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Häufige Fragen

zur Mitgliedschaft im Steuerhilfeverein

Mit unseren FAQ’s möchten wir Ihnen die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Mitgliedschaft an die Hand geben und Ihnen somit einen Überblick über unseren Lohnsteuerhilfeverein und die Beratung geben.

Fragen und Antworten zur Mitgliedschaft

Wo ist die nächste Beratungsstelle des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V.?

Um eine unserer Beratungsstellen in Ihrer Nähe zu finden, können Sie einfach die Postleitzahlen-Suche auf unserer Webseite nutzen. Dazu müssen Sie lediglich unter „Beratungsstelle suchen“ Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort eingeben und Sie erhalten eine Auflistung aller Beratungsstellen in Ihrem Umkreis. Um eine Wahl zu treffen, können Sie sich auf den jeweiligen Beraterseiten einen ersten Eindruck von unseren Beratungsstellenleitern:innen verschaffen.

Wie kann ich eine Mitgliedschaft abschließen?

Um eine Mitgliedschaft abschließen zu können, müssen Sie sich zunächst für eine unserer Beratungsstellen entscheiden und mit dem:r Leiter:in oder Ihrem:r persönlichen Ansprechpartner:in einen Termin vereinbaren. Bereits während dieses Termins prüft Ihr:e Steuerexperte:in für Sie, ob Sie allen gesetzlichen Vorgaben der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG entsprechen und somit Mitglied werden können.

Ist Ihre Mitgliedschaft zulässig, müssen Sie nur noch die Beitrittserklärung unseres Vereins unterzeichnen. Auf diesem Dokument finden Sie außerdem die wichtigsten Auszüge unserer Satzung.

Was kostet die Mitgliedschaft?

Da wir ein Verein sind, wird bei uns ein jährlicher Mitgliedsbeitrag fällig, wie beispielsweise auch bei einem Sportverein. Im Gegenzug können Sie alle Leistungen des Vereins ohne Aufpreis in Anspruch nehmen.

Der Betrag Ihres Mitgliedsbeitrags liegt zwischen 52 Euro und 375 Euro pro Jahr. Abhängig von Ihren Jahresseinnahmen wird der genaue Betrag anhand einer sozialen Staffelung ermittelt. Für den Fall, dass Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, erhöht sich der Beitrag um eine Stufe. Unser Beitragsrechner lässt Sie die Höhe Ihres individuellen Beitrags bereits online auf unserer Webseite berechnen. Die Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags ist unabhängig von der Nutzung unserer Leistungen.

Gibt es Rabatte bei den Kosten der Mitgliedschaft für z. B. Gewerkschaftsmitglieder?

Ja, wir erlassen Ihnen die ansonsten fällige Aufnahmegebühr i.H.v. 15 Euro für Neumitglieder, wenn Sie sich als Mitglied einer der nachfolgenden Organisationen ausweisen:

  • ADEXA - Gewerkschaft für Angestellte und Auszubildende in öffentlichen Apotheken
  • CGM - Christliche Gewerkschaft Metall
  • IG BAU - Industriegewerkschaft Bauen-Agra-Umwelt
  • NGG - Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
  • EVG - Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
  • komba gewerkschaft - kommunale Beamte und Angestellte
  • proT-in - Berufsverband für berufliche und rechtliche Interessen der Arbeitnehmer und Beamten in den Branchen der Telekommunikations- und Informationstechnik
  • Trenkwalder - Personaldienstleister
  • VDStra - Verband Deutscher Straßenwärter

Ist die Erledigung der Steuererklärung per Online-Beratung möglich?

Ja, eine Vielzahl unserer Beratungsstellen bietet Ihnen auch den Extra-Service der Online-Beratung inklusive der ALH-Postbox-App an. Mithilfe der praktischen App können Sie Ihre Belege einfach abfotografieren und ganz bequem per Smartphone an Ihre Beratungsstelle übermitteln. Damit können Sie Ihre Steuererklärung also völlig kontaktlos und online erledigen.

Suchen Sie sich einfach eine Beratungsstelle mit dem Extra-Service Online-Beratung aus und vereinbaren Sie einen Online-Termin. Die Beratung kann dann per Telefon- oder Video-Beratung erfolgen.

Jetzt Online-Beratungsstelle finden!

Was ist die ALH Postbox?

Die ALH Postbox ist ein Tool für unsere Mitglieder zur Kommunikation mit ihrer Beratungsstelle. Das Mitgliederportal steht als App im Google Play Store und Apple App Store und als Onlineportal unter www.alh-postbox.de zur Verfügung. Mit der ALH-Postbox-App können Sie ganz einfach und schnell per Smartphone Ihre Belege abfotografieren und sicher an Ihre Beratungsstelle übermitteln.

Weitere Infos zur ALH Postbox

FAQ zur ALH Postbox

Wo finde ich meine Mitgliedsnummer?

Ihre Mitgliedsnummer finden Sie in der Regel auf Ihren Mitgliedsdokumenten wie z. B. dem Mitgliedsausweis oder Schreiben von Ihrer Beratungsstelle oder der Hauptverwaltung.

Falls Sie Ihre Mitgliedsnummer nicht mehr wissen, dann wenden Sie sich einfach an Ihre zuständige Beratungsstelle oder unsere Hauptverwaltung.

Welche Leistungen sind bei der Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein inbegriffen?

Die Berater:innen unseres Vereins leisten einen steuerlichen Rundum-Service für ihre Mitglieder. Durch Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:

  • Vorabberechnung
  • Erstellung der Einkommenssteuererklärung
  • Prüfung des Steuerbescheides
  • Einlegung von Einsprüchen
  • Ganzjährliche Betreuung
  • Individuelle Beratung zur Steuerklassenwahl

Weitere Informationen zu unserem Leistungspaket gibt es hier.

Kann ich als Mitglied die Beratungsstelle wechseln?

Ja, Sie können als Mitglied die Beratungsstelle innerhalb unseres Lohnsteuerhilfevereins wechseln. Wenn Sie z. B. umgezogen sind, können Sie sich einfach über unsere Beratungsstellen-Suche einen neuen Standort in der Nähe Ihres neuen Wohnsitzes aussuchen. Kontaktieren Sie dann die neue Beratungsstelle und informieren Sie diese, dass Sie bereits Mitglied im Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. sind. Die neue Beratungsstelle wird dann alles Weitere für den Wechsel der Beratungsstelle für Sie veranlassen.

Welche Voraussetzungen gibt es für eine Beratung beim Lohnsteuerhilfeverein?

Wie alle Lohnsteuerhilfevereine dürfen auch wir Steuerpflichtige nur im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten. Allerdings kann nicht Jeder Mitglied unseres Vereins werden, die Bedingungen dafür werden durch die Beratungsbefugnis gesetzlich vorgeschrieben:

Es dürfen ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wiederkehrende Bezüge oder Unterhaltsleistungen vorliegen.
Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen bestimmte Einnahmegrenzen nicht übersteigen. Für Alleinstehende liegt die Grenze bei 18.000 Euro, bei Zusammenveranlagung bei 36.000 Euro.

Wie sind die Regelungen zur Mitgliedschaft?

Alle Regelungen rund um die Mitgliedschaft, wie z. B. die Rechte und Pflichten von Mitgliedern sind in unserer Vereinssatzung festgelegt. Die wichtigsten Fragen rund um die Mitgliedschaft beantworten wir Ihnen unter Häufige Fragen zur Mitgliedschaft.

Hier finden Sie die Satzung des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V.

Welche Voraussetzungen muss ein:e Beratungsstellenleiter:in erfüllen?

Um Beratungsstellenleiter:in des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. werden zu können, müssen unsere Bewerber:innen eine abgeschlossene kaufmännische Ausbildung mit steuerlichem Hintergrund nachweisen. Außerdem müssen sie mindestens drei Jahre lang im Bereich der Einkommensteuern gemäß § 23 (3) StBerG beruflich tätig gewesen sein, um die Voraussetzungen zu erfüllen. Nur so ist es möglich, die Zulassung der zuständigen Finanzbehörde zu erhalten.

Auch nach ihrer Zulassung bilden sich unsere Beratungsstellenleiter:innen fort und nehmen regelmäßig an Seminaren teil. Ziel ist es, fachlich auf dem neuesten Stand zu bleiben, um den Mitgliedern eine gute Beratung leisten zu können.

Meine Einkommensverhältnisse haben sich verändert – Was nun?

Wenn sich Ihre Einkommensverhältnisse verändern, kann das leider dazu führen, dass Sie aus unserer Beratungsbefugnis ausgeschlossen werden. Dies ist beispielsweise der Fall, wenn Ihre Mieteinnahmen oder Kapitalerträge die Höchstgrenze überschreiten, Sie Einnahmen aus einem Gewerbebetrieb oder einer selbständigen Tätigkeit haben. Folglich dürfen unsere Beratungsstellen Sie für das betreffende Steuerjahr nicht mehr beraten, dies ist gesetzlich so vorgeschrieben.

Um Ihre Mitgliedschaft zu beenden, müssen Sie Ihre schriftliche Kündigung und einen entsprechenden Nachweis an die Hauptverwaltung senden.

Ist es erlaubt steuerrelevante Unterlagen per E-Mail an meine Beratungsstelle zu verschicken?

Erlaubt ist dieses Vorgehen, allerdings sollte man sich darüber bewusst sein, dass sowohl der Inhalt als auch der Anhang nicht gesondert verschlüsselt sind.

Wir empfehlen Ihnen stattdessen unsere kostenlose ALH Postbox zu nutzen. Beim Datenversand über die App oder das Onlineportal können Sie unbesorgt sein, Ihre Daten werden automatisch verschlüsselt und sind somit sicher.

Wie lange muss ich auf meine Steuerrückzahlung vom Finanzamt warten?

Ihre Wartezeit ist hier von zwei ganz unterschiedlichen Stellen abhängig. Zunächst ist die Bearbeitungszeit in unseren Beratungsstellen ausschlaggebend. Diese lässt sich auch durch Ihre Mithilfe verkürzen. Im Idealfall haben Sie bereits beim ersten Beratungsgespräch alle notwendigen Belege dabei, sodass Ihr:e Berater:in möglichst zeitnah auch mit der Erstellung Ihrer Steuererklärung beginnen kann. Fehlen doch noch Unterlagen oder kontaktiert Ihr:e Berater:in Sie mit Rückfragen, sollten Sie möglichst schnell reagieren, sodass die Erklärung auch zügig fertiggestellt und beim Finanzamt eingereicht werden kann.

Ihre restliche Wartezeit ist nun vollkommen abhängig vom Finanzamt und der Auslastung der Sachbearbeiter:innen. Unsere Beratungsstellen können diesen Prozess leider nicht mehr beeinflussen. Es bleibt uns lediglich die Erklärung in elektronischer Form zu übermitteln, wodurch Ihre Steuererklärung vorrangig geprüft wird.

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Wir finden es natürlich sehr schade, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten. Nichtsdestotrotz akzeptieren wir Ihre Entscheidung. Die Kündigung erfolgt immer zum Jahresende, Ihr Kündigungsschreiben muss allerdings bereits bis zum 30. September des jeweiligen Jahres schriftlich und unterschrieben in der Hauptverwaltung eingehen.

Weitere Fragen und Antworten rund um die Kündigung der Mitgliedschaft.

Was kann ich tun, wenn ich meine Beratungsstelle nicht erreiche?

Wenn Sie bereits alle Kontaktmöglichkeiten - telefonisch, E-Mail, per App oder Post – genutzt haben und seit längerem keine Rückmeldung von Ihrer Beratungsstelle erhalten, können Sie sich in unserer Hauptverwaltung melden. Schreiben uns gerne eine Nachricht. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen und versuchen schnellstmöglich den Kontakt zu Ihrer Beratungsstelle wiederherzustellen.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Wo ist die Hauptverwaltung des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V.?

Die Hauptverwaltung und der Sitz des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. ist in der Fischbräustraße 6 in 84323 Massing.

Kontakt zur Hauptverwaltung

Wozu benötigt der Lohnsteuerhilfeverein eine Vollmacht?

Mit Ihrer Vollmacht geben Sie uns die Erlaubnis, Sie in Steuersachen gegenüber dem Finanzamt zu vertreten.
Wenn Sie die Mitgliedschaft in unserem Verein kündigen, wird die Vollmacht wieder gelöscht.

Weshalb muss ich eine Vollständigkeitserklärung unterschreiben?

Mit der Vollständigkeitserklärung bestätigen Sie uns, dass Ihre Angaben gegenüber Ihrem:r Berater:in zur Erstellung Ihrer Steuererklärung wahrheitsgemäß und nach bestem Wissen angegeben wurden.
Hiermit bestätigen Sie uns auch Ihre Bankverbindung für etwaige Rückerstattungen.
Ihre Vollständigkeitserklärung müssen Sie für jede Steuererklärung aufs Neue abgeben.

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