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Was macht ein Lohnsteuerhilfeverein und wie schnell ist die Bearbeitung?

Was macht ein Lohnsteuerhilfeverein und wie schnell ist die Bearbeitung?

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Mitglieder in Lohnsteuerhilfevereinen genießen einige Vorteile, viele andere wissen jedoch noch gar nicht, worum es sich bei Lohnsteuerhilfe handelt. Wie beantworten die grundlegenden Fragen zu Lohnsteuerhilfevereinen und deren Vorteilen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Vorteile bei einem Lohnsteuerhilfeverein:
    • Individuelle Beratung durch persönliche:n Berater:in
    • Automatische Fristverlängerung durch Beauftragung einer steuerlichen Vertretung
    • Sozial gestaffelte Mitgliedsbeiträge je nach Einkommen
  • Leistungen:
    • Steuerlicher Rundum-Service
    • Ganzjährige Beratung
  • Beratungsstelle in der Nähe über PLZ-Suche
  • Beratung nur im Rahmen der Beratungsbefugnis für Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen, Studenten:innen ohne selbständige Einkünfte möglich
  • Abschluss einer Mitgliedschaft beim ersten Beratungstermin nötig
  • Bearbeitungszeit abhängig von der Komplexität des Steuerfalls und der Auslastung der Beratungsstelle

 

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Inhaltsverzeichnis


Was macht ein Lohnsteuerhilfeverein?

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine wertvolle Unterstützung für Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen und Pensionäre:innen bei der Einkommensteuererklärung und anderen steuerlichen Angelegenheiten.

Es handelt sich dabei um eine gemeinnützige Organisation, die ihren Mitgliedern im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG rund um die Erstellung der Einkommensteuererklärung hilft.

Was sind die Vorteile der Mitglieder eines Lohnsteuerhilfevereins?

Als Arbeitnehmer:in sind Sie in der Regel dazu verpflichtet Lohnsteuer zu zahlen und damit wird wahrscheinlich auch die Steuererklärung für Sie relevant. Unabhängig davon, ob Sie zur Abgabe verpflichtet sind oder nicht, kann auch eine freiwillige Steuererklärung in vielen Fällen eine Steuerrückerstattung für Sie bringen.

Wenn Sie sich jedoch nicht selbst mit ihren Steuerangelegenheiten beschäftigen möchten, können Sie eine steuerliche Vertretung mit der Arbeit beauftragen. Lohnsteuerhilfevereine stellen eine kostengünstige Alternative für die steuerliche Beratung dar.

Als Mitglied eines Lohnsteuerhilfevereins profitieren Sie unter anderem von diesen Vorteilen:

  • Individuelle Beratung durch persönliche:n Berater:in
    ▶ Finden Sie hier eine Beratungsstelle in Ihrer Nähe.
  • Automatische Fristverlängerung durch Beauftragung einer steuerlichen Vertretung
    ▶ Informieren Sie sich über die aktuellen Abgabefristen.
  • Sozial gestaffelte Mitgliedsbeiträge je nach Einkommen
    ▶ Berechnen Sie Ihren Mitgliedsbeitrag ganz einfach mit unserem Beitragsrechner.
  • Steuerlicher Rundum-Service
  • Ganzjährige Beratung

Welche Leistungen stehen Mitgliedern beim Lohnsteuerhilfeverein zu?

Die Mitglieder unseres Vereins profitieren von einem steuerlichen Rundum-Service, durch Ihre:n persönliche:n Steuerexperten:in.

Unser Leistungspaket umfasst folgende Punkte:

  • Erstellung der Einkommensteuererklärung
  • Vorabberechnung des voraussichtlichen Steuerergebnisses
  • Prüfung des Steuerbescheids
  • Einlegung von Einsprüchen
  • Ganzjährige steuerliche Beratung
  • Individuelle Beratung zur Steuerklassenwahl

▶ Informieren Sie sich gerne noch weiter über unsere Leistungen im Detail.

Zusätzlich bieten viele unserer Beratungsstellen Ihre Services auch in unterschiedlichen Sprachen an. Filtern Sie am besten bei unserer PLZ-Suche gleich nach Ihrer gewünschten Sprache, um eine passende Beratungsstelle zu finden.

Beratung lieber bequem von zuhause aus? Auch das ist kein Problem bei unserem Lohnsteuerhilfeverein! bei unserem Lohnsteuerhilfeverein! Viele unserer Berater:innen bieten den Mitgliedern Online-Beratung an.

Mit unserer Mitglieder-App können Sie Ihre Belege einfach abfotografieren und sicher an Ihre Beratungsstelle übermitteln. Die Beratungsgespräche können auf Wunsch entweder per Video-Call oder Telefon stattfinden. Auch nach dieser Option können Sie bei der PLZ-Suche filtern.

Wer kann Mitglied beim Lohnsteuerhilfeverein werden?

Als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir ausschließlich im Rahmen der Beratungsbefugnis nach § 4 Nr. 11 StBerG tätig werden. Demzufolge dürfen wir nur Arbeitnehmer:innen, Rentner:innen, Pensionäre:innen oder Studenten:innen mit ausschließlich nicht-selbständigen Einkünften beraten.

In unseren FAQs zur Mitgliedschaft beantworten wir diese und weitere interessante Fragen noch ausführlicher.

Wie läuft die Beratung beim Lohnsteuerhilfeverein ab?

Als Lohnsteuerhilfeverein dürfen wir nur im Rahmen einer aktiven Mitgliedschaft für Sie tätig werden. Demzufolge müssen Sie als erstes einen Termin in einer unserer Beratungsstellen vereinbaren und dort unsere Beitrittserklärung unterzeichnen.

Bei diesem Termin prüft Ihr:e Beratungsstellenleiter:in auch nochmal genau, ob Sie die Voraussetzungen der Beratungsbefugnis erfüllen und wir damit für Sie tätig werden dürfen.

Wie schnell geht die Bearbeitung der Steuererklärung beim Lohnsteuerhilfeverein?

Die Bearbeitungszeit hängt vom Umfang Ihrer Steuererklärung und der Auslastung Ihrer Beratungsstelle ab. Fragen Sie dazu am besten direkt bei Ihrer:m Beratungsstellenleiter:in nach.

Tipps, um die Bearbeitungszeit zu verkürzen:

  • Vereinbaren Sie Ihren Termin nicht erst kurz vor der Abgabefrist, da die Auslastung der Mitarbeiter:innen hier am höchsten ist. In der Regel sind die Monate März und April noch etwas ruhiger.
  • Legen Sie Ihre Unterlagen am besten bereits bei Ihrem Beratungstermin vor und reichen Sie fehlende Dokumente und Belege möglichst zeitnah nach. Einen besseren Überblick können Sie sich mit unserer kostenlosen Steuer-Checkliste
  • Beantworten Sie Rückfragen Ihres:r Berater:in möglichst zeitnah.

Ist die Steuererklärung erstmal beim Finanzamt eingereicht worden, können wir die Bearbeitungszeit leider nicht mehr weiter beeinflussen. Im Regelfall können Sie von einem Bearbeitungszeitraum von vier bis acht Wochen ausgehen. Aber auch hier ist wieder die Auslastung der Finanzbeamten:innen entscheidend.

Was muss ich beim Lohnsteuerhilfeverein noch selbst machen?

Als Mitglied unseres Lohnsteuerhilfevereins müssen Sie lediglich zwei Arbeitsschritte selbst erledigen:

  1. Vereinbaren Sie einen Termin bei Ihrer Beratungsstelle.
  2. Reichen Sie alle nötigen Unterlagen und Belege ein.

Gegebenenfalls kommen von Ihrem:r Berater:in nochmal Rückfragen zu Ihren Steuerunterlagen. Diese sollten Sie im besten Fall möglichst zeitnah beantworten. Ansonsten gibt es für Sie nichts weiter zu tun.


Benötigen Sie Unterstützung? Deutschlandweit stehen Ihnen unsere Beratungsstellen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG sind unsere Berater:innen Ihre kompetente:n und persönliche:n Ansprechpartner:in rund um Ihre Einkommensteuererklärung. Finden Sie jetzt Ihre:n Steuerexperten:in vor Ort mit unserer PLZ-Suche.


Quellenangaben:

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Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater ist Ulrich Danner seit vielen Jahren ein Visionär unseres Lohnsteuerhilfevereins und hat stets im Blick, wie sich unsere Weiterentwicklung zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.