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Rentenerhöhung 2026 – Das bleibt netto übrig

Rentenerhöhung 2026 – Das bleibt netto übrig

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Rund 21 Millionen Rentner:innen erhalten ab dem 1. Juli 2026 mehr gesetzliche Rente. Die Renten steigen um 4,24 %. Doch die Erhöhung wirkt sich nicht nur auf die monatliche Auszahlung aus: Auch die steuerpflichtigen Renteneinkünfte können steigen. In unserem Blogbeitrag erfahren Sie, welche steuerlichen Auswirkungen die Erhöhung hat und was am Ende netto übrig bleibt.

Rentenerhöhung 2026 - Das Wichtigste in Kürze

  • Rentenerhöhung ab 01.07.2026: 4,24 %
  • Alljährliche Festlegung des aktuellen Rentenwertes durch das Bundeskabinett: Erhöhung auf 42.52 Euro
  • Kranken- und Pflegeversicherungd.R. von den Rentenkassen bereits einbehalten
  • Kein automatischer Einkommensteuerabzug bei der Rente, Verantwortung für Besteuerung liegt bei dem oder der Rentner:in
  • Rentenerhöhungen grundsätzlich vollständig steuerpflichtig
  • Steuererklärung notwendig, sobald das zu versteuernde Einkommen > Grundfreibetrag (2026: 12.346 Euro)
  • In den meisten Fällen nur geringe oder gar keine Steuerlast
  • Steuerfreier Rentenanteil abhängig von Bruttorente und Jahr des Rentenbeginns

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Inhaltsverzeichnis


Wer profitiert von der Rentenerhöhung 2026?

Umgangssprachlich wird oftmals ganz allgemein von der Rentenerhöhung gesprochen, weshalb man davon ausgehen könnte, dass sich diese auf alle Arten von Renten bezieht. Tatsächlich gilt dies jedoch nur für die gesetzliche Renten:

  • Altersrente
  • Erwerbsminderungsrente
  • Hinterbliebenenrente (Witwen- und Waisenrente)

Private Renten- oder Lebensversicherungen, betriebliche Altersvorsorge, Rieser- oder Rürup-Renten oder Renten der Versorgungswerke werden dadurch nicht beeinflusst und verbleiben wie bisher.

Was ist der Rentenwert 2026?

Der Rentenwert ist ein Teil der sogenannten Rentenformel, mit derer sich die Höhe der gesetzlichen Rente berechnen lässt. Dieser Wert wird im Rahmen der Rentenanpassung jährlich von der Bundesregierung neu festgelegt, wobei man sich bei der Berechnung an der Lohnentwicklung orientiert. Die sogenannte Rentengarantie stellt sicher, dass auch mit dem neuen Rentenwert das Mindestsicherungsniveau von 48 % erreicht wird.

Die Anpassungen erfolgen traditionell immer zum 1. Juli eines Jahres. Ab dem 01.07.2026 steigen die gesetzlichen Renten um 4,24 %. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Für eine Standardrente bei 45 Beitragsjahren und durchschnittlichem Verdienst bedeutet das ein monatliches Plus von 77,85 Euro (BMAS).

Da die Angleichung der Renten in Ost und West bereits in den Vorjahren erreicht wurde, gibt es auch in diesem Jahr einen einheitlichen Anpassungswert.

Wie Sie die Höhe Ihrer Rente ermitteln, erfahren Sie in diesem Blogbeitrag: „Rentenpunkte – So hoch ist Ihre Rente“

Steuererklärung wegen Rentenerhöhung 2025?

Die Rentenerhöhung 2026 kann dazu führen, dass Rentner:innen erstmals eine Einkommensteuererklärung abgeben müssen. Grund dafür ist die nachgelagerte Besteuerung: Der persönliche Rentenfreibetrag wird grundsätzlich im ersten vollen Rentenbezugsjahr ermittelt und bleibt danach dauerhaft festgeschrieben. Spätere Rentenerhöhungen erhöhen daher den steuerpflichtigen Teil der Rente

Eine Abgabepflicht entsteht jedoch nicht automatisch durch jede Rentenerhöhung. Entscheidend ist, ob die steuerpflichtigen Einkünfte nach Abzug der berücksichtigungsfähigen Beträge den Grundfreibetrag überschreiten. Dieser liegt 2026 bei 12.348 Euro für Ledige und 24.696 Euro bei Zusammenveranlagung.

Grundfreibetrag für Ledige, bzw. bei Zusammenveranlagung:

  • 2022: 10.347 Euro, bzw. 20.694 Euro
  • 2023: 10.908 Euro, bzw. 21.816 Euro
  • 2024: 11.784 Euro, bzw. 23.568 Euro
  • 2025: 12.096 Euro, bzw. 24.192 Euro
  • 2026: 12.348 Euro, bzw. 24.696

Laut BVL wurden infolge der Rentenerhöhung 2024 rund 114.000 Rentner:innen erstmals abgabepflichtig. Für 2025 wurde mit weiteren rund 73.000 gerechnet. Auch 2026 ist davon auszugehen, dass erneut viele Ruheständler:innen in die Abgabepflicht hineinwachsen, auch wenn der höhere Grundfreibetrag einen Teil der Rentenerhöhung abfedert.

Hinweis: Insgesamt sind also trotz Rentenerhöhung weniger Rentner:innen steuerpflichtig.

Lesen Sie hier, wann die Abgabefrist für Ihre Steuererklärung abläuft: „Frist für die Steuererklärung: Diese Abgabefristen gelten!“

Steuer-Tipp für Rentner:innen

Auch wenn Sie den Grundfreibetrag in einem Jahr überschreiten sollten, müssen Sie zwar eine Einkommensteuererklärung abgeben, das bedeutet jedoch nicht automatisch, dass Sie auch Steuern zahlen müssen. In den meisten Fällen kommt es nur zu einer sehr geringen oder gar keiner Einkommensteuerbelastung.

Wichtig: Auch als Rentner:in können Sie weiterhin Ihre Aufwendungen geltend machen, wie z. B. Spenden, Kosten für Brillen, Therapien oder Medikamente. Auch die Ausgaben für die Kranken- und Pflegeversicherung sind abzugsfähig.

Bei vollständiger und sachkundiger Angabe aller Kosten können Einkommensteuerzahlungen oft vermieden oder zumindest deutlich reduziert werden. Sie wünschen sich Unterstützung vom Profi? Unsere Beratungsstellenleiter:innen helfen Ihnen gerne dabei.

➤ Hier finden Sie alle wichtigen Infos zur Steuererklärung für Rentner:innen

Brutto- vs. Netto – So viel bleibt von der Rente übrig

Auch während Ihrer Rente, müssen Sie weiterhin Sozialversicherungsbeiträge zahlen, allerdings nur noch für die gesetzliche Kranken- und Pflegeversicherung. Die Beiträge werden von den Trägern (z. Bsp. Deutsche Rentenversicherung) direkt einbehalten, wobei Sie sich die Krankenkassenbeiträge hälftig mit dem Rententräger teilen, Ihre Pflegeversicherung tragen Sie allein:

  • Krankenversicherung: 14,6 % + kassenindividueller Zusatzbeitrag
  • Pflegeversicherung: bis zu 3,6 % 4,2 % für Kinderlose

Steigt Ihre Brutto-Rente, werden dementsprechend auch höhere Beträge an die Kranken- und Pflegekassen abgeführt.

Achtung: Einkommensteuer auf Ihre Rente wird nicht vom Rententräger abgeführt. Für die Besteuerung sind Sie selbst verantwortlich.

Welcher Rentenanteil ist steuerpflichtig?

Ausschlaggebend für die Berechnung des steuerpflichtigen Rentenanteils ist die Bruttorente, also der bezogene Betrag einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Maßgebend ist zudem das Jahr des Rentenbeginns.

Haben Sie beispielsweise Ihre Rente erstmalig im Jahr 2005 bezogen, so beträgt der steuerpflichtige Anteil Ihrer Rente 50 %. Bei einem späteren Rentenbeginn steigt der steuerpflichtige Anteil jedes Jahr um zwei Prozentpunkte und betrug beispielsweise im Jahr 2010 60 %, im Jahr 2015 70 % und im Jahr 2020 80 %.

Ab 2020 steigt der steuerpflichtige Anteil jährlich nur noch um einen Prozentpunkt, ab 2023 um einen halben Prozentpunkt und beträgt damit im Jahr 2030 86 %. Wer seine Rente im Jahr 2058 oder später erstmalig bezieht, muss diese vollständig versteuern. Der bei Rentenbeginn ermittelte Anteil des steuerpflichtigen Betrags ändert sich nicht mehr.

Hinweis: Der Grund für diese Regelung ist die im Jahr 2005 beschlossene Reformation der Altersrenten. Infolgedessen wurde schrittweise auf eine nachgelagerte Besteuerung umgestellt.

Diese Renteneinnahmen bleiben steuerfrei

Entwarnung gibt es für diejenigen, die ausschließlich eine gesetzliche Rente beziehen. Das Bundesfinanzministerium hat in der nachfolgenden Tabelle für jedes Jahr des Rentenbeginns den entsprechenden Betrag ermittelt, für den Sie sicher keine Steuern zahlen müssen. Für Ehepaare zählen jeweils die doppelten Beträge.

Die Tabelle zeigt, welcher Rentenanteil nach der Rentenerhöhung 2025 steuerfrei bleibt

Was sehen Sie hier?

In der vorangegangenen Tabelle werden jeweils die Bruttowerte der Jahres- und der abgeleiteten Monatsrenten dargestellt, die steuerfrei bleiben. Entscheidend ist hierbei das Jahr des Renteneintritts. Die Tabelle zeigt Werte ab dem Jahr 2005 bis 2024.

Wer beispielsweise seit 2010 Rente bezieht, bleibt nach der BVL-Berechnung im Rentengebiet West voraussichtlich bis zu einer gesetzlichen Jahresbruttorente von 20.335 Euro steuerfrei; im Rentengebiet Ost bis 19.434 Euro. Bei Rentenbeginn 2026 liegt der Wert einheitlich bei 17.426 Euro Jahresbruttorente.

Achtung: Bei zusätzlichen Einnahmen oder Einnahmen aus anderen Einkunftsarten können Steuern fällig werden.

FAQs zur Rentenerhöhung

Wie hoch ist die Rentenerhöhung 2026?

Ab dem 01.07.2026 steigen die gesetzlichen Renten um 4,24 %. Der aktuelle Rentenwert erhöht sich damit von 40,79 Euro auf 42,52 Euro. Für eine Standardrente bei 45 Beitragsjahren und durchschnittlichem Verdienst bedeutet das ein monatliches Plus von 77,85 Euro (BMAS).

Wie hoch ist mein steuerfreier Rentenanteil?

Ausschlaggebend für die Berechnung der steuerfreuen und steuerpflichtigen Rentenanteile ist die Bruttorente, also der bezogene Betrag einschließlich der Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung.

Maßgebend ist zudem das Jahr des Rentenbeginns, denn der steuerpflichtige Rentenanteil wächst jedes Jahr, bis die Rente dann erstmals 2058 vollständig zu versteuern ist.

Wenn Sie ausschließlich eine gesetzliche Rente beziehen, bleibt Ihre Jahresbruttorente (West | Ost) bis zu diesem Betrag steuerfrei:

  • Rentenbeginn 2005: 22.183 € | 20.783 €
  • Rentenbeginn 2015: 18.871 € | 18.473 €
  • Rentenbeginn 2026: 17.426 € | 17.426 €

Wann muss ich als Rentner:in eine Steuererklärung abgeben?

Entscheidend ist, ob die steuerpflichtigen Einkünfte nach Abzug der berücksichtigungsfähigen Beträge den Grundfreibetrag überschreiten. Dieser liegt 2026 bei 12.348 Euro für Ledige und 24.696 Euro bei Zusammenveranlagung.

Liegt Ihre Rente über diesem Wert, müssen Sie zwar eine Steuererklärung abgeben, aber auch als Rentner:in können Sie weiterhin Aufwendungen geltend machen. So werden Einkommensteuerzahlungen reduziert.


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Quellen:

 

Beitragsbild © Robert Kneschke – stock.adobe.com

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Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater ist Ulrich Danner seit vielen Jahren ein Visionär unseres Lohnsteuerhilfevereins und hat stets im Blick, wie sich unsere Weiterentwicklung zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.