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Als Beratungsstellenleiter:in selbständig machen

Jobs & Chancen | Jetzt Beratungsstellenleiter:in werden

Testen Sie in 2 Minuten, wie Ihre Chancen als Beratungsstellenleiter:in stehen.

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Lesen Sie die Bewertungen unserer Mitarbeiter:innen.

Unser prämiertes Franchise Konzept

Praxiserprobtes Franchise Konzept

Das prämierte Franchise Konzept unseres Vereins hat sich bereits bei über 800 Beratungsstellen deutschlandweit bewährt.

Es erleichtert Ihnen den Weg in die Selbstständigkeit und bietet Sicherheit, ohne Sie in Ihrer Arbeitsweise einzuschränken.

Individuelle und persönliche Einarbeitung

Wir erklären Ihnen in mehreren Einzelterminen alles Wichtige zu Beratung und Mitgliedermanagement. Auch anschließend unterstützen wir Sie weiterhin bei der Leitung Ihrer Beratungsstelle.

Flexibilität und individuelle Zeiteinteilung

Je nach eigenem Empfinden können Sie die Beratungsstelle zunächst nebenberuflich führen oder sofort hauptberuflich einsteigen.

Das Arbeitspensum können Sie immer an Ihre Familie, Ihre Freizeitaktivitäten oder Ihre berufliche Haupttätigkeit anpassen.

Mit Engagement, Eigeninitiative und unserem praxiserprobten Franchise Konzept ist Ihnen der Erfolg sicher. Unsere Erfahrungen zeigen: In der Selbständigkeit als Berater:in beim Lohnsteuerhilfeverein erzielen Sie bereits bei zehn beratenen Mitgliedern Einnahmen von durchschnittlich 1.260 Euro.

Erfahren Sie mehr zur Vergütung als Beratungsstellenleiter:in ►

Warum Beratungsstellenleiter:in werden?

Das sagen unsere Beratungsstellenleiter:innen:

Es gibt viele Gründe, warum Sie den Schritt in die Selbständigkeit als Beratungsstellenleiter:in wagen sollten. Gerne können Sie Ihre zukünftigen Kollegen:innen persönlich kontaktieren und sich ganz unverbindlich mit ihnen über ihre Beweggründe und Erfahrungen austauschen.

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Sven Geßner - Referenz Beratungsstellenleiter Lohnsteuerhilfeverein

„Ich finde die Beratung im Rahmen der Lohnsteuerhilfe einfach erfüllend, da man „normale Menschen“ wirklich unterstützt.“

Sven Geßner
Beratungsstellenleiter seit 2012
Steuerfachangestellter

Jetzt direkt kontaktieren!

Zum Erfahrungsbericht

Diana Thalhammer - Referenz Beratungsstellenleiterin Lohnsteuerhilfeverein

„Durch die tolle Unterstützung bei der Gründung und der Umsetzung des Werbekonzepts fiel mir der Einstieg in die Selbständigkeit sehr leicht.“

Diana Thalhammer
Beratungsstellenleiterin seit 2004
Steuerfachangestellte

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Finden Sie jetzt heraus, ob Sie als Berarungsstellenleiter:in erfolgreich starten können

Beantworten Sie kurz ein paar Fragen und erhalten Sie kostenlos unser unverbindliches Infopaket.

  • Kostenlos & unverbindlich

  • Dauer: Nur 2 Minuten

  • 100% datenschutzkonform

Ihre Ausbildung:

Sie können eine mind. 3-jährige Tätigkeit nachweisen

Ihre Arbeitszeit betrug mindestens 16 Stunden pro Woche überwiegend im steuerlichen Bereich?

Bitte ergänzen Sie Ihre Daten und Sie erhalten umgehend per Post unsere ausführliche Informationsmappe:

Wir garantieren, Ihre Daten vertraulich zu behandeln und nicht an Dritte weiterzugeben.

Alle mit * gekennzeichneten Felder sind Pflichtfelder!
Für die Beantwortung Ihrer Anfrage verarbeiten wir die von Ihnen überlassenen Daten. Weitere Informationen entnehmen Sie unserer Datenschutzerklärung.

Ihre Vergütung beim Lohnsteuerhilfeverein

Erfolg und Verdienst liegen in Ihren Händen

Die Nachfrage nach Steuerberatung ist aktuell sehr hoch. Dies wirkt sich positiv auch auf die Verdienstmöglichkeiten als Beratungsstellenleiter:in aus. In der Regel können Sie mit 126,- Euro netto pro Steuererklärung rechnen.

Die tatsächliche Höhe des Verdienstes ist allerdings von der Anzahl der Mitglieder abhängig. Ihnen werden durchschnittlich 80 % der Mitgliedsbeiträge und Aufnahmegebühren ausgezahlt.

Zusätzlich zur überdurchschnittlichen Grundvergütung gibt es lukrative Sonderboni basierend auf der Güte Ihrer Arbeit.

Unter Beachtung aller Boni lag die durchschnittliche Vergütung im Jahr 2024 sogar bei über 95 %.

Jetzt bewerben und erfolgreich durchstarten! ► 


In der nachfolgenden Ertragsprognose sind 4 beispielhafte Szenarien dargestellt, wie sich Ihre Mitgliederzahl und damit Ihre Einnahmen in den ersten 3 Jahren entwickeln könnten:

  • Szenario 1: typischer Verlauf bei Inanspruchnahme unseres kostenlosen Werbeaktionspaketes
  • Szenario 2: Szenario 1 + zusätzliche Verteilung von 50.000 Flyern pro Jahr
  • Szenario 3: Szenario 1 + zusätzliche Verteilung von 100.000 Flyern pro Jahr
  • Szenario 4: Szenario 1 + zusätzliche Verteilung von 200.000 Flyern pro Jahr
Ihr Verdienst als Beratungsstellenleiter:in - mit dieser Ertragsprognose können Sie in den ersten 3 Jahren rechnen

Sie möchten die Anlaufphase verkürzen?

Wir suchen deutschlandweit immer wieder Nachfolger:innen für bestehende Beratungsstellen, die vorhandene Mitgliederbestände übernehmen und weiter betreuen.

Eine Übernahme beschleunigt somit Ihren Einstieg in die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in enorm. Womöglich können Sie auch sofort hauptberuflich starten.

Zu den Stellenangeboten mit Übernahme von Mitgliederbeständen ►

Profitieren Sie von unserer Unterstützung

Die Zutaten für unser Franchise-Erfolgsrezept

Als Beratungsstellenleiter:in beim Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. profitieren Sie von vielen Vorteilen. Neben Ihren persönlichen Vorteilen und der gewonnen Flexibilität können Sie auch auf die professionelle Unterstützung durch unsere Hauptverwaltung setzen:

Hotlines für Fachfragen

Praxisbezogene Steuerseminare

Lukrative Vergütung & Sonderboni

Individuelle Einarbeitung

Kostenloses Startpaket

Einrichtung der Steuersoftware

Unsere kostenlose Unterstützung für Sie im Detail:

  • Ausstattung für Ihre Beratungsstelle (Firmenschild, Stempel, etc.)
  • Steuersoftware wahlweise Tax Berater von Buhl Data oder ESt-Plus von Steuersoft
    • inklusive Cloud = automatisches Datensicherungskonzept
    • inklusive E-Daten-Abruf über Vollmachtsdatenbank (VDB)
    • inklusive Online-Bescheidabholung
    • kostenlose Onlineseminare mit Tipps zur Nutzung der Steuerprogramme
  • professionelle Mitgliederverwaltung
    • Beitragsverwaltung, Umsatzstatistiken und Status-Dokumentation
    • inklusive Schnittstelle zur Steuersoftware
  • E-Mail-Client für professionelle Vereins-E-Mail-Adresse
  • ALH-Postbox – Onlineportal & Mitgliederapp für moderne Kommunikation
    • bequemes Abfotografieren von Belegen per App & sichere Übermittlung für Mitglieder
    • automatische PDF-Umwandlung & -Komprimierung für die Beratungsstelle
  • 0800-Telefonservice, falls Sie tagsüber nicht erreichbar sind
  • praxiserprobtes Werbekonzept
  • Online-Auftritt (eigene personalisierte & suchmaschinenoptimierte Webseite, Google My Business = Google Suche & Maps, Eintragsservice in alle relevanten Online-Verzeichnisse, Google Ads, Social Media Präsenz)
  • Beratung durch unsere Marketingexperten:innen
  • kostenloses Startpaket
    • Online-Auftritt & Grundausstattung (Firmenschild, Stempel, Werbefolien)
    • 1.000 Euro Werbeaktionspaket für den erfolgreichen Start Ihrer Beratungsstelle
  • plus laufend weitere Werbekostenzuschüsse
  • überdurchschnittliche Grundvergütung
  • keine Umsatzvorgaben
  • Direktinkasso der Mitgliedsbeiträge
  • lukrative Sonderboni
  • praxisbezogene Steuerseminare
    • Präsenzseminare in ganz Deutschland
    • interaktive Webinare
    • aufgezeichnete Online-Seminare
  • Steuerservice-Hotline – immer erreichbar per Telefon und E-Mail
  • monatlicher Steuer-Newsletter
  • interner Bereich mit Arbeitshilfen & Fachinformationen
  • Steuerblog – www.altbayerischer.de/blog
    regelmäßige Fachbeiträge von unseren Steuerexperten:innen
  • Versicherung bei Beratungsfehlern
  • individuelle Einschulung zur Mitgliederverwaltung per TeamViewer
  • persönliche Beratung per Video-Call zum organisatorischen Ablauf
  • Einrichtung Steuersoftware
    • E-Daten-Abruf über Vollmachtsdatenbank (VDB)
    • ELSTER-Versand
    • elektronische Belegnachreichung (NACHDIGAL)
    • elektronische Bescheidabholung
  • digitale Aktenführung & Cloud-Sicherung
  • ALH-Webmail – Einrichtung Ihres E-Mail-Postfachs
  • ALH Postbox – Onlineportal und Mitgliederapp für eine zeitgemäße Steuerkommunikation
  • IT-Service – jederzeit erreichbar per Telefon und E-Mail
  • Onlineseminare zur Bedienung der Steuersoftware inkl. Tipps & Tricks

Selbständig machen – die Vorteile in 1 Minute erklärt

Erfahren Sie in unserem Erklär-Video „Werden Sie Beratungsstellenleiter:in“ alles Wichtige rund um die selbständige Tätigkeit.

Für ausführliche Informationen fordern Sie einfach unsere kostenlose Informationsmappe an.

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Flexibilität auch bei der Beratung

Auch beim Thema Beratung können Sie frei entscheiden, wie Sie dabei vorgehen möchten. Es stehen Ihnen drei unterschiedliche Modelle zur Auswahl, die natürlich auch miteinander kombinierbar sind. So gewinnen Sie zusätzliche Flexibilität bei der Arbeit und können Ihre Beratungsstelle auch von Ihrem häuslichen Arbeitszimmer aus aufbauen.

Beratung in der Beratungsstelle

Beratung in der Beratungsstelle

Bei dieser Variante beraten Sie Ihr Mitglied ganz klassisch bei Ihnen vor Ort in der Beratungsstelle. Das Mitglied kann die benötigten Unterlagen direkt mitnehmen und Sie können diese gemeinsam durchgehen.

Online-Beratung

Online-Beratung oder per Telefon

Je nach Belieben kann Ihre Beratung auch telefonisch oder per Video-Call stattfinden. Ihr Mitglied kann Ihnen die Unterlagen im Vorfeld unkompliziert und sicher über unsere ALH Postbox-App zusenden. Auf diesem Wege können im Anschluss auch weitere Fragen geklärt werden.

Hausbesuche beim Mitglied

Hausbesuche beim Mitglied 

Als dritte Möglichkeit können Sie die Beratung in besonderen Fällen auch direkt beim Mitglied zuhause durchführen. Das hat den Vorteil, dass alle Unterlagen griffbereit liegen und der gesamte Bearbeitungsprozess nicht durch Nachreichungen aufgehalten wird.

Das sagen unsere Beratungsstellen

Lesen Sie, warum sich unsere Beratungsstellenleiter:innen für den Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V. entschieden haben.

Ich erfahre viel Unterstützung bei meiner Tätigkeit ohne unter Druck zu stehen. Viel Freiheit aber auch jederzeit freundliche Unterstützung durch alle Kollegen.

Seit fast 30 Jahren bin ich für den Verein als Beratungsstellenleiterin tätig. Ich kann nur positives berichten. Man fühlt sich wohl in der Gemeinschaft beim Altbayerischen Lohnsteuerhilfeverein e.V., man gehört schon fast zur Familie.

Es ist alles hervorragend geregelt. Regelmäßig kommen Erinnerungen und Updates. Es ist in der Hauptverwaltung immer ein bzw. mehrere Ansprechpartner zu allen Belangen verfügbar.

Sehr angenehme unkompliziert Zusammenarbeit mit dem gesamten Team!

1000 Euro kostenloses Werbepaket
34 Jahre geballte Erfahrung in Steuersachen
350 Beratungsstellen bundesweit

FAQ - Häufig gestellte Fragen

rund um das Thema selbständig machen als Beratungsstellenleiter:in

Was zählt zu den Aufgaben eines:r Beratungsstellenleiters:in?

Der Großteil unserer Mitglieder benötigt unsere Hilfe im Zuge der Steuererklärung. Die Regel ist 1-2 Termine pro Mitglied pro Jahr für Beratung und Erstellung der Steuererklärung. Zum Alltagsgeschäft zählen anschließend auch die Übergabe der fertigen Erklärung an das Finanzamt und die Prüfung der zurückkommenden Steuerbescheide.

Aber natürlich tauchen auch unterjährig immer wieder Fragen auf, die es zu beantworten gilt. „Klassiker“ sind beispielsweise Heirat, Steuerklassenwechsel, Kind in Ausbildung, Firmen-PKW, Scheidung, Abfindung, Altersteilzeit. Die Antworten gehen mit der Zeit als Beratungsstellenleiter:in 1:1 in Fleisch und Blut über. Aber auch, wenn Sie ad hoc nicht die perfekte Antwort parat haben – keine Sorge. Über unsere Steuerhotline erhalten Sie Support in allen Belangen.

Mit welchen Einnahmen kann ich als Beratungsstellenleiter:in rechnen?

Als Faustregel können Sie mit 126 Euro netto pro Steuererklärung kalkulieren. Dieser Betrag ergibt sich wie folgt: Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag wird sich bei ungefähr 188 Euro brutto einpendeln. Ihre Grundvergütung beträgt 80 %. Rechnet man noch die Umsatzsteuer heraus, dann landen Sie bei den besagten 126 Euro.

Übrigens: 50 Neumitglieder pro Jahr sind keine Ausnahme, sondern vielmehr das Resultat unseres praxisbewährten Werbekonzeptes gepaart mit kompetenter, zuverlässiger und freundlicher Beratung. Wer hier Zeit in seine Steuerfälle investiert, kann mit zufriedenen Mitgliedern und vielen Empfehlungen in den Folgejahren rechnen.

Welche Unterstützung kann ich als Beratungsstellenleiter:in vom Verein erwarten?

Wir bieten Ihnen als Beratungsstellenleiter:in vielfältige Unterstützung. Zu Beginn helfen wir Ihnen beim Aufbau Ihrer Beratungsstelle durch die Bereitstellung der benötigten Steuersoftware mit individueller Einarbeitung per Online-Fernwartung. Damit Ihre Beratungsstelle auch stetig wächst und Sie neue Mitglieder bekommen, werden Sie von unserer Marketingabteilung beraten, die sich auch um Ihren individuellen Online-Auftritt kümmert und Ihnen ein kostenfreies Werbeaktionspaket zur Verfügung stellt. Für Ihre fachliche Weiterbildung sorgen kostenlose Steuerseminare, welche jährlich stattfinden. Außerdem stehen Ihnen bei Fachfragen zu komplexen Steuerfällen die Experten:innen der Hauptverwaltung zur Seite.

Wie werde ich offiziell zugelassene:r Beratungsstellenleiter:in?

Bei Ihrer Bewerbung wird unsererseits geprüft, ob Sie alle Voraussetzungen für die Arbeit als Beratungsstellenleiter:in erfüllen. Dazu zählt eine kaufmännische Ausbildung oder ein passendes Studium und zusätzlich mindestens drei Jahre Berufserfahrung in steuernahen Arbeitsbereichen. Darunter fällt beispielsweise die Arbeit als Steuerfachgehilfe:in, Steuerfachwirt:in, Steuerberater:in oder ehemalige:r Finanzbeamte:r.

Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind und von uns geprüft wurden, benötigen Sie noch die offizielle Zulassung der steuerlichen Aufsichtsbehörde. Die Beschaffung dieser Zulassung zählt allerdings zu unseren Aufgaben. Je nach aktueller Auslastung der Mitarbeiter:innen der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde dauert das Genehmigungsverfahren ca. 3-4 Wochen.

Kann ich eine Beratungsstelle als Nachfolger:in übernehmen?

Ja, sofern Sie die Voraussetzungen als Beratungsstellenleiter:in erfüllen. Einige unserer Beratungsstellenleiter:innen suchen eine Nachfolge für ihre Beratungsstelle. Die offenen Stellen für die Übernahme einer Beratungsstelle finden Sie in unseren Stellenangeboten.

Ist die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in auch nebenberuflich möglich?

Ja, das ist nicht nur grundsätzlich möglich, sondern auch häufig der Fall. Es ist Ihnen allein überlassen, ob Sie sich haupt- oder nebenberuflich als Beratungsstellenleiter:in selbständig machen möchten. Entsprechend der eigenen Lebenssituation und Karriereplanung macht es durchaus Sinn, sich Schritt für Schritt in die hauptberufliche Selbständigkeit zu begeben, manche unserer bestehenden Beratungsstellenleiter:innen führen Ihre Beratungsstelle auch langfristig als zweites Standbein. In jedem Fall können Sie auf unsere volle Unterstützung vertrauen.

Wie viel Zeit sollte ich als Beratungsstellenleiter:in für die Bearbeitung einer Erklärung einplanen?

Wir schätzen den zeitlichen Aufwand pro Erklärung auf zwei Stunden. Das ist wohlgemerkt ein Durchschnittswert. Er beinhaltet eine Komplettbetrachtung eines Steuerfalls, sprich Beratung, Erstellung und Einreichung der Erklärung, Bescheidprüfung und ggf. Einspruch sowie sonstige steuerliche Beratung während des Jahres.

Je mehr Bestandskunden:innen Sie betreuen, desto effektiver wird auch Ihre mittlere Fallbearbeitungszeit. Natürlich steht man zu Beginn der Tätigkeit immer vor der kompletten Neuerfassung eines Steuerfalls. Das Freischaltcodeverfahren bzw. die Vollmachtsdatenbank für Lohnsteuerhilfevereine erleichtern Ihre tägliche Arbeitspraxis wesentlich.

Wie gewinne ich als Beratungsstellenleiter:in Mitglieder für meine Beratungsstelle?

Um Mitglieder gewinnen zu können, müssen Sie für Ihre Beratungsstelle werben. Dabei können Sie auf die fachliche Beratung unserer Marketingabteilung zurückgreifen und von den einzigartigen Werbekostenzuschüssen profitieren. In unserem Onlineshop können Sie aus professionell gestalteten Werbematerialien wählen. Zusätzlich erhalten Sie eine individuelle Beratungsstellen-Webseite für Ihren Onlineauftritt. Bei weiteren Belangen beraten Sie unsere Spezialisten:innen gerne.

Zudem spielt in diesem beruflichen Umfeld die Weiterempfehlung eine große Rolle, demzufolge können Sie bereits bei bestehenden Mitgliedern aktiv werden und diese um eine Empfehlung oder eine Online-Bewertung bitten.

Welche Voraussetzungen gibt es für die Räumlichkeiten meiner Beratungsstelle?

Ihre Beratungsstelle sollte über einen dem Zweck entsprechend eingerichteten Büroraum verfügen, welcher für die Beratungsgespräche genutzt und abgeschlossen werden kann. Dieser Raum kann sich auch bei Ihnen zuhause befinden, wenn Sie dort genügend Platz für Ihre Arbeit finden.

Wenn dies nicht mehr der Fall sein sollte und Sie großzügigere Räumlichkeiten in Anspruch nehmen müssen, können Sie sich beispielsweise auch in bestehende Büroräume oder in Ladenlokale einmieten. Diese Entscheidung bleibt ganz Ihnen überlassen. Der Vorteil zentrumsnaher Büros ist natürlich die Erreichbarkeit auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln und die Chance auch Laufkundschaft gewinnen zu können.

Wie ist der Ablauf der Einarbeitung als Beratungsstellenleiter:in?

Unser Einarbeitungsprogramm läuft online per Fernwartung ab. Eine:r unserer Kollegen:innen der Hauptverwaltung schaltet sich auf Ihren Rechner und erklärt Ihnen so die unterschiedlichen Prozesse und Funktionen der Softwareprogramme.

Im Rahmen dieser individuellen Schulung haben Sie die Möglichkeit Ihre Fragen direkt an unsere:n Mitarbeiter:in zu stellen. Im Laufe der späteren Arbeit steht Ihnen unser Support auch jederzeit gerne zur Seite.

Welche technischen Lösungen rund um die Beratung meiner Mitglieder stehen mir als Berater:in zur Verfügung?

Wir bieten unseren Beratungsstellenleitern:innen die notwendigen Softwarelösungen und Tools für eine zeitgemäße steuerliche Beratung an und zwar kostenlos! Dazu zählt die Bereitstellung eines Steuerprogramms, sie können wählen zwischen ESt-Plus von Steuersoft und Tax Berater von Buhl. Das Programm des Herstellers Steuersoft inkludiert eine Cloud-Lösung zur digitalen Aktenführung und -sicherung, wodurch die täglichen Arbeitsprozesse deutlich schlanker und agiler gestaltet werden können. Beide Programme besitzen eine Schnittstelle zu unserem internen Webportal, welches zur Mitgliederverwaltung genutzt wird. Dadurch werden alle relevanten Daten synchronisiert, sodass Sie sich doppelte Erfassung ersparen.

Im Rahmen der vorausgefüllten Steuererklärung können Sie dank des Freischaltcodeverfahrens die Daten Ihrer Mitglieder schnell und unkompliziert vom Finanzamt abrufen und direkt in den Steuerfall einlesen. Auch der Steuerbescheid kann über den elektronischen Datenabruf abgeholt werden.

Um auch die Kommunikation mit Ihren Mitgliedern zu vereinfachen, steht Ihnen unsere ALH Postbox zur Verfügung. Auf diesem Weg können sich Ihre Mitglieder per App und Onlineportal mit Ihnen austauschen, fehlende Belege einfach fotografieren, versenden und empfangen. Genauso können Sie die Funktionen per Onlineportal nutzen. Im Gegensatz zum Schriftwechsel per E-Mail ist dieses Verfahren DSGVO-konform verschlüsselt, sodass die Daten Ihrer Mitglieder geschützt sind.

Gibt es Mindestanforderungen an die Beratungsstellen zu Umsatz und Mitgliederzahlen?

Wir stellen uns vor, dass jede Beratungsstelle mittelfristig mindestens 50 Mitglieder betreuen sollte. Erfahrungsgemäß muss nur unser kostenloses Werbeaktionspaket in Anspruch genommen werden und Ihre Beratungsstelle kommt ins Rollen. Sie haben bei uns die Möglichkeit sich Ihre Arbeitsleistung selbstbestimmt einzuteilen. Jedoch erwarten wir von unseren Beratern:innen, dass Steuerunterlagen zeitnah bearbeitet werden.

Kann ich meine Beratungsstelle an einem beliebigen Ort eröffnen?

Ja, innerhalb des Bundeslandes Bayern können Sie das fast ausnahmslos. Wie unser Vereinsname Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. schon erkennen lässt, sind wir hauptsächlich in Bayern tätig. Aufgrund dessen sollte Ihre Beratungsstelle auch in Bayern liegen, da es unser Ziel ist ein flächendeckendes Netz unserer Beratungsstellen über das gesamte Bundesland zu spannen. Wenn Sie Ihre Beratungsstelle in einem anderen Bundesland eröffnen möchten, können wir Ihnen unseren Partnerverein Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ans Herz legen. Erfahren Sie auf dessen Webseite mehr zur Selbständigkeit als Berater:in beim Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Abgesehen davon gibt es kaum Einschränkungen. Viele unserer Beratungsstellenleiter:innen haben die Tätigkeit anfangs in ihrem häuslichen Arbeitszimmer begonnen. In den meisten Fällen ist auch eine weitere Beratungsstelle unseres Vereins in der Nähe Ihres Wunschortes kein Problem, da in der Regel ein kollegiales Nebeneinander herrscht. Nichtsdestotrotz verschaffen wir uns im Voraus einen Überblick über die Region und die Potentiale, bevor wir unsere Zustimmung geben.

Gibt es vorgeschriebene Arbeitszeiten für Beratungsstellenleiter:innen?

Nein, es gibt von unserer Seite keinerlei Vorgaben bezüglich Ihrer Arbeits- oder Öffnungszeiten. Da Sie als selbständige:r Unternehmer:in gelten, können Sie auch in diesem Punkt vollkommen frei agieren. Als Anbieter:in von Dienstleistungen sollten Sie allerdings Rücksicht auf Ihre – in der Regel berufstätigen – Mitglieder nehmen und Ihre Beratungszeiten dementsprechend flexibel gestalten.

Noch Fragen?

Häufige Fragen rund um die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in haben wir für Sie in unserem FAQ beantwortet.

Damit Sie sich schnell und einfach einen Überblick verschaffen können.

Zum FAQ für Berater:innen

Persönlicher Kontakt

Gerne stehen Ihnen unsere Vorstände Christian Staller und Ulrich Danner persönlich für offene Fragen rund um die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in zur Verfügung.

Rufen Sie einfach an unter Tel. (08724) 965 300 9901 oder senden Sie uns eine Nachricht über das Kontaktformular.

Jetzt Kontakt aufnehmen

Interesse geweckt?

Überprüfen Sie gleich, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen, um Beratungsstellenleiter:in zu werden und schicken Sie uns Ihre Bewerbung.

Zögern Sie nicht lange, sondern wagen Sie den Schritt in die Selbstständigkeit mit uns als starkem Partner an Ihrer Seite.

Zur Bewerbung

Titelbild © contrastwerkstatt – stock.adobe.com
Bild Beratung in der Beratungsstelle © sepy – fotolia.com
Bild Online-Beratung © M Einero/peopleimages.com – stock.adobe.com
Bild Hausbesuch © Monkey Business – fotolia.com