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Minijob Grenze 2025: Ihr Gehalt steigt weiter!

Minijob Grenze 2025: Ihr Gehalt steigt weiter!

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Mit der Anhebung des Mindestlohns wird auch die Minijob Grenze 2025 erneut angehoben. Minijobs gelten umgangssprachlich häufig als steuerfrei – sie sind es jedoch keinesfalls. Informieren Sie sich hier über die Anhebung der Grenzen und Tipps für Sparpotentiale und Verhandlungen mit dem Arbeitgeber.

Minijob Grenze 2025 - Das Wichtigste in Kürze

  • Erhöhung des Mindestlohns:
    • ab 01.10.2022: 12 Euro pro Stunde
    • ab 01.01.2024: 12,41 Euro pro Stunde
    • ab 01.01.2025: 12,82 Euro pro Stunde
  • Anhebung der Verdienstgrenzen von Minijobs:
    • ab 01.10.2022: 520 Euro monatlich / 6.240 Euro jährlich
    • ab 01.01.2024: 538 Euro monatlich / 6.456 Euro jährlich
    • ab 01.01.2025: 556 Euro monatlich / 6.672 Euro jährlich
  • Minijobs müssen auch versteuert werden
    • Pauschalbesteuerung mit 2 % möglich, übernimmt in der Regel der Arbeitgeber
    • ansonsten Besteuerung des Minijobverdienstes mit dem persönlichen Steuersatz
  • Werbungskosten nur absetzbar bei Regelbesteuerung
  • steuerfreie Leistungen auch für Minijobber:innen

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Inhaltsverzeichnis


Besonderheiten von Minijobs

Bei einem Minijob handelt es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis und ist damit nicht sozialversicherungspflichtig. Als Arbeitnehmer:in zahlen Sie also keine Beiträge an die gesetzlichen Sozialversicherungen und sind dadurch nicht abgesichert.

Nichtsdestotrotz gelten arbeitsrechtlich die gleichen Regelungen zum Kündigungsschutz und Sie haben unter anderem Anspruch auf Mindestlohn, Erholungsurlaub und Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall.

Es gelten folgende Grenzen:

  • Arbeitsentgelt von max. 520 Euro pro Monat oder
  • Arbeitseinsatz von max. 70 Tagen pro Kalenderjahr (= kurzfristige Beschäftigung)

Ein Minijob kann neben der Haupttätigkeit ausgeübt werden. Liegt keine sozialversicherungspflichtige Haupttätigkeit vor, können auch mehrere Minijobs parallel geführt werden. In Summe darf die Verdienstgrenze jedoch nicht überschritten werden.

Als Arbeitgeber müssen Sie den Minijob bei der Minijob-Zentrale melden und Sie tragen pauschale Versicherungsbeiträge.

Lesen Sie hier, wie sich Minijobs von anderen Beschäftigungsverhältnissen abgrenzen: „Minijob, Midjob, Maxijob – Was ist der Unterschied?“

Erhöhungen bei Mindestlohn und Minijob Grenze bis 2025

Der gesetzliche Mindestlohn wurde in der Vergangenheit häufig angepasst, die Verdienstgrenze bei Minijobs blieb jedoch über viele Jahre hinweg unverändert bei 450 € pro Monat, weshalb geringfügige Beschäftigungen umgangssprachlich auch als 450-Euro-Jobs bekannt waren.

Mit der Erhöhung des Mindestlohns im Oktober 2022 wurde erstmalig auch die Minijob Grenze erhöht, damit Sie auch weiterhin 10 Stunden je Woche arbeiten können.

Seither gab es folgende Erhöhungen:

Tabellarische Darstellung der Erhöhungen des Mindestlohns und der monatlichen Minijob Grenze bis 2025

Was sehen Sie hier?

In der vorangegangenen Tabelle werden die unterschiedlichen Werte für Mindestlohn, monatliche Verdienstgrenze und Jahresverdienst ab 01.10.2022 abgebildet. Im Jahr 2025 liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde, die Minijob Grenze bei 556 Euro monatlich und der daraus resultierende Jahresverdienst bei 6.672 Euro

Hinweis: Es gibt Ausnahmen zu diesen Höchstbeträgen, beispielsweise bei unerwarteten Ereignissen wie plötzlichen Erkrankungen von Mitarbeitern:innen. Der Arbeitgeber ist hier in der Beweispflicht.

Auch Minijobber:innen in Privathaushalten fallen unter all diese Regelungen.

Lesen Sie hier die wichtigsten Infos für Arbeitgeber: „Was gibt es bei der Anstellung einer Haushaltshilfe steuerlich zu beachten?“

Ist der Minijob steuerfrei?

Seit Jahrzehnten gibt es schon die so genannten Minijobs – abgabenfrei waren sie jedoch noch nie! Wenn die Voraussetzungen für eine Beschäftigung als Minijobber:in vorliegen, führt der Arbeitgeber auf den Lohn verpflichtend die Sozialabgaben ab und eben meist auch eine Pauschalsteuer von 2 %.

Allerdings ist die Zahlung dieser Pauschalsteuer nicht verpflichtend. Der Arbeitgeber kann diese Pauschalsteuer in Absprache mit dem:r Minijobber:in auch vom Lohn einbehalten oder gar nicht abführen.

Pauschalsteuer bei Minijobs

Der Lohn aus einem Minijob kann mit 2 % pauschal versteuert werden. Die Abführung dieser 2-prozentigen Pauschalsteuer ist in der Praxis zwar häufig die Regel, aber diese Handhabung ist nicht zwingend vorgeschrieben.

Achtung: Wird der Lohn aus einem Minijob mit 2 % pauschal versteuert, können keine Werbungskosten geltend gemacht werden.

Es gibt Arbeitgeber, die grundsätzlich keine Pauschalsteuer übernehmen, aber dem:r Mitarbeiter:in anbieten, diese ans Finanzamt abzuführen und dann vom Lohn einzubehalten. Andere Arbeitgeber entscheiden von Fall zu Fall unterschiedlich.

Tipp: Ein Gespräch mit dem Arbeitgeber lohnt sich auf jeden Fall. Klären Sie die Handhabung am besten bereits vor Ihrem ersten Arbeitstag.

Was tun, wenn der Arbeitgeber die Pauschalsteuer nicht übernimmt?

Wird die Pauschalsteuer nicht vom Arbeitgeber abgeführt, ist Ihr erzielter Lohn unweigerlich vollumfänglich der persönlichen Einkommensteuer zu unterwerfen. Das führt in jedem Fall dazu, dass der Minijobverdienst zu eventuell anderen vorhandenen Einkünften wie etwa Rente oder Lohn/Gehalt hinzugerechnet wird.

Sie müssen dann die Einnahmen mit Ihrem persönlichen Steuersatz versteuern. Im Gegenzug können Sie dann aber auch Werbungskosten geltend machen.

Persönlicher Steuersatz statt Pauschale – Wann ist es sinnvoll?

Ist Ihr Gesamteinkommen sehr gering – unterhalb des Grundfreibetrages (10.347 Euro in 2022) – fällt ohnehin keine Einkommenssteuer an. In diesem Fall kann es sinnvoll sein, auf die Pauschalversteuerung bewusst zu verzichten.

Tipp: Vielleicht lässt sich der Arbeitgeber darauf ein, ein steuerfreies „Schmankerl“ auf den Lohn zu legen – etwa einen Tankgutschein (siehe unten).

Liegt das Gesamteinkommen zusammen mit dem Minijob über dem Grundfreibetrag, ist die 2-prozentige Pauschalversteuerung meist günstiger als der persönliche Steuersatz. Auch wenn der Arbeitgeber diese nicht tragen möchte, lohnt es sich, die wenigen Euro vom Lohn einbehalten zu lassen.

Achtung: Es kann richtig teuer werden, wenn durch den vermeintlich steuerfreien Nebenverdienst plötzlich auch die Rente oder das Ausbildungsentgelt steuerpflichtig werden.

Steuerfreie Leistungen für Minijobber:innen

Auch Minijobber:innen sind Arbeitnehmer:innen mit Rechten und Pflichten. Ihnen steht beispielsweise die Lohnfortzahlung im Krankheitsfall und Urlaub zu. Genau wie allen anderen Mitarbeitern:innen, darf der Arbeitgeber auch Minijobbern:innen steuerfreie Leistungen zusätzlich zum Lohn zahlen. Diese zählen dann nicht zu den oben genannten Höchstbeträgen und sind sozialversicherungsfrei.

Beispiele für steuerfreie Leistungen:

  • steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge
  • steuerfreie Nachtzulagen
  • Erstattung von Kindergartengebühren
  • Sachzuwendungen bis 50 Euro monatlich (Tankgutscheine)
  • Altersvorsorge und Personalrabatte bis 1.080 Euro jährlich

FAQs zur Minijob Grenze

Was gibt es bei einem Minijob zu beachten?

Bei einem Minijob handelt es sich um ein geringfügiges Beschäftigungsverhältnis und ist damit nicht sozialversicherungspflichtig. Als Arbeitnehmer:in zahlen Sie also keine Beiträge an die gesetzlichen Sozialversicherungen und sind dadurch nicht abgesichert.

Es gelten folgende Grenzen:

  • Arbeitsentgelt von max. 520 Euro pro Monat oder
  • Arbeitseinsatz von max. 70 Tagen pro Kalenderjahr (= kurzfristige Beschäftigung)

Als Arbeitgeber müssen Sie den Minijob bei der Minijob-Zentrale melden und Sie tragen pauschale Versicherungsbeiträge.

Lesen Sie hier, wie sich Minijobs von anderen Beschäftigungsverhältnissen abgrenzen: „Minijob, Midjob, Maxijob – Was ist der Unterschied?“

Wo liegt die Minijob Grenze 2025?

Im Jahr 2025 liegt der Mindestlohn bei 12,82 Euro pro Stunde, die Minijob Grenze bei 556 Euro monatlich und der daraus resultierende Jahresverdienst bei 6.672 Euro

Sind Minijobs steuerfrei?

Nein, auch der Minijob muss versteuert werden. Sie haben hier jedoch die Wahlmöglichkeit:

  • Pauschalbesteuerung mit 2 %
  • Besteuerung mit Ihrem persönlichen Steuersatz

Oftmals übernimmt der Arbeitgeber die Pauschalsteuer in Höhe von 2 %, dies ist jedoch nicht verpflichtend. Klären Sie die Vorgehensweise am besten im Vorfeld mit Ihrem Arbeitgeber.

Tipp: Liegt Ihr Gesamteinkommen inklusive Minijob unterhalb des Grundfreibetrags, sollten Sie auf die Pauschalbesteuerung verzichten. Ihr persönlicher Steuersatz ist in diesem Fall 0 %.

Muss der Minijob in der Steuererklärung angegeben werden?

Wählen Sie die Pauschalbesteuerung mit 2 %, müssen Sie den Minijob nicht in Ihrer Steuererklärung angeben.

Entscheiden Sie sich für die Besteuerung mit Ihrem persönlichen Steuersatz, erhalten Sie eine Lohnsteuerbescheinigung und damit wird Ihr Minijob auch in der Steuererklärung angegeben.

Gibt es steuerfreie Leistungen für Minijobber:innen?

Auch Minijobber:innen sind Arbeitnehmer:innen mit Rechten und Pflichten und genau wie allen anderen Mitarbeitern:innen, darf der Arbeitgeber auch Minijobbern:innen steuerfreie Leistungen zusätzlich zum Lohn zahlen.

Beispiele für steuerfreie Leistungen:

  • steuerfreie Sonn- und Feiertagszuschläge
  • steuerfreie Nachtzulagen
  • Erstattung von Kindergartengebühren
  • Sachzuwendungen bis 50 Euro monatlich (Tankgutscheine)
  • Altersvorsorge und Personalrabatte bis 1.080 Euro jährlich

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Quellen:

 

Beitragsbild © Birgit Reitz-Hofmann – stock.adobe.com

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Gabriele Waldau-Cheema

Als langjährige Beratungsstellenleiterin unseres Lohnsteuerhilfevereins und erfolgreiche Buchautorin ist Gabriele Waldau-Cheema eine gefragte Steuerexpertin für Zeitung, Funk und Fernsehen. Mit über 50 Jahren Berufserfahrung in vielfältigen Bereichen hat sie das Steuerrecht bestens im Blick und hält sich auch weiterhin mit vielen Fortbildungen auf dem aktuellsten Stand der Rechtslage. Inzwischen hat sie die Betreuung der Mitglieder zum größten Teil in die Hände der "jüngeren Generation" gegeben. Sie selbst widmet sich umso intensiver ihrer Autorinnen- und Vortragstätigkeit. Für die Verbraucherzentrale hat sie bereits zahlreiche Steuer-Ratgeber geschrieben. Ihre Fähigkeit steuerliche Sachverhalte einfach und verständlich zu erklären, setzt sie ebenso als Autorin unseres Steuerblogs ein.