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Pendlerpauschale, Kfz-Versicherung, Unfallkosten: Was können Pendler:innen absetzen?

Pendlerpauschale, Kfz-Versicherung, Unfallkosten: Was können Pendler:innen absetzen?

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Laut des deutschen Pendleratlas pendeln 13 Millionen Beschäftigte in einen anderen Kreis, um zur Arbeit zu gelangen.  Pendeln kostet nicht nur Zeit, sondern vor allem auch viel Geld. Im Rahmen der Pendlerpauschale bzw. Entfernungspauschale können Sie einen Teil Ihrer Fahrtkosten von der Steuer absetzen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Die Entfernungspauschale wird auch Pendlerpauschale, Kilometerpauschale oder Fahrtkostenpauschale genannt.
  • Steuerliche Berücksichtigung der Fahrtkosten zwischen Wohnort und Arbeitsstätte für alle berufstätigen Pendler
  • Berechnung der Entfernungspauschale = Anzahl der Arbeitstage x Kilometer zur Arbeitsstätte x 0,30€
  • Entfernungspauschale für Fernpendler:
    • ab 2021 0,35 Euro ab dem 21. Entfernungskilometer
    • ab 2022 0,38 Euro ab dem 21. Entfernungskilometer
  • Verrechnung der Entfernungspauschale mit der Werbungskostenpauschale
  • Kfz-Haftpflichtversicherung als Sonderausgaben ansetzbar
  • Selbstgetragene Unfallkosten bei einem Unfall auf dem direkten Arbeitsweg als Werbungskosten absetzbar

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Inhalt:


Update 16.03.2022: Die Entfernungspauschale wurde für Fernpendler ab dem 21. Entfernungskilometer erhöht.
► Mehr Infos hier

Entfernungspauschale

Der Vorläufer der heutigen Entfernungspauschale wurde bereits Anfang des 20. Jahrhunderts eingeführt. Damals konnten Arbeitnehmer:innen, die öffentliche Verkehrsmittel benutzten, die Kosten für die Fahrkarten steuerlich absetzen. Mitte der fünfziger Jahre wurden auch die Fahrtkosten mit dem Auto als Aufwandsentschädigung anerkannt.

Pendlerpauschale, Kilometerpauschale oder Fahrtkostenpauschale?

Die Entfernungspauschale hat mittlerweile viele andere Namen: Pendlerpauschale, Kilometerpauschale oder auch Fahrtkostenpauschale, aber es versteckt sich immer dasselbe dahinter. Pendler:innen haben die Möglichkeit ihre Fahrtkosten steuerlich berücksichtigen zu lassen, unabhängig von der Art und Weise wie die Strecke zurückgelegt wird.

Wer kann die Entfernungspauschale nutzen?

Die Entfernungs- bzw. Pendlerpauschale kann von allen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden. Voraussetzung ist, dass die Berufstätigen zwischen ihrer Wohnung und Arbeitsstätte pendeln. Dabei spielt es auch überhaupt keine Rolle, wie teuer das Auto ist oder wie viel Kraftstoff es verbraucht.

Allerdings kann es sein, dass manche Pendler:innen mehr profitieren als andere. Die Pendlerpauschale wird mit der Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.000 Euro (1.200 Euro ab dem Jahr 2022) verrechnet, welche automatisch vom Bruttoeinkommen abgezogen wird. Wer also nur wenig Werbungskosten geltend machen kann und zudem auch nur einen kurzen Arbeitsweg zurücklegen muss, wird die Pauschale von 1.000 Euro (bzw. 1.200 Euro) nicht übersteigen. Wenn Sie allerdings eine sehr lange Strecke in die Arbeit zurücklegen, können Sie mehr von der Entfernungspauschale profitieren.

Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können Sie die Kosten hierfür ebenfalls über die Pendlerpauschale bei der Steuererklärung absetzen. In diesem Fall gilt allerdings eine Höchstgrenze von 4.500 Euro pro Jahr. Höhere Kosten können Sie nur dann ansetzen, wenn Sie die tatsächlich angefallenen, höheren Kosten auch nachweisen können. Das gleiche gilt auch für Mitfahrer:innen einer Fahrgemeinschaft, alle Informationen zu diesem Sonderfall können Sie in unserem Blogbeitrag nachlesen: Pendlerpauschale bei Fahrgemeinschaften – so können Sie Fahrtkosten steuerlich absetzen

Berechnung der absetzbaren Fahrtkosten

Pro Entfernungskilometer und Arbeitstag werden 0,30 Euro berücksichtigt, folglich müssen die Anzahl der Arbeitstage pro Jahr und die Entfernung zwischen Wohnung und Arbeitsstätte ermittelt werden. Allerdings zählt nur der Hinweg, also nur die einfache Strecke.

Außerdem ist zu beachten, dass das Finanzamt die kürzeste Anfahrtsstrecke zugrunde legt. Abweichungen werden nur genehmigt, wenn Sie diese auch nachvollziehbar begründen können. Ein Beispiel hierfür ist ein Umweg, der über die Autobahn führt, um den Stadtverkehr zu umgehen.

Die Pauschale wird folgendermaßen berechnet:

Entfernungspauschale = Anzahl der Arbeitstage x Kilometer zur Arbeitsstätte x 0,30€

Update für Fernpendler

Ab dem Jahr 2021 beträgt die Pauschale bis einschließlich 20 Kilometer Entfernung 0,30 Euro pro Kilometer und darüber hinaus ab dem 21. Kilometer 0,35 Euro pro Entfernungskilometer. Ab dem Jahr 2022 wird der Betrag noch weiter auf 0,38 Euro ab dem 21. Kilometer erhöht.

Die wichtigsten Infos haben wir Ihnen zusätzlich in diesem kurzen Video zusammengefasst:

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Was können Pendler:innen sonst noch bei der Steuererklärung ansetzen?

Kfz-Versicherungen

Wenn man mit dem eigenen Auto zur Arbeit fährt, fallen noch viele andere Kosten neben den Fahrtkosten an. Beispielsweise die Kfz-Haftpflichtversicherung, die für alle Autohalter:innen verpflichtend ist und noch weitere freiwillige Versicherungen. Leider steigen die Kosten dafür immer weiter an.

Glücklicherweise gilt in diesem Fall eine Vereinfachungsregel: Sie können die Kosten für die Kfz-Versicherung im Rahmen der Entfernungspauschale ansetzen und trotzdem die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung in voller Höhe als Sonderausgaben berücksichtigen lassen.

Hierzu tragen Sie einfach den Betrag in die Anlage Vorsorgeaufwand bei den Unfall- und Haftpflichtversicherungen ein. So reduzieren Sie weiter die Einkommensteuer. An gleicher Stelle wäre auch eine Insassen-Unfallversicherung einzutragen, sofern eine solche vorhanden ist, da diese ebenfalls abzugsfähig ist.

Unfallkosten

Gerade zu Stoßzeiten im Berufsverkehr kann es schnell mal zu einem Unfall kommen. Nach der ersten Erleichterung, dass es bei einem Blechschaden geblieben ist, stellt sich schnell die Frage, wer die Kosten dafür übernimmt. Kann möglicherweise das Finanzamt an der Reparatur beteiligt werden?

Ja, das ist tatsächlich möglich, da die Kosten eventuell steuerlich zu berücksichtigen sind. Es gilt der Grundsatz: sofern keine Versicherung, sei es die eigene oder die des Unfallgegners oder der -gegnerin, einspringt, kann es sich bei den selbst getragenen Kosten um Werbungskosten handeln.

Voraussetzung ist hierbei natürlich, dass der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert ist oder sonst im Zusammenhang mit der Arbeit steht. Sämtliche Rechnungen und Quittungen sind aufzubewahren und vorzulegen. Die Unfallkosten sind zu erläutern und ebenfalls bei der Anlage N unter Werbungskosten einzutragen.

Tipp: Nutzen Sie einfach unseren praktischen Berechnungsbogen | Pkw-Unfallkosten (PDF), um Ihre ansatzfähigen Kosten zu ermitteln.


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Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.