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Was gibt es bei der Anstellung einer Haushaltshilfe steuerlich zu beachten?

Was gibt es bei der Anstellung einer Haushaltshilfe steuerlich zu beachten?

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Sie möchten eine Haushaltshilfe beschäftigen und fragen sich, wie Sie diese anmelden können und ob Sie die Kosten von der Steuer absetzen können? Wir erklären, was Sie beachten müssen, welche Kosten entstehen und welche Vorteile sich aus der Anmeldung ergeben. Erfahren Sie jetzt alles Wichtige zu diesem Thema.

Das Wichtigste in Kürze

  • 3 Beschäftigungsformen: 450 Euro Basis, kurzfristige Beschäftigung, sozialversicherungspflichtige Tätigkeit
  • Anmeldung der Haushaltshilfe zwingend notwendig, Schwarzarbeit = Ordnungswidrigkeit
  • Vorteile der Anmeldung:
    • Versicherung im Schadensfall für Haushaltshilfe und Arbeitgeber
    • Anspruch auf bezahlten Urlaub und eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall für Haushaltshilfe
    • Anteilige Rentenansprüche für Haushalthilfe
  • Kosten: Gehalt + Lohnnebenkosten -> 516,33 Euro pro Monat bei einer Anstellung auf 450 Euro Basis
  • 20% der Kosten absetzbar, maximal jedoch 510 Euro pro Monat bei einer geringfügigen Beschäftigung und 4.000 Euro jährlich bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit
  • Wichtig: Haushaltshilfe nicht bar zahlen

 

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Inhaltsverzeichnis


Wie kann ich eine Haushaltshilfe anmelden?

Es gibt drei verschiedene Möglichkeiten, eine Haushaltshilfe anzumelden. Die häufigste Variante ist eine Anmeldung als 450 Euro Kraft. Allerdings können Sie auch eine kurzfristige Beschäftigung oder eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit anmelden.

450 Euro Basis

Eine Haushaltshilfe auf 450 Euro Basis erledigt haushaltsnahe Dienstleistungen für wenige Stunden die Woche. Die 450 Euro Grenze darf dabei nicht überschritten werden. Die Anmeldung einer Haushaltshilfe auf 450 Euro Basis erfolgt ganz einfach über die Minijob Zentrale mit dem sogenannten Haushaltsscheck. Die Minijob Zentrale meldet den Beschäftigten dann bei der Sozialversicherung an.

In diesem Fall zahlen Sie als Arbeitgeber geringe Abgaben an die Minijob-Zentrale.

Kurzfristige Beschäftigung

Eine kurzfristige Beschäftigung darf 70 Arbeitstage im Jahr nicht überschreiten. Dementsprechend ist diese Anstellungsart gut geeignet, wenn Sie nicht regelmäßig Unterstützung im Haushalt benötigen. Für kurzfristig Beschäftigte fallen keine Sozialversicherungsabgaben an. Es werden lediglich Umlagen wie eine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, ein Mutterschutzausgleich sowie eine Insolvenzgeldumlage gezahlt.

Sozialversicherungspflichtige Tätigkeit

Eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit liegt dann vor, wenn der Lohn für die Haushaltshilfe langfristig über 450 Euro im Monat liegt. In diesem Fall muss ein entsprechender Arbeitsvertrag abgeschlossen werden. Über das Beitragsverfahren wird dann die monatliche Lohnsteuer berechnet.

Als Arbeitgeber müssen Sie die Haushaltshilfe bei der Krankenkasse anmelden und den Arbeitgeberanteil der Versicherung zahlen. Zusätzlich fallen Beiträge für die Arbeitslosen- und Rentenversicherung des Beschäftigten an.

Wenn Sie beispielsweise eine 24-Stunden-Betreuung oder -Pflege für ein Familienmitglied anstellen, ist dieses Anstellungsmodell notwendig. Insofern Ihre Pflegehilfe nicht aus Deutschland stammt, müssen Sie außerdem die Meldebehörde informieren.

Übrigens: Es gibt Vermittlungsagenturen, die Pflegehilfen vermitteln und die gesamte Organisation übernehmen. Dadurch müssen Sie nicht selbst als Arbeitgeber auftreten, Sie überweisen die Kosten dann einfach an die Agentur.

Welche Vorteile ergeben sich aus der Anmeldung?

Werden sogenannte haushaltsnahe Tätigkeiten von einer Person verrichtet, die nicht zum Familienkreis gehört, so muss diese Person als Haushaltshilfe angemeldet werden. Ansonsten kann ein Bußgeld von bis zu 5.000 Euro fällig werden, da Schwarzarbeit als Ordnungswidrigkeit gilt.

Doch abgesehen von der rechtlichen Grundlage profitieren beide Parteien auch von den Vorteilen der Anmeldung:

  • Im Schadensfall sind der Arbeitgeber und der Beschäftigte beispielsweise unfallversichert.
  • Der Arbeitgeber kann die Lohnkosten für die Haushaltshilfe außerdem steuerlich geltend machen.
  • Die Haushaltshilfe erhält Anspruch auf bezahlten Urlaub und eine Lohnfortzahlung im Krankheitsfall.
  • Die Haushaltshilfe erhält anteilige Rentenansprüche, die aufgestockt werden können.

Welche Kosten entstehen?

Zum einen entstehen Ihnen natürlich Kosten durch die Gehaltszahlungen an Ihre Haushaltshilfe. Der gesetzliche Mindestlohn in Deutschland steigt auf bis zu EUR 15,40 an und muss immer beachtet werden.

Außerdem müssen Sie für Lohnnebenkosten aufkommen. Dazu zählen Beiträge für:

  • Unfallversicherung
  • Krankenversicherung
  • Rentenversicherung
  • Steuern und Umlagen an die Minijob-Zentrale

Bei einem 450 Euro Job sind das nochmal ungefähr 14,74% des Monatsverdienstes, also 66,33 Euro. Insgesamt würden Sie also 516,33 Euro pro Monat für die Anstellung Ihrer Haushaltshilfe zahlen.

Haushaltshilfe steuerlich absetzen

Von den entstehenden Lohnkosten können 20 Prozent von der Steuer abgesetzt werden. Bei einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis ist die Steuerersparnis allerdings auf 510 Euro begrenzt. Bei einer sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit können bis zu 4.000 Euro im Jahr abgesetzt werden. Voraussetzung ist natürlich, dass Ihre Haushaltshilfe legal angemeldet ist.

Achtung: Wenn Sie die Kosten von der Steuer absetzen wollen, dürfen Sie die Haushaltshilfe nicht bar bezahlen.


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Beitragsbild © Andrey Popov – stock.adobe.com

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Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater ist Ulrich Danner seit vielen Jahren ein Visionär unseres Lohnsteuerhilfevereins und hat stets im Blick, wie sich unsere Weiterentwicklung zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.