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Häufige Fragen

zur Arbeit als Beratungsstellenleiter:in

Kununu Top Company 2026 | Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Die Eröffnung einer Beratungsstelle und die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in stellt viele Interessenten:innen vor unterschiedliche Fragen. Wir haben im Folgenden die häufigsten Fragen für Sie beantwortet, um Ihnen einen guten Überblick über den Beruf zu verschaffen.

Die wichtigsten Fragen und Antworten

Was zählt zu den Aufgaben eines:r Beratungsstellenleiters:in?

Der Großteil unserer Mitglieder benötigt unsere Hilfe im Zuge der Steuererklärung. Die Regel ist 1-2 Termine pro Mitglied pro Jahr für Beratung und Erstellung der Steuererklärung. Zum Alltagsgeschäft zählen anschließend auch die Übergabe der fertigen Erklärung an das Finanzamt und die Prüfung der zurückkommenden Steuerbescheide.

Aber natürlich tauchen auch unterjährig immer wieder Fragen auf, die es zu beantworten gilt. „Klassiker“ sind beispielsweise Heirat, Steuerklassenwechsel, Kind in Ausbildung, Firmen-PKW, Scheidung, Abfindung, Altersteilzeit. Die Antworten gehen mit der Zeit als Beratungsstellenleiter:in 1:1 in Fleisch und Blut über. Aber auch, wenn Sie ad hoc nicht die perfekte Antwort parat haben – keine Sorge. Über unsere Steuerhotline erhalten Sie Support in allen Belangen.

Mit welchen Einnahmen kann ich als Beratungsstellenleiter:in rechnen?

Als Faustregel können Sie mit 126 Euro netto pro Steuererklärung kalkulieren. Dieser Betrag ergibt sich wie folgt: Der durchschnittliche Mitgliedsbeitrag wird sich bei ungefähr 188 Euro brutto einpendeln. Ihre Grundvergütung beträgt 80 %. Rechnet man noch die Umsatzsteuer heraus, dann landen Sie bei den besagten 126 Euro.

Übrigens: 50 Neumitglieder pro Jahr sind keine Ausnahme, sondern vielmehr das Resultat unseres praxisbewährten Werbekonzeptes gepaart mit kompetenter, zuverlässiger und freundlicher Beratung. Wer hier Zeit in seine Steuerfälle investiert, kann mit zufriedenen Mitgliedern und vielen Empfehlungen in den Folgejahren rechnen.

Wie werde ich bei meiner Arbeit unterstützt?

Als Beratungsstellenleiter:in unseres Vereins bieten wir Ihnen ein vielfältiges Unterstützungsangebot, wir stehen Ihnen bereits beim Aufbau Ihrer Beratungsstelle zur Seite. Wir stellen Ihnen die benötigte Software zur Verfügung und arbeiten Sie ganz individuell ein. Dank unserer Online-Fernwartung haben wir die Möglichkeit, die Einarbeitung genau auf Sie anzupassen und auf Ihre Fragen einzugehen.

Zudem kümmert sich unsere Marketingabteilung um Ihren Online-Auftritt und stellt Ihnen Ihr individuelles und kostenloses Werbeaktionspaket zur Verfügung. Auch aus fachlicher Sicht können Sie auf uns bauen, wir bieten Ihnen jedes Jahr kostenlose Steuerseminare an, sodass Sie sich auch mit unserem Verein fortbilden können. Außerdem erhalten Sie bei Fachfragen Unterstützung über unsere Steuerhotline.

Wie werde ich offiziell zugelassene:r Beratungsstellenleiter:in?

Bei Ihrer Bewerbung wird unsererseits geprüft, ob Sie alle Voraussetzungen für die Arbeit als Beratungsstellenleiter:in erfüllen. Dazu zählt eine kaufmännische Ausbildung oder ein passendes Studium und zusätzlich mindestens drei Jahre Berufserfahrung in steuernahen Arbeitsbereichen. Darunter fällt beispielsweise die Arbeit als Steuerfachgehilfe:in, Steuerfachwirt:in, Steuerberater:in oder ehemalige:r Finanzbeamte:r.

Wenn Ihre Unterlagen vollständig sind und von uns geprüft wurden, benötigen Sie noch die offizielle Zulassung der steuerlichen Aufsichtsbehörde. Die Beschaffung dieser Zulassung zählt allerdings zu unseren Aufgaben. Je nach aktueller Auslastung der Mitarbeiter:innen der jeweils zuständigen Aufsichtsbehörde dauert das Genehmigungsverfahren ca. 3-4 Wochen.

Kann ich eine Beratungsstelle als Nachfolger:in übernehmen?

Ja, sofern Sie die Voraussetzungen als Beratungsstellenleiter:in erfüllen. Einige unserer Beratungsstellenleiter:innen suchen eine Nachfolge für ihre Beratungsstelle. Die offenen Stellen für die Übernahme einer Beratungsstelle finden Sie in unseren Stellenangeboten.

Ist die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in auch nebenberuflich möglich?

Ja, das ist nicht nur grundsätzlich möglich, sondern auch häufig der Fall. Es ist Ihnen allein überlassen, ob Sie sich haupt- oder nebenberuflich als Beratungsstellenleiter:in selbständig machen möchten. Entsprechend der eigenen Lebenssituation und Karriereplanung macht es durchaus Sinn, sich Schritt für Schritt in die hauptberufliche Selbständigkeit zu begeben, manche unserer bestehenden Beratungsstellenleiter:innen führen Ihre Beratungsstelle auch langfristig als zweites Standbein. In jedem Fall können Sie auf unsere volle Unterstützung vertrauen.

Wie viel Zeit sollte ich für die Bearbeitung einer Erklärung einplanen?

Nach unseren Erfahrungswerten sollten Sie pro Erklärung 2 Stunden Ihrer Arbeitszeit einplanen. Das ist ein Durchschnittswert, die tatsächlich benötigte Zeit kann – gerade am Anfang – abweichen. In diese Zeitspanne ist die ganze und ausführliche Betrachtung eines Steuerfalls eingerechnet. Dazu zählen Beratung, Erstellung und Einreichung der Erklärung, Prüfung des Steuerbescheids und gegebenenfalls Einspruch. Außerdem gehört die allgemeine steuerliche Beratung während des Jahres dazu.

Generell ist es aber auch bei der Erstellung von Steuererklärungen so, dass Sie mit der Zeit immer schneller werden. Zu Beginn handelt es sich natürlich immer um Neumitglieder, deren Fälle Sie nicht kennen, weshalb die durchschnittliche Bearbeitungszeit durchaus höher sein kann. Mit vielen langjährigen Bestandskunden:innen wird sich diese Zeit deutlich verkürzen, da Sie auf bestehende Erklärungen und Daten zurückgreifen können. Vor allem das Freischaltcodeverfahren und die Vollmachtsdatenbank für Lohnsteuerhilfevereine erleichtern Ihnen Ihre tägliche Arbeit.

Wie gewinne ich Mitglieder?

Wie alle anderen Unternehmer:innen, müssen auch Sie Werbung machen, um neue Mitglieder zu bekommen. Ihr großer Vorteil ist allerdings die Marketingabteilung in der Hauptverwaltung, die Sie berät und unterstützt. Sie erhalten nicht nur einen finanziellen Werbekostenzuschuss, sondern zusätzlich professionell gestaltete Werbematerialien. Diese können Sie in unserem Onlineshop auswählen und bestellen. Auch online werden Sie durch unsere Marketingabteilung gut präsentiert, es wird eine individuelle Beraterwebseite nach Ihren eigenen Angaben erstellt. Bei weiteren Fragen stehen Ihnen unsere Spezialisten:innen gern zur Verfügung.

Gerade im Bereich der beratenden Dienstleistungen spielen Weiterempfehlungen und Kundenbewertungen eine sehr große Rolle bei der Neukundengewinnung und betrifft natürlich genauso die Mitglieder der Beratungsstellen. Das ist Ihre Chance selbst aktiv zu werden. Bitten Sie bestehende und zufriedene Mitglieder um eine Empfehlung oder Online-Bewertung, sodass Ihre Beratungsstelle einen guten Ruf bekommt.

Wie werde ich für die Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in eingearbeitet?

Per Fernwartung schaltet sich eine:r unserer Kollegen:innen aus der Hauptverwaltung auf Ihren Rechner, um sie in die genutzten Softwareprogramme einzuarbeiten. Ihnen werden die unterschiedlichen Prozesse und Funktionen der Programme Schritt für Schritt erklärt. Durch die Einzelbetreuung können wir ganz individuell auf Sie eingehen und Sie haben die Möglichkeit, jederzeit Fragen zu stellen. Auch während Ihrer Tätigkeit als Beratungsstellenleiter:in steht Ihnen unser Support immer zur Seite.

Werden Softwarelösungen für die Beratung und Verwaltung der Mitglieder zur Verfügung gestellt?

Ja, wir bieten Ihnen die Softwarelösungen sogar kostenlos an! Um eine zeitgemäße steuerliche Beratung gewährleisten zu können, stellen wir Ihnen zum einen ein spezielles Steuerprogramm zur Verfügung. Sie haben die Wahl zwischen ESt-Plus von Steuersoft und Tax Berater von Buhl. In ESt-Plus ist bereits eine Cloud-Lösung zur digitalen Aktenführung und -sicherung integriert, wodurch sich Ihre Arbeit deutlich effizienter und agiler gestalten lässt. Für die Mitgliederverwaltung wurde von beiden Programmen jeweils eine Schnittstelle zu unserem Webportal geschaffen. Dies ermöglicht die Synchronisation relevanter Daten Ihrer Mitglieder, eine zweite Eingabe ist somit nicht mehr nötig.

Über das Freischaltcodeverfahren für die vorausgefüllte Steuererklärung haben Sie die Möglichkeit, die Daten der Mitglieder ganz einfach vom Finanzamt abzurufen und direkt einzulesen. Über den elektronischen Datenabruf kann auch der Steuerbescheid abgeholt werden.

Mit der ALH Postbox geben wir Ihnen außerdem ein Tool für die einfache Kommunikation mit ihren Mitgliedern an die Hand. Mithilfe der App und des Onlineportals können Sie sich austauschen und fehlende Belege elektronisch empfangen. Dabei wird der gesamte Schriftwechsel per SSL-Verschlüsselung geschützt und somit DSGVO-konform übermittelt. Die Daten Ihrer Mitglieder sind somit sicher vor den Zugriffen Dritter.

Kann ich meine Beratungsstelle an einem beliebigen Ort eröffnen?

Ja, innerhalb des Bundeslandes Bayern können Sie das fast ausnahmslos. Wie unser Vereinsname Altbayerischer Lohnsteuerhilfeverein e.V. schon erkennen lässt, sind wir hauptsächlich in Bayern tätig. Aufgrund dessen sollte Ihre Beratungsstelle auch in Bayern liegen, da es unser Ziel ist ein flächendeckendes Netz unserer Beratungsstellen über das gesamte Bundesland zu spannen. Wenn Sie Ihre Beratungsstelle in einem anderen Bundesland eröffnen möchten, können wir Ihnen unseren Partnerverein Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. ans Herz legen. Erfahren Sie auf dessen Webseite mehr zur Selbständigkeit als Berater:in beim Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V.

Abgesehen davon gibt es kaum Einschränkungen. Viele unserer Beratungsstellenleiter:innen haben die Tätigkeit anfangs in ihrem häuslichen Arbeitszimmer begonnen. In den meisten Fällen ist auch eine weitere Beratungsstelle unseres Vereins in der Nähe Ihres Wunschortes kein Problem, da in der Regel ein kollegiales Nebeneinander herrscht. Nichtsdestotrotz verschaffen wir uns im Voraus einen Überblick über die Region und die Potentiale, bevor wir unsere Zustimmung geben.

Welche räumlichen Voraussetzungen muss meine Beratungsstelle erfüllen?

Einige unserer Beratungsstellenleiter:innen haben zunächst in ihrem privaten Haus oder in ihrer Wohnung mit der Tätigkeit begonnen. Insofern Sie dort über einen entsprechend eingerichteten und separat abschließbaren Raum verfügen, ist dies kein Problem. Der Raum sollte allerdings genügend groß sein, um dort Mitglieder empfangen zu können und die Beratungsgespräche zu führen.

Für den Fall, dass Sie Ihre Arbeit nicht zuhause ausüben möchten oder Ihr dortiges Büro zu klein geworden ist, können Sie sich beispielsweise in bestehende Bürogebäude oder in Ladenlokale einmieten. Mit einer zentrumsnahen Lage haben Sie natürlich den Vorteil, auch Laufkundschaft gewinnen zu können. Außerdem ist Ihre Beratungsstelle wahrscheinlich mit den öffentlichen Verkehrsmitteln besser zu erreichen und Sie können die bestehende Infrastruktur für sich nutzen. Welche Variante Sie auch immer bevorzugen, die Entscheidung liegt ganz bei Ihnen.

Zu welchen Zeiten muss ich als Beratungsstellenleiter:in arbeiten?

Von unserer Seite werden Ihnen keine festen Arbeitszeiten vorgeschrieben. Sie sind selbständig und können sich Ihre Arbeits- und Öffnungszeiten folglich auch selbst einteilen. Da Sie allerdings eine Dienstleistung anbieten, sollten Sie sich auch an Ihren Mitgliedern orientieren. Gerade mit vielen berufstätigen Mitgliedern sind eventuell flexible Beratungszeiten und Termine am Abend oder Wochenende nötig.

Gibt es Mindestanforderungen zu Mitgliederanzahl und Umsatz?

Ja, wir haben Anforderungen an unsere Beratungsstellenleiter:innen, allerdings sind es nur geringe Vorgaben. In unserem Sinne sollte jede Beratungsstelle mittelfristig mindestens 50 Mitglieder betreuen. Im Laufe der Zeit hat sich gezeigt, dass man die ersten 50 Mitglieder einfach durch Inanspruchnahme unseres kostenlosen Werbeaktionspaketes gewinnen kann. Diese Vorgabe sollte für Sie also kein Problem sein. Zusätzlich stellen wir auch qualitative Anforderungen an unsere Beratungsstellenleiter:innen, wir erwarten eine zeitnahe Bearbeitung der Steuerunterlagen, um unser Serviceversprechen gegenüber den Mitgliedern halten zu können.

Ihre Vorteile

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