Ihre Lohnsteuerhilfe Landsberg am Lech
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Markus Zachlod – Ihr Ansprechpartner für Landsberg am Lech
Lohnsteuerhilfe bedeutet für mich…
Freude an der Hilfestellung zu einem Thema, das für viele undurchsichtig und komplex ist.
Vor mehr als 25 Jahren habe ich eine Lehre zum Steuerfachangestellten erfolgreich abgeschlossen. Zügig folgte eine Weiterbildung zum geprüften Bilanzbuchhalter (IHK). Was für andere oft eine Qual ist, konnte ich zu meiner Berufung machen und bis heute arbeite ich mit großer Freude in dieser Branche.
2008 habe ich mich entschlossen eine Beratungsstelle des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. in Landsberg zu eröffnen. Zufriedene Mitglieder sind dabei seit jeher mein Ziel.
In unserer Beratungsstelle haben wir jeden 1. Samstag im Monat Termine nach Vereinbarung für Berufstätige und bieten von Montag bis Donnerstag Abendtermine bis 19:00 Uhr an.
Wir sind mit den modernen Medien (E-Mail, SMS, Telefon) sehr gut, oft auch über die üblichen Zeiten hinaus erreichbar. Reaktionszeiten können wir innerhalb von 24 Stunden zusichern.
Abfahrt Landsberg Nord von der A96: Fahren Sie auf der Augsburger Straße immer geradeaus, diese geht nahtlos in den Hindenburgring über. Fahren Sie auf dem Hindenburgring weiter bis Sie auf der linken Seite ein gelbes Haus sehen. Vor dem gelben Haus links abbiegen, dann sind Sie in der Johann-Arnold-Straße. Nun bitte gleich die erste Hauseinfahrt rechts. Unsere Beratungsstelle befindet sich im dunkelgrauen Haus.
Anfahrt aus der Innenstadt: Fahren Sie die Katharinenstraße bis zur großen Ampelanlage am Schongauer Dreieck (Danziger Platz). Biegen Sie scharf rechts ab und folgen Sie dem Hindenburgring ca. 250 Meter. An der ersten Möglichkeit dann rechts in die Johann-Arnold-Straße abbiegen. Sofort wieder rechts in die erste Einfahrt. Unsere Beratungsstelle befindet sich im dunkelgrauen Haus.
Parken können Sie direkt in der Einfahrt oder im Carport.
Ihre Steuererklärung ist unser Job
Denn Sie sollen nie wieder Stress mit der Einkommensteuererklärung haben. Daher sind Sie bei der Lohnsteuerhilfe Landsberg am Lech genau richtig. Denn hier sorgen wir für Ihr steuerliches Happy End, sodass Sie das Maximum an Steuern sparen. Im Rahmen einer Mitgliedschaft übernehmen wir die Erstellung Ihrer Steuererklärung bei ausschließlich nichtselbständigen Einkünften begrenzt nach § 4 Nr. StBerG.
Ihre Vorteile als Mitglied
Als Mitglied im Lohnsteuerhilfeverein können Sie rundum entspannen, denn wir erledigen alles rund um Ihre Einkommensteuererklärung im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Unsere sozial gestaffelte Beitragsordnung legt Ihren jährlich Mitgliedsbeitrag fest. Die Höhe des Beitrags richtet sich nach Ihrem Bruttojahreseinkommen. Wer weniger verdient, zahlt also auch weniger!
Durch regelmäßige Weiterbildung halten wir uns in Sachen Steuern stets auf dem Laufenden, damit wir Sie bei Ihren Steuerangelegenheiten bestens beraten können.
Bei Fragen rund um Ihre Steuern und die Einkommensteuererklärung können Sie sich jederzeit an Ihren persönlichen Ansprechpartner der Lohnsteuerhilfe in Landsberg am Lech wenden.
Kontaktieren Sie unsere Beratungsstelle in Landsberg am Lech und vereinbaren Sie einen Termin nach Ihrem Wunsch.
Die Abgabefrist der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt verlängert sich für Mitglieder des Lohnsteuerhilfevereins automatisch bis Ende Februar des übernächsten Jahres (ausgehend vom Steuerjahr).
Tipp: Checkliste
Für eine schnelle Bearbeitung Ihrer Steuererklärung empfehlen wir Ihnen Ihre Belege ordentlich zu sortieren.
Mit Hilfe unserer Checkliste für die Einkommensteuererklärung bekommen Sie einen Überblick welche Unterlagen wichtig sind.
Happy End auch für Ihre Einkommensteuererklärung
Viele Steuerpflichtige geben ihre Einkommensteuererklärung nicht ab und verschenken damit jedes Jahr rund 500 Mio. Euro an den Staat. Auf jeden Einzelnen umgelegt wäre dies eine satte Steuererstattung. Also reichen Sie Ihre Steuererklärung beim Finanzamt ein, weil es mit der Lohnsteuerhilfe Landsberg am Lech auch so unkompliziert und preiswert geht.
Eine Auswertung des Statistischen Bundesamtes hat ergeben, dass die durchschnittliche Steuererstattung in den vergangenen Jahren angestiegen ist. Dies gilt für alle Steuerpflichtigen mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften im Falle einer Steuererstattung.

* für alle Steuerpflichtigen mit ausschließlich nichtselbstständigen Einkünften im Falle einer Steuererstattung (Quelle: Statistisches Bundesamt VZ 2018, Stand 06/2022).
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Lohnsteuerhilfe, weil Sie dadurch Steuern sparen
Mit anderen Worten, wir holen Ihr Geld zurück. Und das geht nur, wenn man im Steuerrecht den Überblick behält. Deswegen halten wir uns mit regelmäßigen Fortbildungen und Steuerseminaren auf dem aktuellsten Stand. Damit stellen wir sicher, Sie fachlich bestens zu beraten und ein positives Ergebnis bei Ihrer Einkommensteuererklärung für Sie herauszuholen. Bei der Lohnsteuerhilfe Landsberg am Lech profitieren Sie besonders von unserer steuerlichen Fachkenntnis spezialisiert auf die Einkommensteuererklärung. Denn wir beraten Arbeitnehmer, Rentner und Pensionäre im Rahmen unseres Rund-um-Sorglos-Paketes der Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG.
Ihre Zufriedenheit ist beim Lohnsteuerhilfeverein besonders wichtig
Deshalb beraten wir Sie in einem persönlichen Gespräch und prüfen alle für Ihre Lebenssituation relevanten Bereiche zum Steuern sparen. Das heißt, wir schöpfen für Sie jedes Sparpotenzial aus, damit Sie möglichst wenig Steuern zahlen müssen. Durch den kompetenten Service der Lohnsteuerhilfe Landsberg am Lech können Sie sicher sein, dass keine Möglichkeit auf eine höhere Steuererstattung oder einer niedrigeren Steuernachzahlung ausgelassen wird. So wird jede Chance mehr Geld zurückzubekommen für Sie genutzt. Also worauf warten Sie noch?
Jetzt gleich einen Termin bei uns vereinbaren und schon bald können Sie sich über Ihr steuerliches Happy End freuen!
Wir freuen uns auf Sie!
Ihre Lohnsteuerhilfe Landsberg am Lech

Wir sind für Sie da!
Bitte kontaktieren Sie uns vorab telefonisch oder digital, um die Vorgehensweise abzustimmen.