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Lassen sich Anwaltskosten absetzen? Das ist zu beachten

Lassen sich Anwaltskosten absetzen? Das ist zu beachten

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Anwaltskosten können schnell mehrere Hundert oder sogar Tausend Euro betragen, umso wichtiger ist die Frage, ob sich Anwaltskosten absetzen lassen. Das hängt grundsätzlich davon ab, warum die Kosten entstanden sind. Wir zeigen Ihnen, wann Sie Anwaltskosten von der Steuer absetzen können und welche Besonderheiten für Arbeitnehmer:innen, Vermieter:innen und Rentner:innen gelten.

Anwaltskosten absetzen – Das Wichtigste in Kürze

  • Prozess- und Anwaltskosten nur im direkten Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen absetzbar: Beruf, Rente, Vermietung
  • Ausnahme: kein Steuerabzug bei Kapitalanlagen (Sparer-Pauschbetrag)
  • Private Anwaltskosten grundsätzlich nicht zu berücksichtigen
    Ausnahme: drohender Verlust der Existenzgrundlage
  • Notwendige Nachweise: Anwaltsrechnung mit Leistungsbeschreibung, Zahlungsnachweis, Klageschrift, Urteil/Verweis, Nachweis des Zusammenhangs mit Einnahmen (Kündigungsschreiben, Mietvertrag, Schriftverkehr)
  • Zuordnung in der Steuererklärung entsprechend der jeweiligen Einkunftsart

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Inhaltsverzeichnis


Hinweis: Prozess- und Anwaltskosten sind natürlich nicht dasselbe, in beiden Fällen gelten aber die gleichen steuerlichen Regelungen. Zur Vereinfachung nutzen wir weitestgehend nur den Begriff Anwaltskosten.

Wann kann ich Prozess- und Anwaltskosten absetzen?

Aus steuerlicher Sicht ist bei Prozess- und Anwaltskosten immer entscheidend, aus welchem Grund die Kosten entstanden sind. Stehen die Kosten in direktem Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten berücksichtigt werden und zwar in voller Höhe. Das ist beispielsweise bei Rechtsfragen bezüglich Berufs, Rente oder Vermietung der Fall.

Bei rein privaten Prozess- oder Anwaltskosten ist die Sachlage leider eine ganz andere. Diese Kosten können nur in einem ganz speziellen Ausnahmefall berücksichtigt werden.

Anwaltskosten rund um Beruf, Rente und Vermietung

Wie bereits gesagt, müssen Anwaltskosten in Verbindung mit steuerpflichtigen Einnahmen stehen, damit sie in der Steuererklärung berücksichtigt werden können.

Hinweis: Auch die Kosten einer Rechtsberatung ohne anschließenden Rechtsstreit können geltend gemacht werden.

Berufliche Anwaltskosten: Was können Angestellte absetzen?

Sobald Sie sich als Arbeitnehmer:in mit Ihrem Arbeitgeber im Rechtsstreit befinden, handelt es sich um beruflich veranlasste Anwaltskosten und diese sind als Werbungskosten absetzbar.

Mögliche Streitgründe sind:

  • Mobbing oder Diskriminierung am Arbeitsplatz
  • Streit um Gehaltsansprüche oder Provision
  • Kündigung oder Kündigungsschutz
  • Verfahren wegen unrechtmäßiger Abmahnungen
  • Streit über ein Arbeitszeugnis
  • Durchsetzung von Elternzeit, Teilzeit oder Mutterschutzrechten

Abfindung: Sind die Anwaltskosten absetzbar?

Bei beruflich veranlassten Anwaltskosten ist vor allem häufig die Frage nach Kosten, die in Zusammenhang mit einer Abfindung entstanden sind. In Deutschland gibt es keinen automatischen Anspruch auf eine Abfindung nach einer Kündigung. Demzufolge handelt es sich in der Regel um eine Kündigungsschutzklage mit dem Ziel den Arbeitsplatz zu erhalten. Die Abfindung wird häufig im Rahmen eines Vergleichs gezahlt.

Demzufolge sind alle Kosten für Beratung, Verhandlung und Durchsetzung einer Abfindung in voller Höhe als Werbungskosten absetzbar.

Können Vermieter:innen Anwaltskosten absetzen?

Da Sie als Vermieter:in Einkommen durch Ihre Immobilie generieren, können Sie auch Kosten für Rechtsbeistand bezüglich der vermieteten Immobilie absetzen. Denkbar wären hier beispielsweise folgende Sachverhalte:

  • Streitigkeiten mit dem:r Mieter:in wegen Mietrückständen oder Kündigung
  • Rechtsberatung zu einem Mietvertrag
  • Vertragsprüfung bei Immobilienkäufen zur Vermietung
  • Uneinigkeiten mit Baufirmen / Handwerkern

Welche Anwaltskosten können Rentner:innen absetzen?

Bekanntermaßen gibt es unterschiedliche Renten, neben der klassischen Altersrente wird beispielsweise auch die Erwerbsminderungsrente ausgezahlt, sollten Sie nach einem Unfall oder Krankheit nicht mehr arbeiten können.

Häufig geht es bei Rechtsstreitigkeiten zwischen mit der Rentenversicherung um die Erwerbsminderungsrente. Als Rentner:in können Sie die Prozess- und Anwaltskosten natürlich in diesem Fall aber auch bei anderen Rentenarten geltend machen.

Anwaltskosten bei Kapitalanlagen – Sonderregel beachten

Obwohl Sie natürlich auch mit Kapitalanlagen steuerpflichtige Einkünfte erzielen, stellt dies einen Sonderfall bei der Handhabung der Anwaltskosten dar. Seit der Einführung der Abgeltungsteuer und des Sparer-Pauschbetrags im Jahr 2009 sind nämlich alle Werbungskosten in Zusammenhang mit Ihren Einkünften aus Kapitalvermögen damit abgegolten.

Das bedeutet konkret, dass Sie keine weiteren Einzelkosten, wie beispielsweise Anwaltskosten, mehr bei Ihrer Steuererklärung berücksichtigen können. Es besteht kein Wahlrecht, der Sparer-Pauschbetrag wird immer herangezogen.

Private Anwaltskosten grundsätzlich nicht absetzbar

Private Anwaltskosten können Sie leider grundsätzlich nicht absetzen. Das betrifft unter anderem:

  • Nachbarschaftsstreitigkeiten
  • Uneinigkeiten bei privat genutzten Immobilien
  • Scheidungskosten
  • Erbschaftsstreitigkeiten

Ausnahmereglung bei Verlust der Existenzgrundlage

In Ausnahmefällen, nämlich wenn eine existentielle Notlage besteht, bzw. die Existenzgrundlage bedroht ist, können auch private Anwalts- und Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Das gilt aber nur bei bestimmten Streitfällen, z. Bsp.:

  • Sorgerechtsstreitigkeiten um das Kindeswohl
  • Rechtsstreit bei drohender Insolvenz
  • Erbstreit mit drohender Insolvenz

Bei der Entscheidung berücksichtigt das Finanzamt vor allem die wirtschaftlichen Verhältnisse. Seelische und soziale Bedürfnisse hingegen sind nur schwer messbar und deswegen nicht unbedingt als Kriterium geeignet.

Können Anwaltskosten bei Scheidung abgesetzt werden?

Bei Scheidungen fallen leider immer Scheidungskosten an, auch wenn die Trennung einvernehmlich von statten geht. Bis einschließlich 2013 konnten beide Ex-Partner:innen diese Anwalts- und Gerichtskosten noch absetzen. Seit 2014 allerdings ist der Steuerabzug nicht mehr zulässig.

Wie sich Scheidungskosten zusammensetzen können Sie hier nachlesen: „Scheidungskosten: Was kommt auf mich zu?“

Können Anwaltskosten bei Erbstreit abgesetzt werden?

Streiten Sie sich mit anderen Verwandten um ein Erbe, können Sie auch diese Kosten leider nicht in Ihrer Steuererklärung berücksichtigen. Es ist auch unerheblich, wie hoch der Wert des Erbes bzw. Ihr Anteil daran ist.

Gleiches gilt, wenn Sie ein Erbe nun doch ablehnen möchten, welches Sie zunächst angenommen haben, weil es beispielsweise verschuldet ist. In diesem Fall müssen Sie Ihre ebenfalls Anwaltskosten ohne Steuerabzug tragen.

Die einzige Ausnahme in beiden Fällen stellt der drohende Verlust Ihrer Existenzgrundlage dar. Wenn Sie also ohne den Rechtsstreit Ihre notwendigen Lebensbedürfnisse nicht mehr decken können, können Sie die Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen geltend machen.

Beispiele – welche Prozess- und Anwaltskosten sind absetzbar?

Um die Unterscheidung etwas zu verdeutlichen, haben wir hier verschiedene Gründe eines Rechtsstreits aufgeführt mit dem Hinweis, ob die Anwaltskosten steuerlich absetzbar sind oder nicht:

  • Arbeitgeber ist mehrere Gehaltszahlungen schuldig = absetzbar
  • Gutachten wegen Baumängel an einer Mietwohnung = absetzbar
  • Schuldfrage nach einem Autounfall = nicht absetzbar, privat
  • Schuldfrage nach einem Autounfall auf einer beruflich veranlassten Dienstreise = absetzbar
  • Kündigungsschutzklage wegen unzulässiger Kündigung = absetzbar
  • Forderung von Lohnersatzleistungen = nicht absetzbar, nicht steuerpflichtig

Welche Nachweise benötigt das Finanzamt?

Zum einen benötigt das Finanzamt eine detaillierte Anwaltsrechnung mit Leistungsbeschreibung und Ihren Zahlungsbeleg, also zum Beispiel Ihren Kontoauszug.

Außerdem müssen Sie den beruflichen Zusammenhang nachweisen können, in dem die Kosten entstanden sind. Je nach Situation können beispielsweise folgende Unterlagen gefordert werden:

  • Klageschrift
  • Urteil / Vergleich
  • Kündigungsschreiben
  • Mietvertrag
  • Schriftverkehr mit dem Arbeitgeber

Wo trage ich Anwaltskosten in der Steuererklärung ein?

In der Steuererklärung ist ausschlaggebend, in welchem Zusammenhang die Anwaltskosten entstanden sind. Entsprechend werden diese unterschiedlich angegeben:

  • Berufliche Kosten, Werbungkosten = Anlage N
  • Vermietung und Verpachtung = Anlage V
  • Außergewöhnliche Kosten (Sonderfälle) = Anlage außergewöhnliche Belastungen

FAQs zu Anwaltskosten absetzen

Welche Prozess- und Anwaltskosten kann ich von der Steuer absetzen?

Aus steuerlicher Sicht ist bei Prozess- und Anwaltskosten immer entscheidend, aus welchem Grund die Kosten entstanden sind. Stehen die Kosten in direktem Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen, können sie unter bestimmten Voraussetzungen als Werbungskosten berücksichtigt werden, und zwar in voller Höhe.

Beispiele:

  • Berufliche Gründe – ausstehende Gehaltszahlungen, Kündigungsschutz
  • Rente – Klage auf Erwerbsminderungsrente
  • Vermietung und Verpachtung – Rechtsstreit mit Mieter:in oder Baufirmen

Achtung: Private Anwaltskosten können grundsätzlich nicht abgesetzt werden, auch nicht bei Scheidungen oder Erbstreitigkeiten.

Wann sind Anwaltskosten als außergewöhnliche Belastungen absetzbar?

In Ausnahmefällen, nämlich wenn eine existentielle Notlage besteht, bzw. die Existenzgrundlage bedroht ist, können auch private Anwalts- und Prozesskosten als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Das gilt aber nur bei bestimmten Streitfällen, z. Bsp.:

  • Sorgerechtsstreitigkeiten um das Kindeswohl
  • Rechtsstreit bei drohender Insolvenz
  • Erbstreit mit drohender Insolvenz

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Quellen:

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Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.