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Aktivrente: Bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei dazuverdienen!

Aktivrente: Bis zu 2.000 € im Monat steuerfrei dazuverdienen!

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Die Aktivrente soll das freiwillige Weiterarbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze mit einem Steuerbonus attraktiver machen. Erfahren Sie, wer die Aktivrente nutzen kann, welche Voraussetzungen gelten und wie sich das auf die Steuererklärung auswirkt.

Aktivrente - Das Wichtigste in Kürze

  • Bis 2.000 Euro steuerfrei im Monat ab 1.1.2026, Einnahmen darüber hinaus sind steuerpflichtig
  • Begünstigung ab Erreichen der Regelaltersgrenze
  • Aktivrente ist keine Rente, sondern Arbeitslohn
  • Nur Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit begünstigt (Arbeitslohn)
  • Steuervorteil: keine Einkommensteuer und kein Progressionsvorbehalt
  • Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig

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Inhaltsverzeichnis


Was ist die Aktivrente und warum gibt es sie?

Mit der Aktivrente erhalten Sie bis zu 2.000 Euro Ihres Arbeitslohns pro Monat steuerfrei und das zusätzlich zur Rente. Allerdings nur,  wenn Sie die gesetzliche Regelaltersgrenze erreicht haben. Das entspricht maximal 24.000 Euro pro Jahr. Die Aktivrente startet ab 1.1.2026.

Wichtig: Die Aktivrente ist keine neue Rentenart, sondern eine steuerliche Begünstigung für Arbeitslohn.

Die Bundesregierung verfolgt damit das Ziel, freiwilliges längeres Arbeiten attraktiver zu machen – auch vor dem Hintergrund von demografischem Wandel und Fachkräftemangel.

Wer profitiert von der Aktivrente – und wer nicht?

Damit die Aktivrente greift, muss es sich um Arbeitslohn aus nichtselbstständiger Arbeit handeln und die Regelaltersgrenze muss erreicht sein. Die Begünstigung gilt ab dem Monat, der auf das Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze folgt.

Wenn Sie also beispielsweise am 10. März 2026 Geburtstag haben und Ihre Regelaltersgrenze erreichen, können Sie ab dem 01.04. von der Aktivrente profitieren.

Ausgenommen sind nach der aktuellen Ausgestaltung unter anderem:

  • Gewerbetreibende
  • Selbstständige
  • Land- und Forstwirte
  • Minijobs
  • aktive Beamt:innen (sofern kein zusätzliches sozialversicherungspflichtiges Beschäftigungsverhältnis besteht)

Die Steuervergünstigung hängt nicht davon ab, ob bereits eine Regelaltersrente oder Versorgungsbezüge gezahlt werden. Entscheidend ist vielmehr, dass die Altersgrenze erreicht ist – der Vorteil kann also grundsätzlich auch dann greifen, wenn (noch) keine Regelaltersrente bezogen wird.

Tipp: Mit dem Rentenbeginnrechner der Deutschen Rentenversicherung lässt sich der reguläre Rentenbeginn (und damit die Regelaltersgrenze) unkompliziert berechnen. Alternativ bietet das Bundesministerium für Arbeit und Soziales eine Übersicht über die Altersgrenze an.

Zusätzlich muss es sich um ein Beschäftigungsverhältnis handeln, für das der Arbeitgeber Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführen müsste. Dadurch sind zum Beispiel Beamt:innen, die über die Regelaltersgrenze hinaus im Beamtenverhältnis aktiv sind, sowie geringfügig Beschäftigte (Minijob) nicht begünstigt.

Darf ich insgesamt nur 2.000 Euro pro Monat verdienen?

Nein. Sie dürfen mehr verdienen – nur die ersten 2.000 Euro Ihres Arbeitslohns pro Monat (innerhalb der Jahresgrenze) bleiben steuerfrei. Alles darüber wird ganz normal versteuert.
Beispiel: 5.000 Euro brutto im Monat → 2.000 Euro steuerfrei, 3.000 Euro steuerpflichtig.

Wie wird der Steuerfreibetrag berücksichtigt?

Die Steuerfreiheit wirkt sich direkt über die Lohnabrechnung aus (Lohnsteuerabzugsverfahren). Das bedeutet: Der Vorteil kommt monatlich beim Netto an. Außerdem wird der steuerfreie Betrag in der Lohnsteuerbescheinigung ausgewiesen.

Wichtig sind dabei zwei Details:

  • Monatsgrenze zählt wirklich monatlich: Auch wenn im Jahr 24.000 Euro steuerfrei möglich sind, bleibt es pro Monat bei maximal 2.000 Euro (zeitanteilige/„Zwölftel“-Logik).
  • Mehrere Jobs / Steuerklasse VI: Wenn Sie den Freibetrag in einem Job mit Steuerklasse VI nutzen wollen, müssen Sie dem Arbeitgeber bestätigen, dass die Steuerfreiheit nicht schon in einem anderen Dienstverhältnis berücksichtigt wird (damit es nicht doppelt läuft).

Zahlenbeispiel: Was bringt die Aktivrente ungefähr?

Ein vereinfachtes Beispiel (Steuerklasse 1/ohne Kirchensteuer/Soli und ohne Besonderheiten):

Sie arbeiten nach Erreichen der Regelaltersgrenze weiter und verdienen 2.000 Euro monatlich. Ohne Aktivrente würde darauf eine Lohnsteuer von circa 98 Euro anfallen. Mit Aktivrente sind diese 2.000 Euro steuerfrei.

Dass 98 Euro zunächst nicht nach sehr viel klingt, kann täuschen: In der Praxis kommen häufig Altersrente oder weitere Einnahmen hinzu. Dadurch erhöht sich Ihr Steuersatz und somit auch Ihre jährliche Einkommensteuer. Je nach persönlichem Steuersatz fällt somit Einkommensteuer auf die Aktivrente an. Dann ist der Steuervorteil der Aktivrente spürbar größer, weil die 2.000 Euro sonst mit einem höheren Satz besteuert würden.

Faustformel: Steuerersparnis ≈ 2.000 Euro × Ihr persönlicher Grenzsteuersatz.

Bei zum Beispiel 25 % wären das grob 500 Euro weniger Steuer pro Monat.

Achtung: Steuerfrei heißt nicht automatisch „ohne Auswirkungen“

Ein paar Punkte werden in der Praxis häufig übersehen:

Sozialversicherung: Dass der Arbeitslohn steuerfrei ist, bedeutet nicht automatisch, dass keine Sozialabgaben anfallen. Sozialversicherungsbeiträge entfallen nämlich nicht: das heißt, es werden weiterhin Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fällig.

Wohngeld: Für das Wohngeldrecht werden diese steuerfreien Einnahmen trotzdem als Einkommen berücksichtigt.

Nicht begünstigt sind bestimmte Zahlungen wie Abfindungen/Nachzahlungen, wenn sie nicht in Zeiträume fallen, in denen die Voraussetzungen vorlagen, Zuwendungen bei Betriebsveranstaltungen, laufende Beiträge zu betrieblichen Altersversorgungen und Einnahmen in Form von Wartegeldern, Ruhegeldern, Witwen- und Waisengeldern sowie andere Bezüge und Vorteile aus früheren Dienstleistungen.

Unterliegt die Aktivrente dem Progressionsvorbehalt?

Nach der aktuellen Ausgestaltung nein: Die steuerfrei gezahlte Aktivrente soll nicht in den Progressionsvorbehalt einfließen – sie erhöht also nicht den Steuersatz auf Ihr übriges zu versteuerndes Einkommen.

Dürfen Werbungskosten abgezogen werden?

Bei steuerfreien Einnahmen gilt: Kosten, die direkt damit zusammenhängen, sind steuerlich nicht (voll) als Werbungskosten abziehbar. Haben Sie steuerfreie und steuerpflichtige Einnahmen gleichzeitig, müssen die tatsächlichen Aufwendungen – wenn sie über dem Pauschbetrag liegen – anteilig aufgeteilt werden (im Verhältnis steuerpflichtige Einnahmen zu Gesamteinnahmen).

Der Bundesverband für Lohnsteuerhilfevereine weist in seiner Stellungnahme darauf hin, dass diese notwendige Aufteilung und die zusätzliche Prüfung in der Praxis einen erheblichen Mehraufwand verursachen können.

Der Werbungskosten-Pauschbetrag bleibt davon unberührt und wird nicht gekürzt.

FAQs zur Aktivrente

Ab wann gilt die Aktivrente?

Die Aktivrente gilt seit dem 01.01.2026. Nutzen können Sie den Freibetrag ab dem Monat nach Erreichen der Regelaltersgrenze (also sobald die Altersgrenze überschritten ist).

Wer Sie prüfen möchten, ab wann Sie die Regelaltersgrenze erreichen, finden Sie bei der Deutschen Rentenversicherung einen Rentenbeginnrechner zur Berechnung Ihres regulären Rentenbeginns.

Wer profitiert (nicht) von der Aktivrente?

Vor allem Angestellte im Rentenalter profitieren von der Aktivrente. Folgende Voraussetzungen müssen erfüllt sein:

  • Arbeitslohn aus nichtselbständiger Arbeit
  • Regelaltersgrenze erreicht
  • Arbeitgeber müsste Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung abführen

Nicht begünstigt sind insbesondere:

  • Selbstständige, Gewerbetreibende sowie Land- und Forstwirte
  • Minijobs
  • Beamt:innen (im Beamtenverhältnis)

Wie hoch ist die Aktivrente?

Der Freibetrag beträgt bis zu 2.000 Euro pro Monat, insgesamt bis zu 24.000 Euro pro Jahr. Es handelt sich um einen „echten“ Monatsbetrag (nicht frei „verschiebbar“ auf einzelne Monate).

Achtung: Steuerfrei heißt nicht sozialversicherungsfrei. Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung fallen weiterhin an.

Greift die Aktivrente automatisch?

Sie kann direkt in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden: Der Arbeitgeber kürzt den steuerpflichtigen Arbeitslohn monatlich um bis zu 2.000 Euro – so kommt der Vorteil typischerweise sofort beim Netto an.


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Quellen:

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Lena Freiberger

Unsere Steuerberaterin Lena Freiberger behält in unserem Verein den Überblick über alle steuerlichen Themen und die neuesten Steueränderungen. Als Teamleitung des Steuerservice steht sie unseren Beratungsstellen vor allem bei komplexen steuerlichen Anfragen stets mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Leidenschaft zum Steuerrecht begeistert sie auch als Dozentin unsere Berater:innen in unseren Seminaren und gibt ihnen umfangreiches Wissen an die Hand. Somit ebnet sie den Weg zur erfolgreichen Beratung der Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins.