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Dienstwagen optimal versteuern und Steuern sparen!

Dienstwagen optimal versteuern und Steuern sparen!

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Einen Dienstwagen versteuern klingt zunächst kompliziert, betrifft jedoch jedes Jahr tausende Steuerpflichtige in Deutschland. Wer ein betriebliches Fahrzeug auch privat nutzt, muss den daraus entstehenden geldwerten Vorteil korrekt in der Steuererklärung berücksichtigen. Dabei stehen verschiedene Methoden zur Wahl, teils mit erheblichen Unterschieden bei der Steuerbelastung. Informieren Sie sich in unserem Blogbeitrag, um finanzielle Nachteile zu vermeiden und Sparpotentiale auszuschöpfen.

Dienstwagen versteuern - Das Wichtigste in Kürze

  • Geldwerter Vorteil = zusätzlich zu versteuernder Arbeitslohn
  • Versteuerung eines geldwerten Vorteils für private Nutzung + Fahrten zur Arbeitsstätte
  • Berechnung des geldwerten Vorteils mit Pauschalmethode oder Fahrtenbuchmethode
    • Pauschalmethode: 1 %- Methode für Privatnutzung + 0,03 %- oder 0,002 %-Methode für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte
    • Wechsel zwischen 0,03 %-Methode und 0,002 %-Methode bei der Steuererklärung
    • Fahrtenbuchmethode: gleiche Berechnungsmethode für Privatnutzung und Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitstätte
  • Korrektur des geldwerten Vorteils möglich
  • Zuzahlungen der Arbeitnehmer:innen mindern den geldwerten Vorteil
  • Pauschale Besteuerung der Fahrten zur Arbeitsstätte durch den Arbeitgeber möglich
  • Sonderregelungen bei Elektro- und Hybridfahrzeugen

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Inhaltsverzeichnis


Dienstwagen versteuern: Das bedeutet der geldwerte Vorteil

Immer mehr Arbeitnehmer:innen erhalten vom Arbeitgeber einen Dienstwagen, der auch privat genutzt werden darf, z. B. für Einkaufs- oder Urlaubsfahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Diese Nutzungsüberlassung stellt einen Vorteil dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. Ansonsten wäre dies zum Nachteil für alle anderen Arbeitnehmer:innen, die vom Arbeitgeber keinen Dienstwagen erhalten.

Hinweis: Privatnutzung bedeutet, dass Sie den Dienstwagen für sämtliche private Angelegenheiten nutzen dürfen, d.h. alles was nicht beruflich veranlasst ist.

Wenn man die Privatnutzung des Dienstwagens versteuert, spricht man auch vom sogenannten geldwerten Vorteil. Es handelt sich dabei um Arbeitslohn, der auch vom Arbeitgeber in der Gehaltsabrechnung als zusätzlicher Arbeitslohn berücksichtigt wird. Die Überlassung des Dienstwagens ist also nicht ganz gratis. Wenn Sie den Firmenwagen für private Fahrten und für Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte nutzen dürfen, haben Sie folglich zusätzliche Steuern zu leisten.

Achtung: Ihren Arbeitsweg zwischen Wohnung und Ihrer Arbeitsstätte müssen Sie versteuern. Gleichzeitig können Sie aber trotzdem weiterhin die Entfernungspauschale für diese Strecke nutzen.

Private Fahrten hat in der Regel auch jede:r Arbeitehmer:in, denn jede:r fährt einmal zum Einkaufen, zum Arzt oder auch Freunde besuchen. Wenn ein Dienstwagen einem:r Mitarbeiter:in überlassen wird, wird in der Regel unterstellt, dass auch eine Privatnutzung vorliegt.

Werden nicht private Fahrten mit Dienstwagen versteuert?

Private Fahrten, wie eben beschrieben, sind zu unterscheiden von Ihren Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte (= in der Regel die Arbeitsstätte). Die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zählen nämlich nicht zu den „Privatfahrten“ und sind gesondert zu versteuern.

Wichtig ist daher die Unterscheidung zwischen

  • Privatnutzung und
  • Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte.

Was ist aber sodann, wenn Sie überhaupt keine 1. Tätigkeitsstätte haben und auswärts tätig sind – sind dann ebenfalls die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitgeber zu versteuern?

Erfreulich: Haben Sie keine erste Tätigkeitsstätte und fahren aber trotzdem mal zum Firmensitz des Arbeitgebers, so müssen Sie diese Fahrten nicht versteuern. Die Versteuerung der Privatnutzung hat aber weiterhin zu erfolgen.

Dürfen Sie den Dienstwagen überhaupt nicht privat nutzen, sondern Ihr Arbeitgeber stellt Ihnen diesen lediglich für berufliche Fahrten zur Verfügung, so müssen Sie keinen geldwerten Vorteil versteuern. Beispiele hierfür sind Fahrten zu Kundenterminen, Fortbildungen, Seminaren usw. Die Nutzung des Dienstwagens erfolgt sodann rein beruflich.

Geldwerten Vorteil berechnen: 1 %-Regel vs. Fahrtenbuch

Fraglich ist, wie und in welcher Höhe dieser geldwerte Vorteil als Arbeitslohn zu besteuern ist, denn es handelt sich faktisch nur um eine Überlassung eines Dienstwagens und nicht um Arbeitslohn in „Geldform“.

Es ist somit quasi ein Wert für die Nutzung des Pkws zu ermitteln, den Sie als zusätzlichen Arbeitslohn versteuern müssen.

Dieser geldwerte Vorteil (= Arbeitslohn) kann entweder nach der

  • Pauschal- oder
  • Fahrtenbuchmethode

ermittelt werden.

Ermittlung des geldwerten Vorteils

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Im Rahmen der Lohnabrechnung wird sodann die gewählte Methode angewandt und der geldwerte Vorteil entsprechend versteuert. Innerhalb eines Jahres und für dasselbe Fahrzeug ist ein Wechsel von der einen Methode zur anderen Methode nicht möglich. Nur wenn Sie ein neues Firmenfahrzeug erhalten, können Sie beim Lohnsteuerabzug zur anderen Methode wechseln.

In der Einkommensteuererklärung können Sie aber von der einen Methode zur anderen günstigeren Methode wechseln. Vergleichen Sie deshalb die Ergebnisse beider Methoden miteinander.

Für Elektroautos und hybride Fahrzeuge gelten besondere Regelungen, die sich zu Ihrem Vorteil für Sie auswirken. Lesen Sie hier nach, wie Sie Ihren geldwerten Vorteil reduzieren können: „Geldwerter Vorteil bei Elektro- und Hybridfahrzeugen als Firmenwagen

Pauschalmethode: Besteuerung nach Bruttolistenpreis

Wenn man von der sogenannten 1 %-Methode oder 1 %-Regelung spricht, ist dies die Pauschalmethode. Der geldwerte Vorteil wird, wie der Name schon sagt, pauschal berechnet und setzt sich aus

  • dem geldwerten Vorteil für die Privatnutzung zzgl.
  • dem geldwerten Vorteil für die Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte

zusammen.

Pauschalmethode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils

Privatnutzung des Dienstwagen versteuern

Nutzen Sie den Firmenwagen privat, wie bspw. für Urlaubsfahrten, Einkäufe, Arztbesuche etc., so ermittelt sich der geldwerte Vorteil bei der Pauschalmethode nach folgender Formel:

Geldwerter Vorteil = 1 % x Bruttolistenpreis x Monate

Dank dieser Formel wird klar, warum die Pauschalmethode auch 1 %-Methode oder 1 %-Regelung genannt wird. Es wird der zusätzliche Arbeitslohn pauschal von 1 % des Bruttolistenpreises berechnet.

Hinweis: Es ist der Bruttolistenpreis heranzuziehen. D.h. haben Sie ein älteres Fahrzeug, das bereits weniger wert ist, ist nichtsdestotrotz der Bruttolistenpreis bei Neuanschaffung maßgeblich.

Beispiel für die 1 %-Methode:

Max Muster erhält von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen überlassen, den er auch privat nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens beträgt insgesamt 40.000 Euro.

Max Muster hat somit einen geldwerten Vorteil und muss die Privatnutzung des Dienstwagens versteuern. Der monatliche bzw. jährliche geldwerte Vorteil ermittelt sich nach der sogenannten Pauschalmethode wie folgt:

  • monatlich: 40.000 € x 1 % x 1 Monat = 400 €
  • jährlich: 40.000 € x 1 % x 12 Monate = 4.800 €

Dürfen Sie den Pkw auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte / Sammelpunkt / weiträumigem Tätigkeitsgebiet nutzen, so müssen Sie jeden Entfernungskilometer zur ersten Tätigkeitsstätte zusätzlich versteuern.

Steuerliche Berücksichtigung des Arbeitsweges

Das bedeutet, zuzüglich zum geldwerten Vorteil der Privatnutzung wird ein geldwerter Vorteil für die Fahrten zum Arbeitgeber ermittelt, denn diese sind mit der 1 %-Regelung nicht abgegolten. Diese Fahrten zählen nicht zu den Privatfahrten und stellen folglich nochmals zusätzlichen Arbeitslohn bzw. geldwerten Vorteil dar.

Voraussetzung für die Versteuerung ist, dass Sie eine erste Tätigkeitsstätte, einen Sammelpunkt oder ein weiträumiges Tätigkeitsgebiet haben und diese von Ihrer Wohnung aus aufsuchen. Wenn Sie keine erste Tätigkeitsstätte haben, braucht keine zusätzliche Versteuerung erfolgen.

Erfreulich: Bei Arbeitnehmern:innen ohne erste Tätigkeitsstätte, Sammelpunkt oder weiträumigen Tätigkeitsgebiet ist nur die Privatnutzung zu versteuern.

Bei der pauschalen Methode kann bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte zwischen zwei verschiedenen Varianten gewählt werden:

0,03 % Methode und 0,002 % Methode

0,03 %-Methode bei täglichen Fahrten zum Arbeitsplatz

Bei der 0,03 %-Methode wird je vollen abgerundeten Entfernungskilometer ein monatlicher geldwerter Vorteil von 0,03 % des Bruttolistenpreises berücksichtigt. Dabei wird pauschal von 15 Hin- und Rückfahrten (= 180 Fahrten im Jahr ausgegangen). Haben Sie mehr als 15 Fahrten im Monat zum Arbeitgeber, so müssen Sie – zu Ihren Gunsten – nichtsdestotrotz nur diese 15 Fahrten versteuern.

Ermittlung des geldwerten Vorteils:     

  • Monatlich: 0,03 % x Bruttolistenpreis x Kilometer zum Arbeitgeber x 1 Monat
  • Jährlich: 0,03 % x Bruttolistenpreis x Kilometer zum Arbeitgeber x 12 Monate

Beispiel 0,03 %-Methode:

Max Muster erhält von seinem Arbeitgeber einen Firmenwagen überlassen, den er auch privat nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens beträgt insgesamt 40.000 Euro. Zusätzlich darf er den Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen. Die Entfernung zum Arbeitgeber beträgt 20 Kilometer.

Der geldwerte Vorteil ermittelt sich wie folgt:

0,03%-Methode Beispiel

0,002 %-Methode bei nur wenigen Fahrten zum Arbeitsplatz

Haben Sie weniger als 15 Fahrten im Monat oder jährlich weniger als 180 Fahrten zum Arbeitgeber, so ist eine Bewertung anhand der sogenannten 0,002 %-Methode sinnvoll. Man spricht auch von der sogenannte Einzelbewertung bzw. Tagesbewertung.

Ermittlung des geldwerten Vorteils:     

  • Monatlich: 0,002 % x Bruttolistenpreis x Kilometer zum Arbeitgeber x Fahrten im Monat
  • Jährlich: 0,002 % x Bruttolistenpreis x Kilometer zum Arbeitgeber x Fahrten im Jahr

Bei dieser Methode müssen Sie dem Arbeitgeber monatlich die tatsächlichen Fahrten mitteilen.

Beispiel 0,002 %-Methode:

Max Muster erhält von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Firmenwagens beträgt insgesamt 40.000 Euro. Zusätzlich darf er den Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen. Die Entfernung zum Arbeitgeber beträgt 20 Kilometer. Max hat im Monat Januar nur 6-mal seinen Arbeitgeber aufgesucht.

Der geldwerte Vorteil ermittelt sich wie folgt:

0,002%-Methode Beispiel

Wann lohnt sich der Wechsel zwischen 0,03 %-Methode und 0,002 %-Methode?

Es ist erkennbar, dass die 0,002 %-Methode für diejenigen vorteilhaft ist, die an weniger als 15 Tagen im Monat bzw. weniger als 180-mal im Jahr zum Arbeitgeber fahren. Max hat bei der 0,002 %-Methode monatlich insgesamt 144 Euro weniger als Arbeitslohn zu versteuern.

Wechsel zwischen 0,03%- und 0,002%-Methode

Häufig wird mit dem Arbeitgeber arbeitsrechtlich die 0,03 %-Methode vereinbart oder man verzichtet sogar aufgrund des Aufwands auf die 0,002 %-Methode im Rahmen der Lohnabrechnung. Das heißt in der Lohnabrechnung wurde vielleicht in Ihrem Fall die ungünstigere 0,03 %-Methode angewandt. Erfreulicherweise können Sie aber in der Einkommensteuererklärung zur günstigeren 0,002 %-Methode wechseln.

Achtung: Voraussetzung ist, dass Sie Aufzeichnungen über die tatsächlichen Fahrten zum Arbeitgeber mit dem Dienstwagen führen und dem Finanzamt vorlegen können.

Beispiel für den Wechsel:

Max Muster erhält von seinem Arbeitgeber einen Dienstwagen, den er auch privat nutzen darf. Der Bruttolistenpreis des Dienstwagens beträgt insgesamt 40.000 Euro. Zusätzlich darf er den Firmenwagen für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte nutzen. Die Entfernung zum Arbeitgeber beträgt 20 Kilometer. Arbeitsvertraglich wurde die 0,03 %-Methode vereinbart und somit im Rahmen der Lohnabrechnung die 1 %-Methode und 0,03 %-Methode angewandt.

Für die Einkommensteuererklärung hat Max eine Aufstellung über die tatsächlichen Fahrten erstellt, aus der sich datumsgenau ergibt, an welchen Tagen er zur ersten Tätigkeitsstätte gefahren ist. Insgesamt ist er im Jahr 2025 70-mal zum Arbeitgeber gefahren.

In der Einkommensteuererklärung kann Max von der 0,03 %-Methode zur 0,002 %-Methode wechseln und somit seinen Bruttoarbeitslohn um 1.760 Euro vermindern.

Wechsel zwischen 0,03%- und 0,002%-Methode - Beispiel

Fahrtenbuchmethode: Besteuerung nach Strecke

Als Alternative zur pauschalen Wertermittlung kann der geldwerte Vorteil mit der sogenannten Fahrtenbuchmethode ermittelt werden. Erforderlich ist, dass Sie ein (elektronisches) Fahrtenbuch führen.

Als geldwerter Vorteil werden sodann, für die Privatnutzung und Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitstätte entfallenden anteiligen Gesamtkosten des Pkws im Verhältnis zu den gefahrenen privaten Kilometern angesetzt.

Fahrtenbuchmethode zur Ermittlung des geldwerten Vorteils

Das Fahrtenbuch lohnt sich für Arbeitnehmer:innen mit

  • einem niedrigen Anteil der Privatfahrten oder
  • einem hohen Bruttolistenpreis des Fahrzeuges.

Da bei der Fahrtenbuchmethode auf die anteiligen Kilometer abgestellt wird, ist ein Berechnungsverfahren für die Privatfahrten als auch für die Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte heranzuziehen. Der geldwerte Vorteil ermittelt sich wie folgt:

Gesamtkosten / Jahresfahrleistung   =   Kosten pro Kilometer x (privat gefahrene km + gefahrene km zum Betrieb)

Bei der Fahrtenbuchmethode sind die Gesamtkosten des Pkw’s notwendig. Diese muss Ihnen der Arbeitgeber zur Verfügung stellen.

Auch hier gilt: Haben Sie kein erste Tätigkeitsstätte, so müssen Sie nur die privaten Fahrten versteuern.

Beispiel für die Fahrtenbuchmethode:

Max hat einen Dienstwagen und führt ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch. Die Gesamtfahrleistung beträgt im Jahr 2025 insgesamt 65.000 km, darin sind 5.000 km für Privatfahrten und 1.000 km für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte enthalten. Der Arbeitgeber stellt Max eine Zusammenstellung der Gesamtkosten des Pkws zur Verfügung.  Die Summe der vom Arbeitgeber bescheinigten Gesamtkosten beträgt 10.960 Euro.

Max kann im Rahmen der Einkommensteuererklärung zur Fahrtenbuchmethode wechseln.

Fahrtenbuchmethode Beispiel

Stellen Sie fest, das ggf. die Fahrtenbuchmethode günstiger ist, als die in der Lohnabrechnung angewandte Pauschalmethode, so können Sie bei Ihrer Steuererklärung von der Pauschalmethode zur Fahrtenbuchmethode wechseln, wenn Sie unterjährig ein ordnungsgemäßes Fahrtenbuch geführt haben. Auch im umgekehrten Fall, d.h. dass die pauschale Methode günstiger wäre, kann auch hier ein Wechsel bei Ihrer Steuererklärung erfolgen.

So mindern Sie Ihre Steuerlast durch Zuzahlungen

Haben Sie mit Ihrem Arbeitgeber vereinbart, dass Sie monatliche Zuzahlungen oder Zuzahlungen zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens leisten, so mindern diese Zuzahlungen den geldwerten zu versteuernden Vorteil bzw. den zu versteuernden Arbeitslohn.

Zuzahlungen des Arbeitnehmers zum Firmenwagen

Wie Sie der Grafik oben schon entnehmen können, gibt es zwei Möglichkeiten Zuzahlungen für den Dienstwagen an den Arbeitgeber zu leisten.

Einmalige Zuzahlung mit Beispiel

Sie können eine einmalige Zuzahlung zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens (z. B. Sonderausstattung) zahlen, die den geldwerten Vorteil im Jahr der Anschaffung bis auf max. 0 Euro mindern. Falls ein Restbetrag bestehen bleibt, mindert dieser den geldwerten Vorteil im Folgejahr bzw. in den Folgejahren.

Beispielsweise erhalten Sie zum 01.01.2025 einen Dienstwagen von Ihrem Arbeitgeber. Der geldwerte Vorteil beträgt bei einem Bruttolistenpreis des Dienstwagens von 40.000 Euro monatlich 400 Euro und jährlich 4.800 Euro. Da Sie sich eine Sonderausstattung gewünscht haben, mussten Sie eine Zuzahlung von 5.000 Euro zu den Anschaffungskosten leisten. Diese Anschaffungskosten mindern im Jahr 2025 Ihren geldwerten Vorteil auf 0 Euro (= 4.800 Euro – 5.000 Euro). Ein negativer Betrag darf nicht entstehen. Die verbleibenden 200 Euro (= 4.800 Euro – 5.000 Euro) mindern sodann den geldwerten Vorteil im Jahr 2026.

Laufende, regelmäßige oder unregelmäßige Zuzahlungen

Sie können aber auch  laufende, regelmäßige oder unregelmäßige Zuzahlungen leisten, die den geldwerten Vorteil im Jahr der Zahlung max. auf 0 Euro mindern. Es kann sich beispielsweise um ein monatliches Nutzungsentgelt oder die Übernahme von bestimmten Einzelkosten, wie Treibstoff handeln.

Wie im vorherigen Beispiel beträgt der jährliche geldwerte Vorteil monatlich 400 Euro. Sie vereinbaren mit Ihrem Arbeitgeber monatlich pauschal 200 Euro zum Dienstwagen zuzuzahlen. Der monatliche zu versteuernde geldwerte Vorteil beträgt sodann nur 200 Euro (400 Euro – 200 Euro).

Achtung: Würde die Zuzahlung nun beispielsweise 420 Euro betragen, so geht der übersteigende Betrag von 20 Euro in diesem Fall verloren und kann nicht in den Folgejahren angerechnet werden.

Lohnt sich die Pauschal-Besteuerung auf den Arbeitsweg?

Der Arbeitgeber kann den geldwerten Vorteil, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erste Tätigkeitsstätte entfällt, anstelle mit dem individuellen Steuersatz auch mit einem festen Pausch-Steuersatz von 15 % versteuern (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG).

Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie die Steuerlast nicht selbst tragen müssen. Doch auch dieser Vorteil wird leider sofort wieder ausgeglichen, damit Arbeitnehmer:innen ohne Dienstwagen Ihnen gegenüber nicht schlechter gestellt werden. Aufgrund dessen darf der Wert der Pauschal-Besteuerung Ihre Pendlerpauschale nicht übersteigen.

Das bedeutet, dass die Obergrenze der Pauschalbesteuerung die sogenannte Entfernungspauschale von 0,30 Euro bzw. ab dem Jahr 2021 0,35 Euro und ab dem Jahr 2022 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer ist. Der Restbetrag ist somit weiterhin mit dem individuellen Steuersatz zu besteuern.

Achtung: Die Pauschal-Besteuerung ist auf den Betrag Ihres Werbungskostenabzug gedeckelt.

Berechnung der Pauschal-Besteuerung: 0,30/0,35/0,38 Euro x Kilometer zum Arbeitgeber x Anzahl der tatsächlichen Fahrten zum Arbeitgeber

Wird in der Lohnabrechnung bei der Ermittlung des geldwerten Vorteils die 0,03 %-Methode angewandt, so kann der Arbeitgeber pauschal von 15 Fahrten pro Monat, also 180 pro Jahr zur ersten Tätigkeitsstätte ausgehen.

Beispiel für die Pauschal-Besteuerung:

Sie haben einen Fahrtweg zum Arbeitgeber von 20 Kilometer und sind insgesamt an 200 Tagen dorthin gefahren. Die Entfernungspauschale beträgt 1.200 Euro. In der Lohnabrechnung wurden aufgrund der sogenannten 0,03 %-Methode insgesamt 180 Tage angenommen und somit insgesamt 1.080 Euro pauschal besteuert.

Der Arbeitgeber muss die pauschal besteuerten Leistungen in der Lohnsteuerbescheinigung Zeile 18 berücksichtigen Dieser Wert mindert den Werbungskostenabzug.In der Steuererklärung können Sie die Entfernungspauschale von 1.230 Euro geltend machen, es wird sodann aber der pauschal besteuerte Betrag von 1.080 Euro angerechnet.

Haben Sie aber beispielsweise nur insgesamt 100 Fahrten zum Arbeitgeber und in der Lohnabrechnung ist Ihr Arbeitgeber von pauschal 180 Fahrten ausgegangen, so kann dies für Sie leider zu einer Steuernachzahlung führen. Denn insgesamt wurden 1.080 Euro pauschal besteuert, aber Sie können nur 600 Euro als Pendlerpauschale (= 20 Kilometer x 100 Tage x 0,30 Euro) geltend machen. Insofern müssen Sie den übersteigenden Betrag (= 1.080 Euro – 600 Euro) „nachversteuren“.

Erfreulich: Dem kann allerdings die Korrektur des geldwerten Vorteils nach der 0,002 %-Methode entgegenwirken, wobei Sie gegebenenfalls folglich sogar weniger versteuern müssen.

FAQs zu Dienstwagen versteuern

Warum muss mein Dienstwagen versteuert werden?

In den meisten Fällen dürfen Sie mit Ihrem Dienstwagen auch private Fahrten unternehmen, z. B. zum Einkaufen, in den Urlaub und auch für Fahrten zwischen Wohnung und erster Tätigkeitsstätte. Diese Nutzungsüberlassung stellt einen Vorteil dar, der als Arbeitslohn zu versteuern ist. Ansonsten wäre dies zum Nachteil für alle anderen Arbeitnehmer:innen, die vom Arbeitgeber keinen Firmenwagen erhalten.

Was ist der geldwerte Vorteil meines Dienstwagens?

Diese Versteuerung des Dienstwagens bezeichnet man auch als sogenannten geldwerten Vorteil. Es handelt sich dabei um Arbeitslohn, der auch vom Arbeitgeber in der Gehaltsabrechnung als zusätzlicher Arbeitslohn berücksichtigt wird.

Dieser geldwerte Vorteil kann entweder nach der Pauschal- oder Fahrtenbuchmethode ermittelt werden.

Wie berechne ich den geldwerten Vorteil meines Dienstwagens?

Der geldwerte Vorteil Ihres Dienstwagens kann entweder nach der Pauschal- oder Fahrtenbuchmethode ermittelt werden.

Bei beiden Methoden werden der geldwerte Vorteil für die Privatnutzung und der geldwerte Vorteil für Fahrten zwischen der Wohnung und er ersten Tätigkeitsstätte berechnet und anschließend addiert. Je nachdem wie Sie Ihr Auto nutzen, wird eine der beiden Methoden für Sie günstiger sein als die andere. Vergleichen Sie also beide Ergebnisse bei Ihrer Steuererklärung miteinander und wechseln Sie gegebenenfalls.

Wie kann ich meinen Dienstwagen nach der Pauschalmethode versteuern?

Nutzen Sie den Dienstwagen privat, wie bspw. für Urlaubsfahrten, Einkäufe, Arztbesuche etc., so ermittelt sich der geldwerte Vorteil bei der Pauschalmethode nach folgender Formel:

Geldwerter Vorteil = 1 % x Bruttolistenpreis x Monate

Ihr Arbeitsweg (Wohnung – erste Tätigkeitsstätte) zählt nicht zu den Privatfahrten und muss zusätzlich berücksichtigt werden. Hier gibt es zwei Möglichkeiten:

  • > 180 Fahrten pro Monat: 0,03 % x Bruttolistenpreis x Kilometer zum Arbeitgeber x Monate
  • < 180 Fahrten pro Monat 0,002 % x Bruttolistenpreis x Kilometer zum Arbeitgeber x Fahrten im Monat

Wie kann ich meinen Dienstwagen nach der Fahrtenbuchmethode versteuern?

Als Alternative zur pauschalen Wertermittlung kann der geldwerte Vorteil mit der sogenannten Fahrtenbuchmethode ermittelt werden. Erforderlich ist, dass Sie ein (elektronisches) Fahrtenbuch führen.

Gesamtkosten / Jahresfahrleistung   =   Kosten pro Kilometer x (privat gefahrene km + gefahrene km zum Betrieb)

Die Fahrtenbuchmethode lohnt sich in der Regel, wenn Sie nur einen niedrigen Anteil an Privatfahrten haben oder der Bruttolistenpreis Ihres Fahrzeugs vergleichsweise hoch ist.

Wie wirken sich Zuzahlungen zu meinem Dienstwagen steuerlich aus?

Zuzahlungen zu Ihrem Dienstwagen an Ihren Arbeitgeber mindern den zu versteuernden geldwerten Vorteil. Sie können entweder eine einmalige Zuzahlung zu den Anschaffungskosten des Dienstwagens leisten (z.B. für eine Sonderausstattung) oder laufende regelmäßige oder unregelmäßige Zuzahlungen (z.B. für Tankkosten).

Lohnt sich die Pauschal-Besteuerung auf den Arbeitsweg mit Dienstwagen?

Der Arbeitgeber kann den geldwerten Vorteil, der auf die Fahrten zwischen Wohnung und erste Tätigkeitsstätte entfällt mit einem festen Pausch-Steuersatz von 15 % versteuern (§ 40 Abs. 2 S. 2 EStG).

Das hat für Sie den Vorteil, dass Sie die Steuerlast nicht selbst tragen müssen. Doch der Wert der Pauschal-Besteuerung mindert Ihre als Werbungskosten abzugsfähige Pendlerpauschale.


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Quellen:

 

Beitragsbild © terovesalainen – stock.adobe.com

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Lena Freiberger

Unsere Steuerberaterin Lena Freiberger behält in unserem Verein den Überblick über alle steuerlichen Themen und die neuesten Steueränderungen. Als Teamleitung des Steuerservice steht sie unseren Beratungsstellen vor allem bei komplexen steuerlichen Anfragen stets mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Leidenschaft zum Steuerrecht begeistert sie auch als Dozentin unsere Berater:innen in unseren Seminaren und gibt ihnen umfangreiches Wissen an die Hand. Somit ebnet sie den Weg zur erfolgreichen Beratung der Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins.