alle Steuerpflichtigen mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften im Falle einer Steuererstattung.

* für alle Steuerpflichtigen mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften im Falle einer Steuererstattung (Quelle: Statistisches Bundesamt VZ 2017, Stand 05/2021).
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Lohnsteuerhilfe, weil Sie dadurch Steuern sparen
Mit anderen Worten, wir holen Ihr Geld zurück. Und das geht nur, wenn man im Steuerrecht den Überblick behält. Deswegen halten wir uns mit regelmäßigen Fortbildungen und Steuerseminaren auf dem aktuellsten Stand. Damit stellen wir sicher, Sie fachlich bestens zu beraten und ein positives Ergebnis bei Ihrer Einkommensteuererklärung für Sie herauszuholen. Bei der Lohnsteuerhilfe Waldthurn profitieren Sie besonders von unserer steuerlichen Fachkenntnis spezialisiert auf die Einkommensteuererklärung. Denn wir beraten Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen unseres Rund-um-Sorglos-Paketes der Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Ihre Zufriedenheit ist beim Lohnsteuerhilfeverein besonders wichtig
Deshalb beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch und prüfen alle für Ihre Lebenssituation relevanten Bereiche zum Steuern sparen. Das heißt, wir schöpfen für Sie jedes Sparpotenzial aus, damit Sie möglichst wenig Steuern zahlen müssen. Durch den kompetenten Service der Lohnsteuerhilfe Waldthurn können Sie sicher sein, dass keine Möglichkeit auf eine höhere Steuererstattung oder einer niedrigeren Steuernachzahlung ausgelassen wird. So wird jede Chance mehr Geld zurückzubekommen für Sie genutzt. Also worauf warten Sie noch?
Jetzt gleich einen Termin bei uns vereinbaren und schon bald können Sie sich über Ihr steuerliches Happy End freuen!
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Lohnsteuerhilfe Waldthurn


Wir sind für Sie da!
Bitte kontaktieren Sie uns vorab telefonisch oder digital, um die Vorgehensweise abzustimmen.