Kontakt

Steuerhilfe Kosten & Gebühren

Jährliche Mitgliedsbeiträge und einmalige Aufnahmegebühr

Steuerhilfe Kosten im Überblick | Beitragsordnung & Mitgliedsbeiträge

Der Altbayerische Lohnsteuerhilfeverein e.V. hilft Arbeitnehmern:innen, Rentnern:innen und vielen anderen Steuerpflichtigen bei der Steuererklärung begrenzt nach § 4 Nr. 11 des Steuerberatungsgesetzes im Rahmen einer Mitgliedschaft bei fairen Steuerhilfe Kosten.

Für den Verein wird der Hauptaugenmerk auf die Deckung der Kosten gelegt und nicht auf den Gewinn. Die Mitgliedsbeiträge sind daher kostengünstig und richten sich speziell nach dem Bruttoeinkommen der Mitglieder. Verglichen mit den Beratungskosten durch z. B. eine:n Steuerberater:in ist der Lohnsteuerhilfeverein in der Regel die günstigere Variante.

Aus der Mitgliedschaft ziehen Sie Vorteile aus folgenden Leistungen: Erstellung der Steuererklärung, Übermittlung an das Finanzamt, Prüfung des Steuerbescheides und noch viele weitere Leistungen des Steuerhilfevereins. Und das alles für nur einen Beitrag im Jahr.

Die Mitglieder zahlen somit einen angepassten jährlichen Beitrag gemäß Beitragsordnung und beim Eintritt in den Verein einmalig eine Aufnahmegebühr von 15 Euro inkl. USt.

Beitragsordnung

Die jährlichen Kosten & Gebühren für die Steuerhilfe sind in der Beitragsordnung festgelegt.

Zur Beitragsordnung

Beitragsrechner

Mithilfe unseres Rechners können Sie ganz einfach Ihre jährlichen Kosten für die Steuerhilfe berechnen lassen.

Mitgliedsbeitrag berechnen
Beratungsstelle suchen
Deutsch

Beitragsordnung

Steuerhilfe Kosten: Bei geringem Einkommen auch ein kleiner Beitrag!

Dies ist der Grundsatz unserer Beitragsordnung. Daher sind unsere Mitgliedsbeiträge sozial gestaffelt.

BemessungsgrundlageMitgliedsbeitrag in Euro
in Euroinkl. gesetzl. USt.
bis 10.00052,-
10.001 - 15.00074,-
15.001 - 20.00091,-
20.001 - 25.000101,-
25.001 - 30.000115,-
30.001 - 35.000131,-
35.001 - 40.000139,-
40.001 - 45.000149,-
45.001 - 50.000159,-
50.001 - 55.000177,-
55.001 - 60.000195,-
60.001 - 70.000229,-
70.001 - 80.000252,-
80.001 - 100.000289,-
100.001 - 120.000319,-
120.001 - 150.000349,-
ab 150.001375,-

Gültig ab 01.01.2023

Hier können Sie die Beitragsordnung als PDF herunterladen:

  Beitragsordnung (Deutsch)
englisch  Beitragsordnung (Englisch)

Die Aufnahmegebühr beträgt einmalig 15 € inkl. USt.

Der Jahresbeitrag ist gemäß der Tabelle sozial gestaffelt, wobei sich die Bemessungsgrundlage aus allen steuerpflichtigen und steuerfreien Einnahmen zusammensetzt.

Dies sind u.a.:
1. Bruttoarbeitslohn/löhne,
2. sonstige Einnahmen wie z.B. Renten, Versorgungsbezüge, dauernde Lasten und steuerfreie Arbeitgeberleistungen,
3. Lohnersatzleistungen und dergleichen, steuerfreie Einnahmen, Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung,
4. Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften,
5. Einnahmen oder Werbungskosten von der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen (z. B. Vermietung bei Grundstücksgemeinschaften).

Bei zusammenveranlagten Ehegatten:innen werden die unter 1. bis 5. genannten Einnahmen zusammengerechnet.
Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erhöht sich der Beitrag um eine Stufe.

Zusätzliche Informationen zu den Steuerhilfe Kosten & der Beitragsfälligkeit:

Alle Folgebeiträge sind nach dem 01. Januar für das laufende Kalenderjahr fällig zur Zahlung. Unabhängig davon, ob das Mitglied die Leistungen des Vereins in Anspruch genommen hat.

Beitragsrechner

Schnell & einfach Mitgliedsbeitrag berechnen

Sie möchten wissen wie viel Sie für die Steuerhilfe beim Lohnsteuerhilfeverein bezahlen müssen? Mit unserem Beitragsrechner behalten Sie den Überblick über Ihre Steuerhilfe Kosten.

 
Jahreswerte in €
Bruttoarbeitslohn/-löhne
Rente/-n
Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld)
Mieteinnahmen oder höhere Werbungskosten
Zinsen/Dividenden

Noch Fragen zu den Kosten & Gebühren?

Wir beantworten gerne Ihre Fragen.

Rufen Sie einfach an oder suchen Sie direkt nach einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

Titelbild © Andrey Popov fotolia.com