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In der vorangegangenen Tabelle werden die Pauschbeträge für Verpflegungsmehraufwände dargestellt. Sie erhalten 14 Euro pro Tag für An- und Abreisetage und Tage mit einer Auswärtstätigkeit von 8-24 Stunden. Bei einer Dauer von mindestens 24 Stunden erhalten Sie den doppelten Betrag, nämlich 28 Euro pro Tag.
Die Verpflegungspauschbeträge sind verpflichtend. Auch mit der Vorlage von Belegen können keine höheren Kosten geltend gemacht werden. An dem Höchstbetrag von 28 Euro orientieren sich auch die oben aufgeführten Pauschalen, die gegebenenfalls von Ihrer Hotelrechnung abzuziehen sind: 5,60 € + 2 x 11,20 € = 28 €
Achtung: Die Pauschbeträge gelten für Dienstreisen innerhalb Deutschlands. Bei Reisen ins Ausland sind die dort üblichen Pauschalen anzusetzen.
Reisenebenkosten
Womöglich fallen im Rahmen der Dienstreise noch weitere Kosten an, die sogenannten Reisenebenkosten. Dazu zählen unter anderem:
- Park- und Mautgebühren
- Reisegepäckversicherung
- Beförderung und Aufbewahrung von Gepäck
- Eintritt für Messen oder Ausstellungen
- berufliche Telefonate und Schriftverkehr
Wichtig: Auch in diesem Fall benötigen Sie Belege als Nachweis für die Kosten.
Das gilt bei Dienstreisen ins Ausland
Grundsätzlich gelten bei Dienstreisen ins Ausland die gleichen Regelungen wie im Inland und Sie können Ihre Kosten genauso steuerlich berücksichtigen. Es gibt lediglich Unterschiede bei den Verpflegungsmehraufwendungen, da die Pauschalen von Land zu Land variieren.
Die anzuwendenden Pauschalen werden jährlich vom Finanzministerium veröffentlicht:
Für 2026 gilt der höchste Pauschbetrag für Verpflegungsaufwendungen bei einer Abwesenheit von 24 Stunden für Hongkong mit 83 Euro. Der niedrigste Betrag gilt für Weißrussland mit 21 Euro.
Achtung: Für den Werbungskostenabzug sind nur Ihre tatsächlichen Übernachtungskosten relevant. Die Pauschbeträge für die Übernachtungskosten gelten ausschließlich bei Erstattung durch den Arbeitgeber.
Sonderfall: Übernachtung im Lkw
Als Lkw-Fahrer:in steht Ihnen die Übernachtungspauschale zur Wahl, wenn Sie in Ihrem Fahrzeug übernachten. Mit der Pauschale sollen Aufwendungen zum Beispiel für Gebühren auf Rastplätzen, Nutzung von Toiletten und Duschen oder für die Reinigung der Kabine ausgeglichen werden. Bis einschließlich 2019 mussten diese Ausgaben immer durch die entsprechenden Nachweise belegt werden.
Höhe der Übernachtungspauschale:
- 2020-2023: 8 Euro pro Nacht
- Ab 2024: 9 Euro pro Nacht
Sind Ihre tatsächlichen Kosten höher als die Pauschale, können Sie diese nach wie vor mithilfe der nötigen Nachweise geltend machen. Ihre Wahl gilt allerdings für das ganze Steuerjahr.
Tipp: Sammeln Sie alle Quittungen und vergleichen Sie am Jahresende, welche Option für Sie günstiger ist.
Urlaub und Reisen von der Steuer absetzen – geht das?
Kosten für Urlaube und Reisen können Sie nicht in jedem Fall von der Steuer absetzen. Wie oben schon beschrieben, muss die Reise dienstlich bedingt sein, um steuerlich relevant zu sein. Bei einem rein privaten Urlaub besteht leider keine Möglichkeit, die Kosten steuerlich berücksichtigen zu lassen.
Möglicherweise können Sie aber mit unserem Steuer-Tipp nichtsdestotrotz Steuern in Ihrem Urlaub sparen. Zum Tipp CO2-Ausgleich.
Tipp: Gemischte Reisen mit beruflichem und privatem Anteil
Nicht nur aus terminlicher oder finanzieller, sondern auch aus steuerlicher Sicht bietet es sich an, eine dienstlich veranlasste Reise mit einem privaten Aufenthalt zu kombinieren. Die Kosten für den beruflichen Teil können Sie nach wie vor geltend machen. Auf privater Ebene können Sie so womöglich bei den Fahrt- oder Flugkosten sparen.
Hinweis: Dafür muss der berufliche Teil jedoch m (Zeile 65ndestens 10 % der Reise betragen.
So teilen Sie Reisekosten korrekt auf
Sind Sie beispielsweise aus beruflichen Gründen 3 Tage auf einem Kongress und verbringen anschließend privat noch weitere 6 Tage vor Ort, werden die Kosten anteilig aufgeteilt. Steuerlich berücksichtigen können Sie:
- Verpflegungspauschale für 3 Tage
- 3/9 der Fahrtkosten
- 3/9 der Übernachtungskosten
- Kongressgebühren in voller Höhe
Übersteigt der private Teil Ihrer Reise 10 % nicht, können Sie Ihre Reisekosten absetzen, und zwar in voller Höhe.
Achtung: Können die privaten und beruflichen Anteile der Reise nicht genau ermittelt werden, zählen die gesamten Kosten zu den nicht abziehbaren Aufwendungen für Lebensführung und können damit nicht geltend gemacht werden.
CO₂-Ausgleich absetzen: Klimaschutz als Steuervorteil
Vor allem bei Reisen mit dem Flugzeug ist die Klimabelastung aufgrund des hohen CO2-Ausstoßes am höchsten. Viele Urlauber:innen auch in Deutschland leisten deshalb eine CO2-Kompensation an eine anerkannte Klimaschutzorganisation Ihrer Wahl, um die Emissionen des Fluges wieder auszugleichen.
Worauf Sie achten sollten, erfahren Sie auf der Webseite des Europäischen Verbraucherzentrums.
Ihre Kompensation an eine Klimaschutzorganisation können Sie wie eine Spende als Sonderausgabe geltend machen. Die Klimaschutzorganisation muss jedoch steuerbegünstigt sein, damit Sie eine Zuwendungsbestätigung oder Spendenquittung erhalten und somit Ihre Kosten absetzen können. Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag: „Spenden von der Steuer absetzen“
Tipp: Liegt der Wert Ihrer Kompensation unter 300 Euro, reicht dem Finanzamt auch ein einfacher Nachweis wie beispielweise der Kontoauszug.
Reisekosten richtig in der Steuererklärung eintragen
Als Angestellte:r tragen Sie Ihre Reisekosten in der Anlage N unter folgenden Abschnitten ein:
- Ab Zeile 68 (ab Zeile 65 für 2025): Reisekosten bei beruflich veranlassten Auswärtstätigkeiten
- Ab Zeile 75 (ab Zeile 72 für 2025): Pauschbeträge für Mehraufwendungen für Verpflegung
FAQs zu Reisekosten