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Häufige Fragen

zur Kündigung der Mitgliedschaft

Hier finden Sie Antworten auf die häufigsten Fragen rund um die Kündigung der Mitgliedschaft.

Wie kann ich die Mitgliedschaft kündigen?

Wir finden es natürlich sehr schade, wenn Sie Ihre Mitgliedschaft kündigen möchten. Nichtsdestotrotz akzeptieren wir Ihre Entscheidung. Die Kündigung erfolgt immer zum Jahresende, Ihr Kündigungsschreiben muss allerdings bereits bis zum 30. September des jeweiligen Jahres schriftlich und unterschrieben in der Hauptverwaltung eingehen.

Weitere Fragen und Antworten rund um die Kündigung der Mitgliedschaft.

Muss ich meine Mitgliedschaft nach einem Umzug kündigen?

Nein, Sie müssen wegen Ihres Umzuges nicht kündigen und können auch weiterhin Mitglied unseres Vereins bleiben. Wir bitten Sie allerdings Ihre neue Adresse an Ihre:n Beratungsstellenleiter:in oder an die Hauptverwaltung weiter zu geben.

Falls Ihnen die Entfernung zu Ihrer bisherigen Beratungsstelle zu groß sein sollte, können Sie einfach zu einem:r anderen Berater:in wechseln. Insofern der Wechsel innerhalb des Altbayerischen Lohnsteuerhilfevereins e.V. geschieht, kann die Mitgliedschaft bestehen bleiben. Suchen Sie dazu Ihren neuen Wohnort in unserer PLZ-Suche, um alle unsere Steuerexperten:innen in Ihrem Umkreis angezeigt zu bekommen. Nachdem Sie sich für eine Beratungsstelle entschieden und Kontakt aufgenommen haben, sollten Sie Ihre:n Ansprechpartner:in darauf hinweisen, dass Sie bereits Mitglied des Vereins sind. Die gesamte restliche Organisation wird anschließend von uns übernommen.

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Ich kann meine Beratungsstelle nicht erreichen – Was kann ich machen?

Versuchen Sie zunächst Ihre Beratungsstelle über verschiedene Kontaktmöglichkeiten zu erreichen: Telefonisch, E-Mail, per App oder Fax. Sollten Sie weiterhin erfolglos bleiben und schon seit längerem auf Rückmeldung warten, können Sie sich gerne an die Hauptverwaltung wenden. Wir stehen Ihnen gerne zur Verfügung und werden uns bemühen, schnellstmöglich Kontakt zur Beratungsstelle herzustellen.

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Welche Möglichkeiten habe ich, wenn ich unzufrieden mit der Arbeit meiner Beratungsstelle bin?

Sie können jederzeit innerhalb unseres Vereins die Beratungsstelle wechseln, wenn Sie nicht zufrieden mit der Leistung sind oder die Beratungsstelle keine Kapazitäten mehr verfügbar hat. Dazu müssen Sie nur Ihren Wohnort bei unserer PLZ-Suche eingeben, um alle Beratungsstellen in Ihrer Nähe angezeigt zu bekommen. Ihre Mitgliedschaft kann weiterhin bestehen bleiben.

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Wenn Sie weitere Unterstützung benötigen, können Sie sich gerne an die Hauptverwaltung wenden und uns Ihr Anliegen schildern. Wir werden den Sachverhalt prüfen und versuchen eine Lösung für Ihr Problem zu finden.

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Für mich gilt die Beratungsbefugnis nicht mehr, weil ich Einkünfte aus einem Gewerbe, selbstständiger Tätigkeit oder Land- und Forstwirtschaft habe. Ist die Kündigung ausreichend?

Innerhalb der Kündigungsfrist bis zum 30.09. ist Ihre Kündigung ausreichend. Haben Sie die Frist verpasst, ist neben der schriftlichen Kündigung ein zusätzlicher Nachweis über die Einkünfte nötig. Als Nachweis gilt beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung.

Warum habe ich nach der Kündigung meiner Mitgliedschaft keine Bestätigung erhalten?

Kontaktieren Sie uns bitte. Wir überprüfen den Sachverhalt gerne für Sie.

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Ich bin mit der Antwort auf meine Kündigung nicht zufrieden – Was kann ich machen?

Wir bitten Sie darum, erneut Kontakt mit uns aufzunehmen und weitere Ergänzungen in einer Nachricht zu übermitteln. Wir prüfen den Sachverhalt gerne nochmal.

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Wie kann ich meine Kündigung widerrufen und wieder Mitglied werden?

Dieser Sachverhalt ist schriftlich mit der Hauptverwaltung zu klären. Folglich müssen Sie einen unterschriebenen Widerruf senden und erklären, dass Sie Ihre Kündigung aufheben möchten. Um den Vorgang zu beschleunigen, sollten Sie Ihren vollständigen Namen, Adresse und Ihre Mitgliedsnummer angeben.

Ich möchte meine Kündigung widerrufen und wieder Mitglied werden. Diese Kündigung liegt aber mehr als ein Jahr zurück – Was kann ich machen?

Liegt Ihre Kündigung schon über ein Jahr zurück, müssen Sie Ihre ehemalige Beratungsstelle kontaktieren, um wieder Mitglied zu werden. Es steht Ihnen natürlich offen, eine andere unserer Beratungsstellen auszuwählen, falls Sie wechseln möchten oder der:die vorherige Berater:in nicht mehr tätig ist. Ihr:e gewählte:r Ansprechpartner:in wird Sie erneut als Mitglied aufnehmen, die Aufnahmegebühr wird erlassen.

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Haben Sie noch weitere Fragen zur Mitgliedschaft im Lohnsteuerhilfeverein? Die häufigsten Fragen von Mitgliedern haben wir Ihnen in unserem FAQ zur Mitgliedschaft beantwortet.

FAQ zur Mitgliedschaft

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Haben Sie noch Fragen zur Kündigung der Mitgliedschaft oder möchten Sie wieder Mitglied werden? Nehmen Sie gerne Kontakt zu unserer Hauptverwaltung auf. Wir kümmern uns um Ihr Anliegen.

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