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Schenkungsteuer – Freibeträge und Steuerklassen

Schenkungsteuer – Freibeträge und Steuerklassen

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Wer eine Schenkung erhält, muss sich ebenfalls mit der Schenkungsteuer auseinandersetzen. Dabei stellen sich zentrale Fragen: Muss ich Steuern zahlen, wie hoch ist mein Freibetrag und wie wird die Steuer berechnet? In diesem Beitrag erfahren Sie kompakt, welche Regeln gelten, wie hoch die Schenkungsteuer ausfällt und mit welchen Tipps Sie Steuern sparen können.

Schenkungsteuer – Das Wichtigste in Kürze

  • Meldepflicht ans Finanzamt für alle Schenkungen (innerhalb 3 Monate)
    Ausnahmen: Beurkundung durch Notar oder Gericht, kleinere Geschenke im üblichen Rahmen
  • Höhe der Schenkungsteuer abhängig vom Verwandtschaftsgrad und dem Wert der Schenkung zwischen 7 % – 50 %
  • Unterschiedlich hohe Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad zwischen 500.000 Euro – 20.000 Euro
  • Tipps für steuerfreie Schenkungen benötigen Planung:
    • Erneuerung der Freibeträge nach 10-Jahresfrist
    • Indirekte Kettenschenkung mit mehreren Schenkungen
    • Güterstandsschaukel bei Ehepaaren
  • Forderung einer Schenkungsteuererklärung bei jeder Schenkung möglich

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Inhaltsverzeichnis


Schenkung erhalten – wann besteht Meldepflicht?

Grundsätzlich müssen Sie jede Schenkung innerhalb von 3 Monaten an Ihr zuständiges Finanzamt melden. Das gilt für die schenkende sowohl als auch für die beschenkte Person. Hier ist es auch erstmal unerheblich, ob der Betrag den Steuerfreibetrag übersteigt oder nicht.

Das Finanzamt benötigt bei der Meldung folgende Angaben:

  • Namen, Adressen und Steuer-ID von Schenker:in und Beschenktem:r
  • Verwandtschaftsverhältnis der beteiligten Personen
  • Datum der Schenkung
  • Art und Wert des Gegenstandes oder Geldbetrag
  • Angabe zu früheren Schenkungen in den letzten zehn Jahren

Allerdings gibt es auch Ausnahmen, bei denen keine Meldung nötig ist:

  • Wenn Sie die Schenkung von einem Notar oder Gericht beurkunden lassen, erfolgt die Meldung ans Finanzamt automatisch.
  • Kleine Geschenke (zum Beispiel Geburtstag oder Weihnachten) im üblichen Rahmen müssen grundsätzlich nicht gemeldet werden.

Wann muss ich Schenkungsteuer zahlen?

Ähnlich der Erbschaftsteuer ist auch bei Schenkungen der Wert der Schenkung und der Verwandtschaftsgrad zwischen Ihnen als Beschenktem:r und dem oder der Schenker:in entscheidend dafür, ob Steuern fällig werden oder nicht.

Die Schenkungsteuer ist grundsätzlich immer von Ihnen als Beschenktem:r zu zahlen. Steuern werden allerdings erst dann fällig, wenn der zustehende Freibetrag überschritten wird.

Tipp: Durch eine gute und frühzeitige Planung lassen sich Steuern vermeiden.

Wann bleibt eine Schenkung steuerfrei? Freibeträge im Überblick

Die Höhe der Schenkungsteuer-Freibeträge liegen zwischen 20.000 Euro und 500.000 Euro. Laut § 15 f. ErbStG wird Ihnen als Beschenktem:r je nach Verwandtschaftsgrad Ihr Freibetrag und eine der drei möglichen Steuerklassen zugeteilt.

Schenkungssteuertabelle I: Höhe der Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad

Schenkungsteuertabelle I - Freibeträge

Hinweis: Bei Neffen und Nichten wird differenziert, ob diese angeheiratet sind (Steuerklasse III) oder Kinder der eigenen Geschwister (Steuerklasse II).

Was sehen Sie hier?

Je nach Verwandtschaftsgrad werden den beschenkten Personen unterschiedliche Steuerklassen und Freibeträge zugewiesen. Zur Steuerklasse I zählen nur die engsten Verwandten, nämlich Ehe- und Lebenspartner:innen und die Nachkommen in direkter Linie, also Kinder, Enkel und Urenkel. Weiter entferne Verwandte, Schwiegereltern und -kinder und geschiedene Partner:innen zählen zur Steuerklasse II. Unter Steuerklasse III fallen alle weiteren Personen wie beispielsweise Freunde.

Der höchste Freibetrag liegt bei 500.000 Euro und steht Ehe- und Lebenspartner:innen zu.

Wie hoch ist die Schenkungsteuer? Steuersätze erklärt

Die Höhe des anzuwendenden Schenkungsteuersatzes ist nun nach § 19 ErbStG abhängig von der eben zugewiesenen Steuerklasse und der Höhe der Schenkung. Je höher der Wert und je entfernter der Verwandtschaftsgrad, desto höher wird der Steuersatz.

Schenkungssteuertabelle II: Höhe der Steuersätze

Schenkungsteuertabelle II - Steuersätze

Was sehen Sie hier?

In dieser zweiten Tabelle werden je nach Steuerklasse und Höhe der Schenkung unterschiedliche Schenkungssteuersätze zugeteilt. Die Steuerklassen wurden in der vorangegangenen ersten Tabelle bereits erläutert.

Die Schenkungsteuersätze steigen mit zunehmendem Wert und sinkendem Verwandtschaftsgrad. Der höchste Prozentsatz liegt bei 50 % und gilt für Personen aus Steuerklasse III mit einer zu versteuernden Schenkung in Höhe von 13 Millionen Euro oder mehr. Der geringste Steuersatz in Höhe von 7 % gilt hingegen bei Personen aus Steuerklasse I und einer zu versteuernden Schenkung bis max. 75.000 Euro.

Schenkungsteuer berechnen: Beispiel mit Schritt-für-Schritt-Anleitung

Frau Meier schenkt ihrem Mann 750.000 Euro. Aufgrund der Heirat, gehört Herr Meier der Steuerklasse I an und hat somit einen Steuerfreibetrag von 500.000 Euro. Folglich sind noch 250.000 Euro zu versteuern, und zwar mit einem Steuersatz von 11 %. Herr Meier muss also 27.500 Euro Schenkungsteuer zahlen.

Hätte Frau Meier den Betrag nun aber nicht Ihrem Ehemann, sondern ihrem Enkelkind (Eltern sind am Leben) oder einem Freund geschenkt, sähe die Sachlage deutlich anders aus:

  • Enkel: Der Freibetrag in Steuerklasse I liegt bei 200.000 Euro – demnach müssen 550.000 Euro versteuert werden mit einem Steuersatz von 15 %. Die Steuerbelastung liegt bei 82.500 Euro
  • Freund: Der Freibetrag in Steuerklasse III liegt bei 20.000 Euro – demnach müssen 730.000 Euro versteuert werden mit einem Steuersatz von 30 %. Die Steuerbelastung liegt bei 219.000 Euro

Mit diesen Tipps Schenkungsteuer sparen

Im Gegensatz zu Erbschaften haben Sie bei einer Schenkung verschiedene Gestaltungsmöglichkeiten, wodurch Sie in vielen Fällen Steuerzahlungen vermeiden können. Wir stellen Ihnen hier 3 Möglichkeiten vor.

Vorausplanen und 10-Jahresfrist ausnutzen

Die Schenkungsteuer-Freibeträge stehen Ihnen alle 10 Jahre zur Verfügung. Sie können also der gleichen Person nach 10 Jahren wieder den vollen Freibetrag steuerfrei schenken. Damit ist dies die einfachste Art, Schenkungsteuer zu vermeiden, gleichzeitig setzt diese Vorgehensweise aber eine frühzeitige Planung voraus.

Tipp: Auch Immobilien können teilweise übertragen werden.

Wenn Sie als Vater beispielsweise Ihrer Tochter 700.00 Euro übertragen wollen, sollten Sie das in zwei Schritten machen: Zuerst 400.000 Euro (= volle Freibetrag) und 10 Jahre später 300.000 Euro. Hätten Sie die komplette Summe auf einmal übertragen, hätte Ihre Tochter 33.000 Euro Schenkungsteuer zahlen müssen (300.000 Euro x 11 %).

Achtung: Verstirbt der oder die Schenker:in innerhalb der Frist von 10 Jahren, werden die Schenkung und das Erbe addiert, wodurch der Effekt komplett verpufft.

Stirbt der Vater aus dem Beispiel 5 Jahre nach der Schenkung, werden die Schenkung und das Erbe zu insgesamt 700.000 Euro addiert. Die Tochter muss daraufhin 33.000 Euro Erbschaftsteuer zahlen. (300.000 Euro x 11 %)

Freibeträge mit der Kettenschenkung nutzen

Die Kettenschenkung nutzt die unterschiedlichen Freibeträge je nach Verwandtschaftsgrad aus, indem die Schenkung indirekt über weitere Personen mit höherem Freibetrag weitergegeben wird.

Wenn Sie als Großmutter Ihrem Enkel 400.000 Euro schenken würden, müsste die Hälfte davon versteuert werden, da der Freibetrag bei nur 200.000 Euro liegt. Der Enkelsohn müsste 22.000 Euro Steuer zahlen.

Sie können das Geld aber zunächst Ihrer Tochter schenken und deren Freibetrag vollständig ausnutzen. Ihre Tochter kann das Geld dann ebenfalls steuerfrei an ihren Sohn weiterschenken und schlussendlich bleibt die gesamte Kettenschenkung steuerfrei.

Wichtig: Sie benötigen je Schenkung einen eigenen Vertrag, allerdings dürfen Sie die Schenkung darin an keinerlei Bedingungen knüpfen, ansonsten wird die Kettenschenkung vom Finanzamt nicht anerkannt.

Güterstandsschaukel als Ehepaar nutzen

Als Ehepaar können Sie von der Güterstandsschaukel profitieren, wenn Sie Ihrem:r Ehepartner:in einen Betrag von mehr als 500.000 schenken möchten und der Freibetrag somit nicht ausreicht.

In der Regel leben Ehepaare in einer sogenannten Zugewinngemeinschaft. Wenn Sie anhand eines Ehevertrags jedoch zur Gütertrennung wechseln, erhalten Sie laut § 5 ErbStG die Möglichkeit, auch größere Summen untereinander steuerfrei zu verschenken.

Nachdem Sie alle Vermögenswerte wie gewünscht aufgeteilt haben, können Sie vertraglich auch wieder zurück in die Zugewinngemeinschaft wechseln.

Besonderheit bei der Schenkung von Immobilien

Immer mehr Familien machen sich darüber Gedanken, wie die Immobilien der Eltern oder Großeltern am besten an die Kinder weitergegeben werden können ohne große Steuerbelastungen in Kauf zu nehmen.

Tipp: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie die Immobilie, in der Sie selbst wohnen, auch komplett steuerfrei vererben. Weitere Infos dazu finden Sie hier: „Erbschaftssteuer – Freibeträge und Steuerklassen

Der Hintergrund dieses Problems beruht einerseits auf der Wertentwicklung bei Immobilien in den letzten Jahren. Diese stiegen in der Regel deutlich, wohingegen die Freibeträge bei Erbschaft- und Schenkungsteuer unverändert bleiben.

Um also eine hohe Erbschaft- oder Schenkungsteuerbelastung zu vermeiden, ist es gerade bei Immobilien mit einem Wert von über 500.000 Euro sinnvoll, diese bereits zu Lebzeiten (teilweise) zu überschreiben, die Rede ist dann von einer vorweggenommenen Erbfolge.

Achtung: Planen Sie am besten frühzeitig, denn auch hier gilt die Frist von 10 Jahren.

In der Regel wird der Wert der Immobilie aufgeteilt und diese teilweise bis zur Höhe des Freibetrags verschenkt. 10 Jahre später steht der Freibetrag dann erneut zur Verfügung und Sie können den Vorgang, wenn nötig, wiederholen.

Tipp: Klären Sie Themen wie Nießbrauch, Wohnrecht, Abfindung oder ähnliches im Schenkungsvertrag.

Wann muss ich eine Schenkungsteuererklärung abgeben?

Grundsätzlich kann das Finanzamt immer eine Schenkungsteuererklärung anfordern, sobald Sie eine Schenkung melden. In der Regel werden Sie aber nur dazu aufgefordert, wenn auch Schenkungsteuer anfällt.

In diesem Fall erhalten Sie die entsprechenden Steuererklärungsvordrucke per Post und im gleichen Zuge auch die gültige Abgabefrist. Normalerweise gewährt Ihnen das Finanzamt ungefähr einen Monat lang Zeit. Können Sie diese Frist nicht einhalten, bitten Sie rechtzeitig um Verlängerung, ansonsten kann Ihnen ein Verspätungszuschlag drohen.

Hinweis: Als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir nur im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG tätig werden. Die Schenkungsteuer fällt leider nicht darunter, weshalb wir Sie diesbezüglich nicht beraten und auch die Schenkungsteuererklärung nicht für Sie erstellen dürfen.

FAQs zu Schenkungsteuer

Wie hoch ist die Schenkungsteuer?

Die Höhe der Schenkungsteuer ist abhängig vom Verwandtschaftsgrad zwischen Ihnen als beschenkter und der schenkenden Person und dem Wert der Schenkung. Je nachdem liegt der Steuersatz zwischen 7 % und 50 %.

Es gibt einen Schenkungsteuer-Freibetrag, der abgezogen wird und damit die Höhe der zu versteuernden Schenkung zu verringern.

Wie viel kann ich steuerfrei schenken?

Je nach Verwandtschaftsgrad zwischen schenkender und beschenkter Person wird in mehrere Steuerklassen mit unterschiedlich hohen Freibeträgen unterteilt:

  • Eheleute / Lebenspartner:innen: 500.000 Euro
  • Kinder: 400.000 Euro
  • Enkel (Eltern verstorben): 400.000 Euro
  • Enkel: 200.000 Euro
  • Urenkel: 100.000 Euro
  • Eltern, Großeltern, Geschwister und deren Kinder, Stiefeltern, Schwiegerkinder, Schwiegereltern, geschiedene / getrennte Ehe- und Lebenspartner:innen: 20.000 Euro
  • Sonstige Personen: 20.000 Euro

Wie lässt sich Schenkungsteuer vermeiden?

Es gibt einige Tipps, mit denen sich Schenkungsteuer vermeiden lässt. Allerdings bedarf das in der Regel immer einen gewissen Planungsaufwand.

  • Nach einer Frist von 10 Jahren, stehen Ihnen die Freibeträge erneut zur Verfügung, dieses Vorgehen wird oftmals bei Immobilien angewendet.
  • Durch indirekte Kettenschenkungen mit mehreren Schenkungen (Großeltern – Kinder – Enkelkinder) lassen sich die höheren Freibeträge nutzen.
  • Als Ehepaar profitieren Sie von der Güterstandsschaukel, indem Sie vertraglich zur Gütertrennung wechseln und erst dann größere Schenkungen veranlassen.

Muss ich eine Schenkungsteuererklärung abgeben?

Grundsätzlich kann das Finanzamt immer eine Schenkungsteuererklärung anfordern, sobald Sie eine Schenkung melden. der Regel werden Sie aber nur dazu aufgefordert, wenn auch Schenkungsteuer anfällt.

Hinweis: Als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir nur im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG tätig werden. Die Schenkungsteuer fällt leider nicht darunter, weshalb wir Sie diesbezüglich nicht beraten und auch die Schenkungsteuererklärung nicht für Sie erstellen dürfen.


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Quellen:

 

Beitragsbild © rangizzz – stock.adobe.com

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Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater ist Ulrich Danner seit vielen Jahren ein Visionär unseres Lohnsteuerhilfevereins und hat stets im Blick, wie sich unsere Weiterentwicklung zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.