Erweiterte Beratungsbefugnis der Lohnsteuerhilfevereine ab 01.09.2026
22.07.2026Die erweiterte Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine gilt ab dem 1. September 2026 und öffnet die Beratung für mehr Steuerpflichtige. Vor allem der Wegfall bisheriger Betragsgrenzen erweitert den möglichen Mitgliederkreis. In diesem Beitrag erfahren Sie, welche Neuerungen ab dem 1. September 2026 gelten, wer von der Reform profitiert und worauf Mitglieder sowie Interessenten jetzt achten sollten.