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So lassen sich Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen!

So lassen sich Handwerkerleistungen von der Steuer absetzen!

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Wartungen, Reparaturen oder Umbauten werden immer wieder notwendig sein, wenn man eine eigene Immobilie besitzt. Die Kosten für Handwerkerleistungen können Sie von Ihrer Steuer absetzen. Informieren Sie sich gleich hier.

Mit kostenlosem Merkblatt | Energetische Sanierung (PDF)

Das Wichtigste in Kürze

  • 20 % der Kosten für Handwerkerleistungen bis maximal 1.200 € pro Jahr absetzbar
  • nur für Personal-, Fahrt-, Maschinenkosten und Verbrauchsmittel, nicht für Materialkosten möglich
  • Voraussetzungen: eigengenutztes Wohngebäude, kein Neubau, Durchführung durch ein Fachunternehmen, Zahlung per Überweisung, keine öffentliche Förderung
  • Sonderfall: Energetische Sanierung: Berücksichtigung von 20 % der gesamten Kosten über drei Jahre hinweg bis maximal 40.000 €
    • Voraussetzungen: vom Eigentümer eigengenutztes Wohngebäude, Objekt älter als 10 Jahre, Beginn und Abschluss der Sanierung zwischen dem 01.01.2020 und 31.12.2029, Durchführung durch ein Fachunternehmen, Vorliegen einer Rechnung, Bescheinigung des Fachunternehmens
    • Förderung nur für ausgewählte Maßnahmen möglich
    • Beantragung der Förderung über die Steuererklärung

 

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Inhaltsverzeichnis


Welche Handwerkerleistungen kann man absetzen?

Für bestimmte Handwerkerleistungen gibt es Steuerermäßigungen, umgangssprachlich ist oftmals die Rede vom Handwerkerbonus. Bis zu einem Höchstbetrag von 6.000 Euro können Sie 20 % Ihrer Kosten steuerlich berücksichtigen lassen. Das entspricht folglich einer Reduzierung Ihre Steuerlast um maximal 1.200 Euro jährlich.

Das Finanzamt übernimmt jedoch nicht alle Kosten. Lediglich die Kosten für handwerkliche Arbeiten werden steuerlich berücksichtigt, Materialkosten müssen Sie selbst tragen.

Zu den absetzbaren Kosten zählen:

  • Personalkosten und Arbeitszeit
  • Fahrtkosten
  • Maschinenkosten
  • Kosten für Verbrauchsmittel

Tipp: Die absetzbaren Kosten sollten auf der Rechnung separat ausgewiesen werden.

Voraussetzungen

Zusätzlich müssen noch einige Voraussetzungen erfüllt sein, damit Sie die Handwerkerleistungen in Ihrer Steuererklärung geltend machen dürfen.

  • Eigengenutztes Wohngebäude
    ebenfalls zulässig: mietfreie Überlassung der Immobilie an das eigene Kind
  • kein Neubau
  • Durchführung der Arbeiten durch ein Fachunternehmen
  • Zahlung per Überweisung, nicht bar
  • keine öffentliche Förderung der Maßnahme

Beispiele abzugsfähiger Maßnahmen

Es gibt eine Vielzahl von Anwendungsfällen, die den Steuerabzug zulassen. Hier sind einige der häufigeren Maßnahmen aufgelistet:

  • Außenanlage (Zäune, Wege, Mauern, Gartengestaltung)
  • Austausch oder Modernisierung (Bad, Küche, Bodenbelägen, Fenstern, Treppen, Türen, etc.)
  • Carport- und Terrassenüberdachung
  • Dachgeschoss- oder Kellerausbau
  • Dachrinnenreinigung
  • Dichtheitsprüfung von Abwasseranlagen auf dem Grundstück
  • Fahrstuhlkosten
  • Pflasterarbeiten
  • Pilzbekämpfung
  • Reparatur, Pflege und Wartung (Bodenbeläge, Elektrogeräte, Fenster, Türen, Heizung, Pumpen, etc.)
  • Schornsteinfeger
  • Wärmedämmung
  • Wasserschadensanierung

Sonderfall: Energetische Sanierung

Wenn Sie an Ihrer eigenen Wohnung oder Ihrem Haus eine energetische Sanierung vornehmen, gibt es seit 2020 nochmal eine besondere Förderung. In diesem Fall dürfen Sie 20 % der gesamten Aufwendungen inklusive der Materialkosten über drei Jahre verteilt von der Steuer absetzen. Der Höchstbetrag der Kosten liegt bei 200.000 Euro, folglich werden Ihnen maximal 40.000 Euro erstattet.

Folgende Maßnahmen werden im Rahmen der energetischen Sanierung nach § 35c EStG gefördert:

  • Wärmedämmung von Wänden, Dachflächen oder Geschossdecken
  • Erneuerung von Fenstern oder Außentüren
  • Erneuerung oder Einbau einer Lüftungsanlage
  • Erneuerung oder Optimierung der Heizungsanlage
  • Einbau von digitalen Systemen zur energetischen Betriebs- und Verbrauchsoptimierung
  • Bescheinigung des Fachunternehmens und Kosten für den Energieberater
  • Begünstigte Umfeldmaßnahmen, wie z. B. Baustelleneinrichtung

Hinweis: Für die Förderung ist kein gesonderter Antrag nötig, sie wird mit der Einkommensteuererklärung beim Finanzamt geltend gemacht. Es ist eine spezielle Bescheinigung des ausführenden Betriebes oder eines Energieberaters nötig.

Auch für die Förderung Ihrer energetischen Sanierung, müssen einige Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Eigengenutztes Wohngebäude
  • Objekt älter als 10 Jahre
  • Beginn und Abschluss der Sanierung zwischen dem 01.01.2020 und 31.12.2029
  • Förderfähige Sanierungsmaßnahmen
  • Durchführung der Arbeiten durch ein Fachunternehmen
  • Vorliegen einer Rechnung, Bescheinigung des Fachunternehmens

Alle wichtigen Infos im Überblick: Merkblatt | Energetische Sanierung (PDF)

Unterschied zu haushaltsnahen Dienstleistungen

Auch bei haushaltsnahen Dienstleistungen können Sie 20 % der gezahlten Lohnkosten oder maximal 4.000 Euro von der Steuer absetzen. In der Regel handelt es sich hierbei um Aufgaben, die man auch selbst durchführen könnte, wie beispielsweise Gartenarbeit, Rasenpflege oder der Hausputz.

Infolgedessen gibt es vom Finanzamt keine Vorschriften darüber, wen Sie für diese Arbeiten engagieren dürfen. Es darf sich dabei sogar um eine Privatperson handeln. Handwerkerleistungen hingegen müssen von ausgebildeten Fachkräften ausgeführt werden, um bei Ihrer Steuererklärung Beachtung zu finden.


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Quellenangaben:

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Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.