Mit unseren FAQ’s möchten wir Ihnen die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Mitgliedschaft an die Hand geben und Ihnen somit einen Überblick über unseren Lohnsteuerhilfeverein und die Beratung geben.
Mit unseren FAQ’s möchten wir Ihnen die Antworten auf die häufigsten Fragen zur Mitgliedschaft an die Hand geben und Ihnen somit einen Überblick über unseren Lohnsteuerhilfeverein und die Beratung geben.
Um eine unserer Beratungsstellen in Ihrer Nähe zu finden, können Sie einfach die Postleitzahlen-Suche auf unserer Webseite nutzen. Dazu müssen Sie lediglich unter „Berater suchen“ Ihre Postleitzahl oder Ihren Wohnort eingeben und Sie erhalten eine Auflistung aller Beratungsstellen in Ihrem Umkreis. Um eine Wahl zu treffen, können Sie sich auf den jeweiligen Beraterseiten einen ersten Eindruck von unseren Beratungsstellenleitern verschaffen.
Um eine Mitgliedschaft abschließen zu können, müssen Sie sich zunächst für eine unserer Beratungsstellen entscheiden und mit dem Leiter oder Ihrem persönlichen Ansprechpartner einen Termin vereinbaren. Bereits während dieses Termins prüft Ihr Steuerexperte für Sie, ob Sie allen gesetzlichen Vorgaben der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG entsprechen und somit Mitglied werden können.
Ist Ihre Mitgliedschaft zulässig, müssen Sie nur noch die Beitrittserklärung unseres Vereins unterzeichnen. Auf diesem Dokument finden Sie außerdem die wichtigsten Auszüge unserer Satzung.
Da wir ein Verein sind, wird bei uns ein jährlicher Mitgliedsbeitrag fällig, wie beispielsweise auch bei einem Sportverein. Im Gegenzug können Sie alle Leistungen des Vereins, ohne Aufpreis, in Anspruch nehmen.
Der Betrag Ihres Mitgliedsbeitrags liegt zwischen 52 Euro und 339 Euro pro Jahr. Abhängig von Ihren Jahresseinnahmen wird der genaue Betrag anhand einer sozialen Staffelung ermittelt. Für den Fall, dass Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung vorliegen, erhöht sich der Beitrag um eine Stufe. Unser Beitragsrechner lässt Sie die Höhe Ihres individuellen Beitrags bereits online auf unserer Webseite berechnen. Die Fälligkeit des Mitgliedsbeitrags ist unabhängig von der Nutzung unserer Leistungen.
Die Berater unseres Vereins leisten einen steuerlichen Rundum-Service für ihre Mitglieder. Durch Zahlung des jährlichen Mitgliedsbeitrages haben Sie Anspruch auf folgende Leistungen:
Weitere Informationen zu unserem Leistungspaket gibt es hier.
Wie alle Lohnsteuerhilfevereine dürfen auch wir Steuerpflichtige nur im Rahmen einer Mitgliedschaft beraten. Allerdings kann nicht Jeder Mitglied unseres Vereins werden, die Bedingungen dafür werden durch die Beratungsbefugnis gesetzlich vorgeschrieben:
Es dürfen ausschließlich Einkünfte aus nichtselbstständiger Arbeit, wiederkehrende Bezüge oder Unterhaltsleistungen vorliegen.
Einkünfte aus Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung und aus privaten Veräußerungsgeschäften dürfen bestimmte Einnahmegrenzen nicht übersteigen. Für Alleinstehende liegt die Grenze bei 18.000 Euro, bei Zusammenveranlagung bei 36.000 Euro.
Auch nach ihrer Zulassung bilden sich unsere Beratungsstellenleiter fort und nehmen regelmäßig an Seminaren teil. Ziel ist es, fachlich auf dem neuesten Stand zu bleiben, um den Mitgliedern eine gute Beratung leisten zu können.
Um Ihre Mitgliedschaft zu beenden, müssen Sie Ihre schriftliche Kündigung und einen entsprechenden Nachweis an die Hauptverwaltung senden.
Wir empfehlen Ihnen stattdessen unsere kostenlose ALH Postbox zu nutzen. Beim Datenversand über die App oder das Onlineportal können Sie unbesorgt sein, Ihre Daten werden automatisch verschlüsselt und sind somit sicher.
Ihre restliche Wartezeit ist nun vollkommen abhängig vom Finanzamt und der Auslastung der Sachbearbeiter. Unsere Beratungsstellen können diesen Prozess leider nicht mehr beeinflussen. Es bleibt uns lediglich die Erklärung in elektronischer Form zu übermitteln, wodurch Ihre Steuererklärung vorrangig geprüft wird.
Nutzen Sie die Chance und profitieren Sie von unserem steuerlichen Rundum-Service.
Weitere Infos zu unserem AngebotFür die Mitgliedschaft zahlen SIe jährlich nur einen sozial-gestaffelten Mitgliedsbeitrag.
Mehr zu den Kosten der Mitgliedschaft