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Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter: Nutzungsdauer von Hardware & Software auf ein Jahr verkürzt

Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter: Nutzungsdauer von Hardware & Software auf ein Jahr verkürzt

Das Bundesfinanzministerium hat auf die Digitalisierung und die einhergehenden Veränderungen im Arbeitsalltag reagiert und die Abschreibung digitaler Wirtschaftsgüter durch die Verkürzung der Nutzungsdauer angepasst. Durch die Änderungen im Arbeitsalltag haben sich natürlich auch die Ansprüche an die benötigten Gerätschaften und Softwares geändert, weshalb die betriebsgewöhnliche Nutzungsdauer bei vielen Gütern verkürzt wurde.

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