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Lohnsteuerhilfe Kosten & Gebühren

Mitgliedsbeiträge & Beitragsordnung

Lohnsteuerhilfe Kosten & Gebühren - Mitgliedsbeiträge & Beitragsordnung

✔ Jahresbeitrag nach Einkommen gestaffelt

✔ Transparente & faire Beitragsordnung

✔ Voller Steuer-Service – keine Extrakosten

 

Für unsere steuerliche Unterstützung zahlen Sie lediglich einen jährlichen Mitgliedsbeitrag und einmalig eine kleine Aufnahmegebühr. Der Beitrag ist fair nach Einkommen gestaffelt und in unserer Beitragsordnung klar geregelt – damit sich jede:r professionelle Lohnsteuerhilfe leisten kann.

 

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Ihre Vorteile mit dem Lohnsteuerhilfeverein

Als Mitglied unseres Lohnsteuerhilfevereins profitieren Sie von transparenter und fairer Steuerhilfe zu klar kalkulierbaren Kosten. Der sozial gestaffelte Mitgliedsbeitrag macht unsere Leistungen für alle bezahlbar – ganz ohne versteckte Gebühren. Wir machen Ihre Steuererklärung und beantworten Ihre Fragen das ganze Jahr über persönlich in der Beratungsstelle oder bequem digital von zu Hause. So erhalten Arbeitnehmer:innen, Studenten:innen und Rentner:innen umfassende Steuerhilfe zu einem Preis, der oftmals günstiger ist als klassische Steuerberatung in der Steuerkanzlei.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:


Ihre Vorteile mit dem Lohnsteuerhilfeverein

Als Mitglied unseres Lohnsteuerhilfevereins profitieren Sie von transparenter und fairer Steuerhilfe zu klar kalkulierbaren Kosten. Der sozial gestaffelte Mitgliedsbeitrag macht unsere Leistungen für alle bezahlbar – ganz ohne versteckte Gebühren. Wir machen Ihre Steuererklärung und beantworten Ihre Fragen das ganze Jahr über persönlich in der Beratungsstelle oder bequem digital von zu Hause. So erhalten Arbeitnehmer:innen, Studenten:innen und Rentner:innen umfassende Steuerhilfe zu einem Preis, der oftmals günstiger ist als klassische Steuerberatung in der Steuerkanzlei.

 

Ihre Vorteile auf einen Blick:

Fairer Mitgliedsbeitrag ab 52 Euro

Volles Leistungspaket – keine versteckten Gebühren

Planbare Jahreskosten – volle Transparenz

Professionelle Steuerhilfe – bezahlbar für alle

Fairer Mitgliedsbeitrag ab 52 Euro

Volles Leistungspaket – keine versteckten Gebühren

Planbare Jahreskosten – volle Transparenz

Professionelle Steuerhilfe – bezahlbar für alle


So setzen sich die Kosten der Lohnsteuerhilfe zusammen

Mitglied werden lohnt sich: Für einen sozial gestaffelten Jahresbeitrag und einer einmaligen Aufnahmegebühr erhalten Sie im Lohnsteuerhilfeverein das ganze Jahr über kompetente Beratung rund um Ihre Einkommensteuererklärung. Alle Leistungen sind inklusive – ohne zusätzliche Ausgaben. So genießen Sie unseren steuerlichen Rundum-Service und verlässlich planbare Kosten.

Die Mitgliedskosten einfach erklärt:


So setzen sich die Kosten zusammen

Mitglied werden lohnt sich: Für einen sozial gestaffelten Jahresbeitrag und einer einmaligen Aufnahmegebühr erhalten Sie im Lohnsteuerhilfeverein das ganze Jahr über kompetente Beratung rund um Ihre Einkommensteuererklärung. Alle Leistungen sind inklusive – ohne zusätzliche Ausgaben. So genießen Sie unseren steuerlichen Rundum-Service und verlässlich planbare Kosten.

Die Mitgliedskosten einfach erklärt:

Einmalige Aufnahmegebühr

Einmalige Aufnahmegebühr

Die einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro ist beim Eintritt in den Verein zu zahlen – dank unserer Kooperationen mit verschiedenen Gewerkschaften entfällt sie jedoch für viele.

Jährlicher Mitgliedsbeitrag

Der Mitgliedsbeitrag orientiert sich an Ihrem Einkommen und liegt zwischen 52 und maximal 375 Euro. Wer also weniger verdient, zahlt auch weniger.

Jährlicher Mitgliedsbeitrag

Praktischer Beitragsrechner

Nutzen Sie unseren Rechner und lassen Sie sich Ihre voraussichtlichen Mitgliedskosten ganz einfach & schnell berechnen.

 
Jahreswerte in €
Bruttoarbeitslohn/-löhne
Rente/-n
Lohnersatzleistungen (z.B. Krankengeld, Elterngeld, Mutterschaftsgeld, Arbeitslosengeld)
Mieteinnahmen oder höhere Werbungskosten
Zinsen/Dividenden

Alle Informationen rund um die Bedienung erfahren Sie auf der Seite Beitragsrechner.


Die Beitragsordnung der Lohnsteuerhilfe

BemessungsgrundlageMitgliedsbeitrag in Euro
in Euroinkl. gesetzl. USt.
bis 10.00052,-
10.001 - 15.00074,-
15.001 - 20.00091,-
20.001 - 25.000101,-
25.001 - 30.000115,-
30.001 - 35.000131,-
35.001 - 40.000139,-
40.001 - 45.000149,-
45.001 - 50.000159,-
50.001 - 55.000177,-
55.001 - 60.000195,-
60.001 - 70.000229,-
70.001 - 80.000252,-
80.001 - 100.000289,-
100.001 - 120.000319,-
120.001 - 150.000349,-
ab 150.001375,-

Gültig ab 01.01.2023

Ein Blick in die Gebührentabelle zeigt: Ihr jährlicher Mitgliedsbeitrag ist fair und sozial gestaffelt. Die Bemessungsgrundlage dafür sind alle steuerpflichtigen und steuerfreien Jahreseinnahmen.

Dies sind u.a.:

1. Bruttoarbeitslohn/löhne,

2. sonstige Einnahmen wie z.B. Renten, Versorgungsbezüge, dauernde Lasten und steuerfreie Arbeitgeberleistungen,

3. Lohnersatzleistungen und dergleichen, steuerfreie Einnahmen, Jahresmieteinnahmen oder Werbungskosten aus Vermietung und Verpachtung,

4. Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften,

5. Einnahmen oder Werbungskosten von der Erklärung zur gesonderten Feststellung von Grundlagen (z. B. Vermietung bei Grundstücksgemeinschaften).

In Lebenspartnerschaften werden die unter 1. bis 5. genannten Einnahmen der zusammenveranlagten Ehegatten:innen zusammengerechnet.

Bei Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung erhöht sich der Beitrag um eine Stufe.

Beispielrechnungen zu Bemessungsgrundlage & Mitgliedsbeitrag:

Armin ist als Lehrer an einer Realschule tätig und hatte im Jahr 2024 einen Bruttoarbeitslohn von 49.800 Euro. Zusätzlich hatte er in diesem Jahr 268,12 Euro Zinsen auf seine Ersparnisse erhalten.

Die Bemessungsgrundlage für den Mitgliedsbeitrag 2025 setzt sich für Armin aus folgenden Jahreseinnahmen von 2024 zusammen:

Berechnung Bemessungsgrundlage
Bruttoarbeitslohn49.800,00 Euro
+ Kapitaleinkünfte268,12 Euro
= Bemessungsgrundlage50.068,12 Euro
🠞 Mitgliedsbeitrag177,00 Euro

Emma hat im September 2024 ihr Bachelor-Studium abgeschlossen und hat kurz darauf ihre erste Arbeitsstelle als Projektmanagerin angetreten. Ihr Bruttoeinkommen für die Monate November und Dezember beläuft sich auf 6.500 Euro. Zusätzlich hatte sie im Frühjahr bei einem Ferienjob noch 5.493 Euro brutto verdient.

Die Bemessungsgrundlage für den Mitgliedsbeitrag 2025 setzt sich für Emma aus folgenden Jahreseinnahmen von 2024 zusammen:

Berechnung Bemessungsgrundlage
Bruttoarbeitslohn Ferienjob5.493,00 Euro
+ Bruttoarbeitslohn Projektmanagerin6.500,00 Euro
= Bemessungsgrundlage11.993,00 Euro
🠞 Mitgliedsbeitrag74,00 Euro

Die Familie Müller bekam im Juni 2024 Nachwuchs. Michael Müller arbeitet als Kfz-Mechatroniker und erzielte im Jahr 2024 einen Bruttoarbeitslohn von 42.000 Euro. Im Juli nahm er einen Monat Elternzeit und erhielt dafür 1.400 Euro Elterngeld.

Sophie Müller war bis April 2024 als Verkäuferin in einer Bäckerei beschäftigt und verdiente in dieser Zeit rund 10.500 Euro. Ab Mai befand sie sich im Mutterschutz und erhielt nach der Geburt ihres Kindes Mutterschaftsgeld sowie anschließend Elterngeld von 1.200 Euro monatlich für fünf Monate im Jahr 2024.

Zusätzlich erzielte die Familie im Jahr 2024 noch 600 Euro Zinsen aus Kapitalanlagen.

Die Bemessungsgrundlage für den Mitgliedsbeitrag 2025 setzt sich für Familie Müller aus folgenden Jahreseinnahmen von 2024 zusammen:

Berechnung Bemessungsgrundlage
Michael
Bruttoarbeitslohn42.000,00 Euro
+ Elterngeld1.400,00 Euro
Sophie
Bruttoarbeitslohn10.500,00 Euro
+ Mutterschaftsgeld5.586,00 Euro
+ Elterngeld6.000,00 Euro
+ Kapitaleinkünfte600,00 Euro
= Bemessungsgrundlage66.086,00 Euro
🠞 Mitgliedsbeitrag229,00 Euro

Heike arbeitet als Buchhalterin in Teilzeit (25 Stunden/Woche) und erzielte im Jahr 2024 ein Bruttojahreseinkommen von 29.000 Euro. Aufgrund eines Jobwechsels war sie für einen Monat arbeitslos und erhielt in dieser Zeit Arbeitslosengeld in Höhe von 960 Euro. Zusätzlich vermietet sie in Bochum zwei 1-Zimmer-Wohnungen. Aus der Vermietung flossen ihr im Jahr 2024 12.000 Euro Mieteinnahmen zu.

Die Bemessungsgrundlage für den Mitgliedsbeitrag 2025 setzt sich für Heike aus folgenden Jahreseinnahmen von 2024 zusammen:

Berechnung Bemessungsgrundlage
Bruttoarbeitslohn29.000,00 Euro
+ Arbeitslosengeld960,00 Euro
+ Vermietungseinkünfte12.000,00 Euro
= Bemessungsgrundlage41.960,00 Euro
🠞 Mitgliedsbeitrag (durch Vermietungseinkünfte erhöht sich der Mitgliedsbeitrag um eine Stufe von 149 auf 159 Euro)159,00 Euro

Beitragsordnung zum Download

Hier können Sie unsere Gebührentabelle als PDF herunterladen:


Aufnahmegebühr sparen dank Kooperationen

Aufnahmegebühr: 15 € Vorteil sichern!

Sie sind Mitglied bei einem unserer Kooperationspartner? Dann erlassen wir Ihnen die Aufnahmegebühr von 15 Euro.

Kooperationspartner:

  • ADEXAGewerkschaft für Angestellte und Auszubildende in öffentlichen Apotheken
  • CGM – Christliche Gewerkschaft Metall
  • IG BAUIndustriegewerkschaft Bauen-Agra-Umwelt
  • NGGGewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
  • EVGEisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
  • komba gewerkschaftkommunale Beamte und Angestellte
  • proT-in – Berufsverband für berufliche und rechtliche Interessen der Arbeitnehmer und Beamten in den Branchen der Telekommunikations- und Informationstechnik
  • TrenkwalderPersonaldienstleister
  • VDStraVerband Deutscher Straßenwärter

Die Kosten einfach erklärt

In unseren Videos erklären wir Ihnen kurz und knapp das Wichtigste zu den Kosten und Gebühren unseres Lohnsteuerhilfevereins.

Was kostet die Mitgliedschaft bei uns?

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Das kostet steuerliche Beratung 2025!

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So sparst du bei der Steuererklärung

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Tipp: Steuerberatungskosten absetzen!

Wussten Sie, dass Sie Steuerberatungskosten von der Steuer absetzen können? Wie das funktioniert und welche Kosten anerkannt werden, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag mit praktischem Berechnungsbogen.


Wir beraten Sie

Ob Berufseinstieg, Studium, Ruhestand oder Familienphase – wir unterstützen Sie bei Ihrer Steuererklärung professionell, individuell und zu klar geregelten Mitgliedsbeiträgen ohne versteckte Kosten.


Profitieren Sie von der günstigen Lohnsteuerhilfe!

Profitieren Sie vom Rundum-Sorglos-Paket unseres Lohnsteuerhilfevereins: Unsere erfahrenen Berater:innen zeigen Ihnen alle Steuertricks zum Sparen und beraten Sie rund um Ihre Einkommensteuererklärung. Vor Ort oder online – wir machen Steuerberatung einfach, sicher und stressfrei.

So geht’s:

Mitglied werden & profitieren

Werden Sie ganz einfach Mitglied unseres Vereins – schnell, unkompliziert und zu fairen Mitgliedsbeiträgen.

Jetzt Mitglied werden und Vorteile nutzen

Individuelle Beratung von Steuerprofis

Unsere Steuerfachleute betrachten Ihre Situation ganzheitlich und gestalten Ihre Einkommensteuererklärung optimal zu Ihrem Vorteil.

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Praktische Steuertipps für Sie

Unsere erfahrenen Berater:innen geben Ihnen praktische Steuertipps und individuelle Hinweise zur Steuergestaltung – leicht umsetzbar und mit echtem Sparpotenzial.

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Das sagen unsere Mitglieder zum Preis-Leistungs-Verhältnis

Mitgliederstimmen, die überzeugen: Erfahren Sie, wie Angestellte, Rentner:innen und Studierende von günstiger und transparenter Steuerhilfe im Lohnsteuerhilfeverein profitieren. Für einen fair gestaffelten Mitgliedsbeitrag erhalten Sie nicht nur Unterstützung bei der Steuererklärung, sondern auch persönliche Beratung und vorausschauende Steuergestaltung. So bekommen Sie kompetente Steuerhilfe zu klar kalkulierbaren Kosten – und machen sich den Kopf frei.


Das sagen unsere Mitglieder zum Preis-Leistungs-Verhältnis

Mitgliederstimmen, die überzeugen: Erfahren Sie, wie Angestellte, Rentner:innen und Studierende von günstiger und transparenter Steuerhilfe im Lohnsteuerhilfeverein profitieren. Werden auch Sie Mitglied und sichern Sie sich die Vorteile unseres kompetenten und fairen Rundum-Sorglos-Service.

Sind schon über viele Jahre sehr zufriedene Kunden. Kompetente, sach- und fachgerechte Beratung, schnelle Hilfe bei Fragen. Einfach unkompliziert und faires Preis-Leistungsverhältnis.

 

Feedback für unsere Beratungsstelle in Kirchberg

Ganz toller Service zum fairen Preis. Ich mache die Steuer für meine 85jährige Mutter. Da kommen jetzt schon einige Arztrechnungen etc zusammen, was nicht immer ganz einfach ist. Frau Dreja berät uns seit einigen Jahren freundlichst und hilft immer, wenn ich Rückfragen habe. Wirklich nur zu empfehlen!

 

Feedback für unsere Beratungsstelle in Oberaurach

Alles bestens!!! Ich wurde sehr ausführlich und fachlich kompetent beraten. Günstige Beiträge. Bin sehr zufrieden und würde jedem die Beratungsstelle weiterempfehlen. Vielen Dank!!!

 

Feedback für unsere Beratungsstelle in Nürnberg

Kompetente Beratung zu einem tollen Preis-Leistungsverhältnis. Das Team ist auch in Zeiten mit erhöhtem Arbeitsaufkommen immer bemüht verschiedene Varianten von Ansatzmöglichkeiten zu vergleichen und die beste Variante dann anzusetzen. Am Verein gefällt mir, dass die Beiträge fix sind und man sie anhand der Tabelle selbst vorausberechnen und überprüfen kann (nicht wie ich bei Steuerberatern festgestellt habe, dass sie bei ihren Rechnungen einen großen Spielraum haben).

 

Feedback für unsere Beratungsstelle in Olching


Häufige Fragen zu Kosten & Gebühren

Wir beantworten Ihnen alle Fragen rund um die Beiträge und Gebühren unseres Lohnsteuerhilfevereins. Was kostet der Lohnsteuerhilfeverein? Welche Kosten sind für die Beratung fällig? Was kostet die Erstellung der Steuererklärung? Wie teuer ist die Lohnsteuerhilfe?

Finden Sie hier alle Antworten auf Ihre Fragen.

Was kostet die Mitgliedschaft beim Lohnsteuerhilfeverein?

Beim Eintritt in den Verein ist zunächst eine einmalige Aufnahmegebühr von 15 Euro fällig, danach ist ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Die Höhe des Mitgliedsbeitrags liegt gemäß unserer aktuellen Beitragsordnung zwischen 52 Euro und 375 Euro pro Jahr und richtet sich nach einer sozialen Staffelung, entsprechend Ihrer Jahreseinnahmen. Sollten Sie zusätzlich Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung haben, erhöht sich der Mitgliedsbeitrag auf die nächsthöhere Stufe. Mithilfe des Beitragsrechners können Sie Ihren individuellen Jahresbeitrag schon im Voraus abschätzen.

➤ Nutzen Sie unseren praktischen Beitragsrechner

Ähnlich einem Sportverein, ist auch beim Lohnsteuerhilfeverein ein jährlicher Mitgliedsbeitrag zu zahlen. Dank dieses Beitrags können Sie alle Leistungen des Vereins ohne zusätzliche Kosten in Anspruch nehmen. Die Fälligkeit des Beitrags im Lohnsteuerhilfeverein ist unabhängig von der Nutzung der gebotenen Leistungen. Der Mitgliedsbeitrag ist also auch fällig, wenn Sie sich nicht beraten lassen.

Mehr zu den Kosten

Wie hoch ist der Mitgliedsbeitrag für Ehepaare?

Ehepaare und Partner:innen eingetragener Lebenspartnerschaften mit gemeinsamer Steuererklärung zahlen nur einen Mitgliedsbeitrag – beide müssen jedoch Mitglied sein. Für die Berechnung der Bemessungsgrundlage werden die Einnahmen beider zusammengerechnet.

Wann ist der Mitgliedsbeitrag zur Zahlung fällig?

Der erste Mitgliedsbeitrag wird beim Eintritt in den Verein fällig und kann – je nach Vereinbarung – bar, per Überweisung oder per Lastschrift an Ihre Beratungsstelle bezahlt werden. Alle Folgebeiträge sind jeweils ab dem 1. Januar bis spätestens 30. Juni für das laufende Kalenderjahr zu entrichten – unabhängig davon, ob Sie die angebotenen Leistungen in Anspruch nehmen.

Gibt es Rabatte bei den Kosten der Mitgliedschaft für z. B. Gewerkschaftsmitglieder?

Ja, wir erlassen Ihnen die ansonsten fällige Aufnahmegebühr i.H.v. 15 Euro für Neumitglieder, wenn Sie sich als Mitglied einer der nachfolgenden Organisationen ausweisen:

  • ADEXA - Gewerkschaft für Angestellte und Auszubildende in öffentlichen Apotheken
  • CGM - Christliche Gewerkschaft Metall
  • IG BAU - Industriegewerkschaft Bauen-Agra-Umwelt
  • NGG - Gewerkschaft Nahrung-Genuss-Gaststätten
  • EVG - Eisenbahn- und Verkehrsgewerkschaft
  • komba gewerkschaft - kommunale Beamte und Angestellte
  • proT-in - Berufsverband für berufliche und rechtliche Interessen der Arbeitnehmer und Beamten in den Branchen der Telekommunikations- und Informationstechnik
  • Trenkwalder - Personaldienstleister
  • VDStra - Verband Deutscher Straßenwärter

Wie setzt sich die Bemessungsgrundlage für die Berechnung des Mitgliedsbeitrags zusammen?

Entscheidend für die Höhe der Bemessungsgrundlage sind alle Einnahmen wie Bruttoarbeitslohn/-löhne, sonstige Einnahmen wie Rente, steuerfreie Arbeitgeberleistungen, Lohnersatzleistungen, Einnahmen aus Kapitalvermögen und privaten Veräußerungsgeschäften, Miteinnahmen oder die höheren Werbungskosten.

Warum lohnt sich eine Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein?

Durch den Lohnsteuerhilfeverein sparen Sie nicht nur Kosten, sondern auch wertvolle Zeit. Denn Sie zahlen zum einen nur geringe jährliche Mitgliedsgebühren und zum anderen haben Sie mehr Freizeit, da Sie nicht mehr selbst Ihre Steuererklärung erledigen müssen. Unsere Steuerexperten:innen kümmern sich um all Ihre Steuerangelegenheiten, so können Sie sich entspannt zurücklehnen.

Jetzt Beratungsstelle suchen, Termin vereinbaren und Kosten und Zeit sparen!


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