Für Steuerberater:innen gelten besonders strenge berufsrechtliche Zugangsregelungen. Nur nach bestandener Steuerberaterprüfung erhält man Zugang zu dieser Berufsgruppe und darf auch die geschützte Berufsbezeichnung tragen.
Viele Tätigkeiten in der Steuerbranche, wie beispielsweise die steuerrechtliche Beratung von Unternehmen, sind nur zugelassenen Steuerberatern:innen und wenigen weiteren Berufsangehörigen erlaubt.
Die Kosten eines:r Steuerberaters:in sind oftmals sehr hoch und stehen gerade für Privatpersonen in keinem angemessenen Verhältnis zu den erwartenden Rückerstattungen. Gleichzeitig betrachten Steuerberater:innen Privatpersonen als wenig lukrative Kunden.
In Folge dessen blieb vielen Steuerpflichtigen nichts anderes, als sich selbst durch die Unterlagen zu wühlen und die Steuererklärung eigenhändig zu erstellen. Aufgrund mangelnden Fachwissens wurde oftmals Geld an den Staat verschenkt. Um dieses Problem zu lösen, entstanden nach und nach Selbsthilfegruppen und Vereine, um sich gegenseitig zu helfen.