Jede:r Arbeitnehmer:in, Rentner:in, Pensionär:in und Student:in mit ausschließlich nichtselbständigen Einkünften kann Mitglied werden. Das bedeutet, dass wir Sie beraten dürfen, wenn Sie Arbeitslohn, Rente bzw. andere regelmäßige Bezüge oder Unterhalt erhalten und ggf. weitere Einnahmen aus Vermietung oder Kapitalerträgen haben.
Wichtiger Hinweis: Bei Einkünften aus einer selbständigen oder freiberuflichen Tätigkeit sowie aus Land- und Forstwirtschaft ist eine Beratung durch den Lohnsteuerhilfeverein nicht möglich.
Vor Beginn der Beratung prüfen unsere Steuerexperten:innen, ob Ihre steuerliche Situation unter die Beratungsbefugnis nach § 4 StBerG fällt. So stellen wir sicher, dass wir Sie im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben beraten dürfen.