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Was ist das neue Altersvorsorgedepot?
Am 27.03.2026 hat die Bundesregierung das Altersvorsorgedepot im Rahmen der Reform der privaten Altersvorsorge beschlossen. Als Nachfolger der bisherigen Riester-Rente soll das Altersvorsorgedepot die private Altersvorsorge stärken und dazu führen, dass zukünftig mehr Bürger:innen für ihre Rente vorsorgen. Ziel der Reform ist es, die bisherige Riester-Rente zu modernisieren und die staatlich geförderte Vorsorge einfacher, transparenter und renditestärker zu machen.
Hinweis: Ab dem 01.01.2027 können Sie entsprechende Verträge abschließen.
Im Unterschied zu klassischen Riester-Verträgen basiert das Altersvorsorgedepot stärker auf Kapitalmarktanlagen. Das bedeutet: Ihr Geld kann beispielsweise in Aktien, Fonds oder ETFs investiert werden. Gleichzeitig bleibt die staatliche Förderung erhalten – allerdings in einem neuen, vereinfachten System.
Welche Vorteile bietet mir das Altersvorsorgedepot?
Das Altersvorsorgedepot bringt mehrere konkrete Verbesserungen gegenüber bisherigen Modellen:
- Einfachere Förderung: Klare, nachvollziehbare Zuschüsse statt komplizierter Berechnungen
- Mehr Renditechancen: Durch Investitionen am Kapitalmarkt
- Flexiblere Gestaltung: Wahl zwischen Depotlösung und Garantieprodukt
- Kostentransparenz: Beim Standardprodukt ist ein Kostendeckel vorgesehen
- Bessere Wechselmöglichkeiten: Anbieterwechsel wird erleichtert
Für Sie bedeutet das: mehr Eigenverantwortung, aber auch bessere Chancen auf Vermögensaufbau.
Altersvorsorgedepot, Standardprodukt oder Garantieprodukt – was passt zu mir?
Grundsätzlich sind nach der Reform zwei unterschiedliche Produktarten vorgesehen:
- Altersvorsorgedepot = kapitalmarktbasiert
- Garantieprodukt = klassische Versicherung
- Standardprodukt = vereinfachte Form des Altersvorsorgedepots
Das sogenannte Standardprodukt ist eine besonders einfach zu handhabende Form des Altersvorsorgedepots, das nochmal zusätzliche gesetzliche Anforderungen erfüllen muss.
Wichtig: Vergleichen Sie bei unterschiedlichen Anbietern auch die Kostenstruktur, vor allem die laufenden Gebühren.
Altersvorsorgedepot oder Standarddepot
Ein Altersvorsorgedepot ist eine staatlich geförderte Form der privaten Altersvorsorge, bei der Ihr Geld beispielsweise in ETFs oder Fonds investiert wird und die Erträge während der Ansparphase steuerfrei bleiben.
Folgende Wertpapiere dürfen ins Altersvorsorgedepot:
Nicht jedoch Einzelaktien und Kryptowährungen.
Das sogenannte Standardprodukt ist eine besonders einfach zu handhabende Form des Altersvorsorgedepots, das nochmal zusätzliche gesetzliche Anforderungen erfüllen muss. Insbesondere geeignet für Bürger:innen mit wenig Erfahrung am Kapitalmarkt. Unter anderem werden Anlageoptionen und Standardeinstellungen gesetzlich festgelegt, sodass sie den Bedürfnissen vieler Bürger:innen entsprechen.
Wichtig: Begünstigte Altersvorsorgedepots müssen die Voraussetzungen des Altersvorsorgeverträge-Zertifizierungsgesetz (AltZertG) erfüllen.
Ziel der Bundesregierung ist es, ein öffentlich organisiertes Angebot eines solchen Standardproduktes zur Verfügung zu stellen.
Tipp: Wenn Sie die besseren Renditechancen am Kapitalmarkt nutzen und dafür auf Garantien verzichten möchten, passen das Altersvorsorgedepot oder das Standarddepot zu Ihren Bedürfnissen.
Garantieprodukt
Ein Garantieprodukt ist eine Altersvorsorge, bei der der Anbieter Ihnen zusichert, dass Sie am Ende mindestens einen festgelegten Teil Ihrer eingezahlten Beiträge zurückerhalten. Je niedriger die Garantie (z. B. 80 statt 100 Prozent), desto höher sind meist die Renditechancen. Beispielsweise eine klassische private Rentenversicherung.
Tipp: Wenn Sie sehr sicherheitsorientiert sind und eine einen garantierten Mindestbetrag bevorzugen, sollten Sie sich für ein Garantieprodukt entscheiden.
Welche Anbieter für das Altersvorsorgedepot gibt es?
Das Altersvorsorgedepot können Sie vertraglich bei bestehenden Anbietern von Altersvorsorgeprodukten abschließen:
- Banken und Direktbanken
- NeoBroker
- Fondsgesellschaften
- Versicherungen
Es ist geplant, dass zum 01.01.2027 auch ein staatlich organisiertes Angebot eines Standarddepots zur Verfügung gestellt wird. Dieses soll eine kostengünstige und transparente Alternative zu den privaten Anbietern darstellen, um durch die geringen Kosten die Netto-Rendite zu erhöhen.
Tipp: Für eine Beratung bzgl. der richtigen Altersvorsorge können Sie sich beispielsweise an die Verbraucherzentralen der Bundesländer (Beratung gegen Entgelt) wenden.
Wie funktioniert die steuerliche Förderung beim Altersvorsorgedepot?
Die staatliche Förderung wurde grundlegend neu gestaltet, mit dem Ziel ein einfacheres und direkt nachvollziehbares System zu schaffen. Die Förderung erfolgt in Form staatlicher Zulagen und ggf. zusätzlicher steuerlicher Vorteile.
Wie auch beim bisherigen System, bleibt es bei einer nachgelagerten Besteuerung. Während der Ansparphase gilt also eine Steuerfreistellung und erst in der Auszahlungsphase fallen Steuern an.
Wie wird die Höhe der Grundzulage berechnet?
Neu ist, dass die vom Staat gezahlten Zulagen zukünftig abhängig von Ihren eigenen geleisteten Beiträgen ist. Das bedeutet je mehr Sie auf Ihr Depot einzahlen, desto mehr Zulagen erhalten Sie vom Staat:
- 50 Cent Zulage für jeden eingezahlten Euro bis 360 Euro = maximal 360 Euro Zulage pro Jahr
- 25 Cent Zulage für jeden weiteren eingezahlten Euro bis 1.440 Euro = maximal 540 Euro Zulage pro Jahr
Wichtig: Voraussetzung für die Zulage ist, dass Sie einen Mindestbetrag von 120 Euro jährlich einzahlen. Die Höchstgrenze der förderfähigen Eigenbeiträge liegt damit bei 1.800 Euro pro Jahr, worauf eine maximale Grundzulage von 540 Euro gezahlt wird.
Wie hoch ist die Kinderzulage?
Wenn Sie Kinder haben, erhält ein Elternteil zusätzlich die sogenannte Kinderzulage in Höhe von 1 Euro für jeden eingezahlten Euro bis 300 Euro. Sie erhalten folglich maximal 300 Euro pro Kind und pro Jahr.
Hinweis: Die bisher starre und einkommensabhängige Kinderzulage wird damit abgeschafft.
Wer bekommt den Berufseinsteigerbonus?
Junge Menschen unter 25 Jahren, die bereits einen Altersvorsorgevertrag abschließen, erhalten zusätzlich einen einmaligen Berufseinsteigerbonus in Höhe von 200 Euro.
Tipp: Grundsätzlich ist es sinnvoll bereits früh mit der Altersvorsorge zu beginnen, da Sie so deutlich stärker vom sogenannten Zinses-Zins-Effekt profitieren.
Wer kann vom Altersvorsorgedepot profitieren?
Grundsätzlich soll jede:r ein Altersvorsorgedepot eröffnen können, der oder die noch nicht vollständig in Altersrente ist.
Unter anderem sind folgende Personengruppen förderberechtigt:
- Arbeitnehmer:in
- Azubi, Student:in mit Nebenjob
- Minijobber:innen die rentenversicherungspflichtig sind
- Pflegepersonen, die Angehörige mit Pflegegrad 2 oder höher betreuen
- Eltern, während der dreijährigen Kindererziehungszeit
- Beamter:in, Richter:in
- Frührentner:in (mit Erwerbsminderungsrente / Dienstunfähigkeitsrente)
- Soldat:in, Wehrdienstleistende:r, Bundesfreiwillige:r
- Landwirt:in
- Bürgergeld-Empfänger:in oder mit Arbeitslosengeld I (vorher gesetzliche RV)
- Bezieher:innen von Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld, Übergangsgeld
- Künstler:innen und Publizisten:innen in der Künstlersozialversicherung
- Gewerbetreibende und selbständige Erwerbstätige, wenn eine Steuererklärung abgegeben wird
- Mitglieder berufsständischer Versorgungseinrichtungen, wenn Mitteilung an Zulagenstelle für Altersvermögen, dass begünstigter Personenkreis
- Bezieher:innen einer Rente wegen voller Erwerbsminderung
Diese Personengruppen sind nicht förderberechtigt:
- Minijobber:innen ohne gesetzliche Rentenversicherung
- Freiwillig Versichterte in der gesetzlichen Rentenversicherung
- Bezieher:innen einer Vollrente wegen Alters
Wenn Sie selbst zwar nicht förderberechtigt sind, Ihr:e Ehepartner:in oder Lebenspartner:in allerdings schon, zählen Sie somit als mittelbar förderfähig und können die Zulagenförderung ebenfalls erhalten.
Lohnt sich Altersvorsorge auch mit geringem Einkommen?
Laut dem Bundesfinanzministeriums lohnt sich private Altersvorsorge bzw. das Altersvorsorgedepot insbesondere für Personen mit kleinem Einkommen. Bereits ab 120 Euro jährlich, bzw. ab einem monatlichen Beitrag von 10 Euro auf Ihren Altersvorsorgevertrag, werden Sie gefördert.
Kann ich meinen Anbieter später nochmal wechseln?
Ja, durch die Reform soll ein Anbieterwechsel innerhalb des Systems nach Vertragsabschluss erleichtert werden:
- 150 € Verwaltungspauschale durch den neuen Anbieter zulässig
- Wechsel nach 5 Jahren nach Abschluss des Vertrages vom abgebenden Anbieter kostenlos
- Wechsel auch zu Beginn der Auszahlungsphase möglich
Diese Änderung bietet Ihnen im Gegensatz zu normalen ETF-Sparplänen die Möglichkeit, Ihr Depot steuerfrei umzuschichten. Sie können beispielsweise in den letzten Jahren vor Ihrem Ruhestand Ihr Vermögen auf einen vergleichsweise stabilen ETF oder Geldmarktfonds verschieben, ohne dafür Steuern zu zahlen. So profitieren Sie von einer planbareren Rente und sparen womöglich mehrere Tausend Euro Steuern.
Wichtig: Ein Wechsel zurück ins alte Riester-System ist nicht möglich.
Was passiert mit meinem bestehenden Riester-Vertrag?
Für Riester-Verträge, die vor dem 01.01.2027 abgeschlossen wurden, gilt Bestandsschutz. Die Verträge können somit mit der bisherigen steuerlichen Förderung weitergeführt werden.
Wenn Sie von Ihrem Riester-Vertrag zu einem Altersvorsorgedepot oder Garantieprodukt wechseln möchten, soll dies auch möglich werden. Ihre bisherig erhaltene Förderung müssen Sie dabei nicht zurückzahlen.
Alternativ können Sie Ihren bisherigen Vertrag auch behalten und durch Erklärung gegenüber Ihrem Anbieter (unter Beibehaltung der sonstigen Konditionen) in das neue Förderungssystem wechseln.
Wie läuft die Auszahlungsphase beim Altersvorsorgedepot ab?
Auch die Auszahlungsphase sollen Sie mit dem neuen System flexibler gestalten können. Ihnen stehen zu Beginn der Phase zwei Möglichkeiten zur Wahl:
- Lebenslange Leibrente mit bestimmten monatlichen Rentenzahlungen bis zum Lebensende
- Befristeter Auszahlungsplan mind. bis zum 85. Lebensjahr oder länger (noch nicht ausgezahltes Vermögen ist im zweiten Fall vererbbar).
Sie können auch zu Beginn der Auszahlungsphase noch Ihren Anbieter wechseln, beispielsweise gibt es auch Anbieter, die reine Auszahlungsprodukte anbieten. So haben Sie beispielsweise auch später noch die Möglichkeit Ihr Depot in eine Leibrente bei einer Versicherung umzuwandeln.
Welche Steuern fallen im Alter an?
Dem Förderungssystem liegt die nachgelagerte Besteuerung zugrunde, demzufolge fallen die Steuern bei der Auszahlung, also in der Rente an.
Einzahlungen von bis zu 1.800 Euro pro Jahr in einen staatlich geförderten Altersvorsorgevertrag können steuerlich geltend gemacht werden. Zusätzlich erhalten Sparer staatliche Zulagen. Für diese geförderten Beiträge und Zulagen gilt: Die Einzahlungen und Erträge bleiben während der Ansparphase steuerfrei. Bei der späteren Auszahlung werden die geförderten Beträge jedoch mit dem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert.
Haben Sie nun allerdings noch mehr Geld eingezahlt oder keinen Sonderausgabenabzug beansprucht, wird bei der Besteuerung unterschieden. Wird auch das zusätzliche Vermögen monatlich ausgezahlt bzw. das nicht geförderte Vermögen, gilt die sogenannte Ertragsanteilsbesteuerung. Hierbei ist Ihr Alter zu Beginn der Auszahlungsphase entscheidend für die Höhe des Steuersatzes. Sind Sie beispielsweise 65 Jahre alt, zahlen Sie 18 % Steuern, sind Sie 67 Jahre als, sinkt der Steuersatz auf 17 %.
Ist eine Auszahlung vor Renteneintritt möglich?
Die Auszahlungsphase soll frühestens mit Vollendung Ihres 65. Lebensjahr oder spätestens mit Vollendung Ihres 70. Lebensjahr in beginnen. Gefördertes Altersvorsorgevermögen darf nur unter bestimmten Bedingungen schon früher ausgezahlt werden:
- als Altersvorsorge-Eigenheimbetrag im Rahmen des sogenannten Wohn-Riesters
- einmalige Teilkapitalauszahlung (bis 30 % des Kapitalwerts zu Beginn der Auszahlungsphase)
- Auszahlung zur Abfindung einer Kleinbetragsrente
- Bezug einer Altersrente aus der gesetzlichen Rentenversicherung, Alterssicherung der Landwirte oder Beamten- bzw. Soldatenversorgung
Wichtig: In anderen Fällen liegt eine „schädliche Verwendung“ vor und Sie müssen die Zulagen und ggf. Steuerermäßigungen zurückzahlen.
Kann ich das angesparte Vermögen vererben?
Grundsätzlich können Sie Ihr Vermögen aus dem Altersvorsorgevertrag vererben, allerdings müssen Ihre Erben:innen die steuerliche Förderung wieder zurückzahlen. Als hinterbliebene:r Ehepartner:in kann das Vermögen allerdings auch ohne Abzüge auf Ihren Namen bzw. Ihren Altersvorsorgevertrag übertragen werden.
Für lebenslange Leibrenten gilt eine Sonderregelung. Diese können nicht vererbt werden, die Zahlungen enden mit dem Tod. Es besteht jedoch die Option, eine 10- oder 20-jährige Rentengarantiezeit zu vereinbaren, während der Ihre Rente ggf. an Ihre Angehörigen ausgezahlt wird.
Fazit: Altersvorsorgedepot als moderne Chance
Zum Abschluss liefern wir Ihnen nochmal eine kurze Zusammenfassung der wichtigsten Vor- und Nachteile des Altersvorsorgedepots:
Nachteile:
- Weniger Flexibilität gegenüber normalen Depots – frühere Auszahlung des Geldes nur bedingt möglich und ggf. mit Zurückzahlung der Zulagen.
- Eingeschränkte Wahl der Anlagemöglichkeiten – nicht jeder Fonds oder jedes Wertpapier zulässig.
Vorteile:
- Keine Steuern in der Ansparphase – Vorabpauschale wird nicht besteuert.
- Höhere Rendite dank Zulage – die Zulagen erhöhen den Depotwert und sorgen für mehr Gewinn (Zinseszins-Effekt).
- Steuerfreies Umschichten – vor allem vor der Auszahlungsphase relevant
FAQs zum Altersvorsorgedepot