Berichtigung eines Einkommensteuerbescheides
14.06.2018Jeder Steuerpflichtige hat nach Bekanntgabe des Bescheides eine 4-wöchige-Einspruchsfrist, um die Berichtigung eines Einkommensteuerbescheides beim Finanzamt zu erwirken.
Jeder Steuerpflichtige hat nach Bekanntgabe des Bescheides eine 4-wöchige-Einspruchsfrist, um die Berichtigung eines Einkommensteuerbescheides beim Finanzamt zu erwirken.