Die Steuerklassen werfen immer wieder Fragen auf und sorgen für Verwirrung. Das möchten wir beheben, indem wir die häufigsten Fragen kurz beantworten, damit Sie sich schnell einen Überblick verschaffen können.
Die Steuerklassen werfen immer wieder Fragen auf und sorgen für Verwirrung. Das möchten wir beheben, indem wir die häufigsten Fragen kurz beantworten, damit Sie sich schnell einen Überblick verschaffen können.
Inhaltsverzeichnis
In diesem Video haben wir Ihnen die wichtigsten Infos zu den Lohnsteuerklassen schon einmal zusammengefasst. Werfen Sie gleich einen Blick darauf:
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Hinweis: Im Koalitionsvertrag der aktuellen Regierung wurde die Abschaffung der Steuerklassen III und V aufgenommen, es gibt jedoch im Moment keine konkreten Umsetzungspläne dazu. Folglich müssen Sie als Ehepaar vorerst nichts unternehmen, die Steuerklassenkombination wird nicht zum 01.07.2023 abgeschafft, wie oftmals behauptet wird.
Die Lohnsteuerklasse ist ausschlaggebend für die Höhe der einbehaltenen Lohnsteuer und das ausgezahlte Nettogehalt. Da der Nettolohn wiederum die Berechnungsgrundlage für diverse Lohnersatzleistungen darstellt, kann eine ungünstige Steuerklassenkombination in diesen Bereichen durchaus Einbußen mit sich bringen.
Wie Sie der Tabelle oben schon entnehmen können, richtet sich Ihre Steuerklasse grundsätzlich nach Ihrem Familienstand. Dementsprechend wird Ihnen vom Finanzamt automatisch die passende Steuerklasse zugeordnet.
Nur, wenn Sie verheiratet sind, haben Sie die Möglichkeit zwischen verschiedenen Lohnsteuerklassen-Kombinationen zu wählen.
Probieren Sie gerne unseren Steuerklassen-Rechner aus, um Ihre Steuerklasse zu finden.
Steuerklassen-Kombination III / V:
Diese Kombination lohnt sich, wenn Ihre Einkommen unterschiedlich hoch sind. Der oder die Partner:in mit dem höheren Einkommen wählt Steuerklasse III und profitiert so von geringeren Abzügen. Der oder die Partner:in mit dem geringeren Einkommen wählt Steuerklasse V. Je größer jedoch der Unterschied zwischen Ihren Einkommen ist, desto höher ist die Steuernachzahlung am Ende des Jahres.
Steuerklassen-Kombination IV/IV:
Verdienen Sie beide ungefähr gleich viel, sollten Sie die Kombination IV/IV wählen. Alternativ können Sie auch die Kombination IV/IV mit Faktor wählen, dann wird der Splittingvorteil bereits während des Jahres berücksichtigt. Dadurch lassen sich Steuernachzahlungen vermeiden.
Wenn Sie nicht sicher sind, welche Steuerklassen-Kombination Sie wählen sollten, stehen Ihnen unsere Berater:innen gerne zur Verfügung. Zur Beratungsstellen-Suche.
Wenn sich Ihr Familienstand ändert, müssen Sie auch in die entsprechende Steuerklasse wechseln.
Beispiele hierfür sind:
Hier können Sie sich noch weiter über den Lohnsteuerklassenwechsel informieren: „5 Fragen und Antworten zum Steuerklassenwechsel“
Je nach Lohnsteuerklasse erhalten Sie unterschiedliche Freibeträge, die auch in der Höhe variieren können. Beispielsweise bekommen Sie den Entlastungsbetrag für Alleinerziehende nur mit der Lohnsteuerklasse II.
Diese Freibeträge können sich ändern:
Bei Ihrer Lohnsteuerklassenwahl müssen Sie unbedingt beachten, dass auch die Höhe, der Ihnen zustehenden Lohnersatzleistungen beeinflusst wird, da diese vom Nettolohn abhängig ist. Bedenken Sie also mögliche zukünftige Veränderungen bei Ihrer Wahl.
Dabei handelt es sich um diese Leistungen:
Wenn Sie sich nicht sicher sind, welche Lohnsteuerklasse für Sie am günstigsten ist, können Sie sich gerne in einer unserer Beratungsstellen in Ihrer Nähe beraten lassen. Zur Beratungsstellen-Suche.
Wenn Sie arbeitslos werden, bleibt Ihre Steuerklasse gleich und spielt auch erstmal keine große Rolle.
Wenn Sie allerdings verheiratet sind und während Ihrer Arbeitslosigkeit die Steuerklasse tauschen möchten, kann dies Probleme bereiten. Die Agentur für Arbeit berücksichtigt den Lohnsteuerklassenwechsel nämlich nur, wenn sich dadurch die Höhe des gezahlten Arbeitslosengeldes reduziert.
Tipp: Lassen Sie sich am besten beraten, bevor Sie den Steuerklassenwechsel veranlassen. Unsere Berater:innen stehen Ihnen gerne zur Verfügung. Zur Beratungsstellen-Suche.
Benötigen Sie Unterstützung? Deutschlandweit stehen Ihnen unsere Beratungsstellen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG sind unsere Berater:innen Ihre kompetente:n und persönliche:n Ansprechpartner:in rund um Ihre Einkommensteuererklärung. Finden Sie jetzt Ihren Steuerexperten:in vor Ort mit unserer PLZ-Suche.
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