Ihre Lohnsteuerhilfe Markt Bibart
Weil Lohnsteuerhilfe so einfach geht
Termin vereinbaren
Jetzt Kontakt aufnehmen.
Hannelore Schwab – Ihre Ansprechpartnerin für Markt Bibart
Lohnsteuerhilfe bedeutet für mich…
die Abwechslung, der Kontakt zu netten Menschen und steuerlich das Beste für meine Mitglieder rauszuholen.
Von 1988 bis 1991 habe ich die Ausbildung zur Steuerfachangestellten gemacht. Im darauffolgenden Jahr habe ich die dreijährige Weiterbildung zur Bilanzbuchhalterin absolviert. Bis 1997 habe ich in Vollzeit bei einer großen Wirtschaftsprüfungskanzlei in Würzburg gearbeitet. Danach wurden unsere Kinder geboren und ich war von zu Hause aus nur noch in Teilzeit für die Kanzlei tätig.
Im Jahr 2005 habe ich beim Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. als Beratungsstellenleiterin gestartet. Damals waren die Kinder noch klein und die Tätigkeit war perfekt, da ich meine Zeit selbst einteilen konnte und die Beratungstermine mit der Kindererziehung wunderbar in Einklang bringen konnte.
Aus den 10 Mitgliedern in 2005 sind mittlerweile über 350 geworden und es würden mehr sein, wenn ich mehr Zeit zur Bearbeitung der neuen Mitglieder hätte. Aber ich möchte die Beratungsstelle ohne Personal führen und irgendwann kommt man an seine Grenzen, wenn man eine ordnungsgemäße Beratung und Mitgliederverwaltung gewährleisten möchte.
Denn das ist mein Anspruch: das Beste für meine Mitglieder. Ich freue mich jedes Mal, über das Glänzen in den Augen meiner Mitglieder, wenn sie erfahren, wie hoch die Steuererstattung für sie ist.
Wenn nötig komme ich zur Beratung auch gerne bei Ihnen zu Hause vorbei.
Sie finden mich ganz leicht im Osten von Markt Bibart: Vom Kreisverkehr Richtung Scheinfeld orientieren, dann die erste links abbiegen und wir sind das zweite Wohnhaus auf der rechten Seite.
Ihre Steuererklärung ist unser Job
Denn Sie sollen nie wieder Stress mit der Einkommensteuererklärung haben. Daher sind Sie bei der Lohnsteuerhilfe Markt Bibart genau richtig. Denn hier sorgen wir für Ihr steuerliches Happy End, sodass Sie das Maximum an Steuern sparen. Im Rahmen einer Mitgliedschaft übernehmen wir die Erstellung Ihrer Steuererklärung bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften begrenzt nach § 4 Nr. StBerG.
Ihre Vorteile als Mitglied
Als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein können Sie rundum entspannen, denn wir erledigen alles rund um Ihre Einkommensteuererklärung im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Unsere sozial gestaffelte Beitragsordnung legt Ihren jährlich Mitgliedsbeitrag fest. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Ihrem Bruttojahreseinkommen. Wer weniger verdient, zahlt also auch weniger!
Durch regelmäßige Weiterbildung halten wir uns in Sachen Steuern stets auf dem Laufenden, damit wir Sie bei Ihren Steuerangelegenheiten bestens beraten können.
Bei Fragen rund um Ihre Steuern und die Einkommensteuererklärung können Sie sich jederzeit an Ihren persönlichen Ansprechpartner der Lohnsteuerhilfe in Markt Bibart wenden.
Kontaktieren Sie unsere Beratungsstelle in Markt Bibart und vereinbaren Sie einen Termin nach Ihrem Wunsch.
Die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt verlängert sich für Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres (ausgehend vom Steuerjahr).
Tipp: Checkliste
Für eine schnelle Bearbeitung Ihrer Steuererklärung empfehlen wir Ihnen Ihre Belege ordentlich zu sortieren.
Mit Hilfe unserer Checkliste für die Einkommensteuererklärung bekommen Sie einen Überblick welche Unterlagen wichtig sind.
Happy End auch für Ihre Einkommensteuererklärung
Viele Steuerpflichtige geben ihre Einkommensteuererklärung nicht ab und verschenken damit jedes Jahr rund 500 Mio. EUR an den Staat. Auf jeden Einzelnen umgelegt wäre dies eine satte Steuererstattung. Also reichen Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt ein, weil es mit der Lohnsteuerhilfe Markt Bibart auch so unkompliziert und preiswert geht.
Eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes hat ergeben, dass die durchschnittliche Steuererstattung in den vergangenen Jahren angestiegen ist. Dies gilt für alle Steuerpflichtigen mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften im Falle einer Steuererstattung.

* für alle Steuerpflichtigen mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften im Falle einer Steuererstattung (Quelle: Statistisches Bundesamt VZ 2017, Stand 05/2021).

Mit dem Laden des Videos akzeptieren Sie die Datenschutzerklärung von YouTube.
Mehr erfahren
Lohnsteuerhilfe, weil Sie dadurch Steuern sparen
Mit anderen Worten, wir holen Ihr Geld zurück. Und das geht nur, wenn man im Steuerrecht den Überblick behält. Deswegen halten wir uns mit regelmäßigen Fortbildungen und Steuerseminaren auf dem aktuellsten Stand. Damit stellen wir sicher, Sie fachlich bestens zu beraten und ein positives Ergebnis bei Ihrer Einkommensteuererklärung für Sie herauszuholen. Bei der Lohnsteuerhilfe Markt Bibart profitieren Sie besonders von unserer steuerlichen Fachkenntnis spezialisiert auf die Einkommensteuererklärung. Denn wir beraten Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen unseres Rund-um-Sorglos-Paketes der Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Ihre Zufriedenheit ist beim Lohnsteuerhilfeverein besonders wichtig
Deshalb beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch und prüfen alle für Ihre Lebenssituation relevanten Bereiche zum Steuern sparen. Das heißt, wir schöpfen für Sie jedes Sparpotenzial aus, damit Sie möglichst wenig Steuern zahlen müssen. Durch den kompetenten Service der Lohnsteuerhilfe Markt Bibart können Sie sicher sein, dass keine Möglichkeit auf eine höhere Steuererstattung oder einer niedrigeren Steuernachzahlung ausgelassen wird. So wird jede Chance mehr Geld zurückzubekommen für Sie genutzt. Also worauf warten Sie noch?
Jetzt gleich einen Termin bei uns vereinbaren und schon bald können Sie sich über Ihr steuerliches Happy End freuen!
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Lohnsteuerhilfe Markt Bibart

Wir sind für Sie da!
Bitte kontaktieren Sie uns vorab telefonisch oder digital, um die Vorgehensweise abzustimmen.