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Die neue Grundsteuer und Feststellungserklärung – keine Beratungsbefugnis

Die neue Grundsteuer und Feststellungserklärung – keine Beratungsbefugnis

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2019 hat der Bundesrat dem Reformpaket zur Grundsteuer zugestimmt – ab dem Jahr 2025 muss die Grundsteuer nach den Neuregelungen erhoben werden. Aber bereits ab dem 01. Juli 2022 haben Sie als Grundstücksinhaber:in etwas zu tun, denn für diese Neuregelung muss eine Hauptfeststellung der Grundstückswerte erfolgen.

Das Wichtigste in Kürze

  • Neubewertung aller Grundstücke in Deutschland
  • Abgabe per elektronischer Form
  • Abgabe der Erklärung zwischen Juli 2022 und 31. Oktober 2022
  • Verlängerung der Abgabefrist auf den 31.01.2023
  • Deutschlandweit unterschiedliche Modelle
  • Laut Bundesfinanzministerium wenig Angaben bei Wohngrundstücken notwendig
  • Keine Beratungsbefugnis für Lohnsteuerhilfevereine

Inhaltsverzeichnis:


Update: Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde auf den 31.01.2023 verschoben.

Wer ist von der Grundsteuerreform betroffen?

Betroffen sind alle Grundstücksinhaber:innen: eigengenutzte, gewerbliche und land- und forstwirtschaftliche Grundstücke. In Deutschland müssen rund 36 Millionen Grundstücke neu bewertet werden. Für jedes Grundstück ist zwischen 01. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abzugeben.

Seit Anfang des Jahres werden in einigen Bundesländern bereits Grundstücksinhaber:innen vom Finanzamt über die Grundsteuerreform und die erforderliche elektronische Feststellungserklärung informiert und auf die Möglichkeit der Abgabe per ELSTER hingewiesen.

Wie muss die Grundsteuererklärung (Feststellungserklärung) eingereicht werden?

Das Finanzamt fordert eine elektronische Abgabe dieser Feststellungserklärung, eine Abgabe in Papierform ist nur in besonderen Ausnahmefällen möglich.

Sie können Ihre Grundsteuererklärung und die damit angefragten erforderlichen Daten des Grundstückswertes selbst auf der Onlineplattform der Finanzämter namens ELSTER erstellen und erfassen. Dazu benötigen Sie einen Online-Zugang zu MeinELSTER.

Achtung: Eine elektronische Abgabe der Feststellungserklärung ist erforderlich.

Wenn Sie die Grundsteuererklärung selbst erledigen möchten, gibt es auch bequemere Online-Varianten, wie z. B. die kostengünstige App myGrundsteuer von Steuersoft. Vorteile hierbei sind, dass keine ELSTER-Registrierung notwendig ist und Sie die App ohne Risiko erst einmal testen können, da die Bezahlung erst nach Eingabe aller Daten erfolgt.

Alternativ besteht allerdings auch die Möglichkeit, sich an einen Steuerberater zur Erstellung der Feststellungserklärung zu wenden.

Wichtig: Beachten Sie, dass Lohnsteuerhilfevereine bei der Feststellungserklärung keine Beratungsbefugnis haben!

Wann muss ich die Erklärung für die neuen Grundstückswerte einreichen?

Die neue Grundsteuerreform findet zwar erst ab dem Jahr 2025 Anwendung, allerdings muss die Feststellung der neuen Grundstückswerte bereits vorab erfolgen: Für jedes Grundstück ist zwischen 01. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 eine Feststellungserklärung bei der Finanzverwaltung in elektronischer Form abzugeben.

Voraussichtlich werden Ende März 2022 alle Grundstücksinhaber:innen mit einer Allgemeinverfügung aufgefordert, ab Juli 2022 die Erklärungen per elektronischer Form beim Finanzamt einzureichen.

Update: Die Abgabefrist für die Grundsteuererklärung wurde bis zum 31.01.2023 verlängert.

Ist die Erklärung in allen Bundesländern gleich?

Zu unterscheiden ist grundsätzlich in zwei Grundsteuer-Arten:

  • Grundsteuer A: Land- und forstwirtschaftliches Vermögen und Betriebe
  • Grundsteuer B: Grundvermögen und Grundstücke

In beiden Fällen handelt es sich bei der Neuregelung um ein Modell, das mit dem Grundsteuer-Reformgesetz eingeführt wurde. Es handelt sich um ein Bundesmodell, das von allen Bundesländern angewandt werden kann.

Wie so immer aber im Steuerrecht, gibt es aber wieder einige Sonderfälle oder „Ausreißer“; denn die Bundesländer sind nicht an das Bundesmodell gebunden und können deren eigenes angepasstes Grundsteuermodell anwenden, wie beispielsweise die Länder Baden-Württemberg, Bayern, Hamburg, Hessen und Niedersachsen.

Mit welchem Aufwand ist dies für Grundstücksinhaber:innen verbunden?

In der sog. Hauptfeststellung (die Erklärung, die Sie zwischen 01. Juli 2022 und 31. Oktober 2022 einreichen) sind die neuen Grundsteuerwerte festzustellen, die sodann bei der Bewertung ab dem Kalenderjahr 2025 die Bemessungsgrundlage der Grundsteuer darstellen.

Für Wohngrundstücke sind laut dem Bundesfinanzministerium nur folgende Angaben erforderlich:

  • Lage des Grundstücks
  • Grundstücksfläche
  • Bodenrichtwert
  • Gebäudeart
  • Wohnfläche
  • Baujahr des Gebäudes

Die obenstehenden Daten sind grundsätzlich relativ einfach zu ermitteln, z.B. durch Angaben auf den bisherigen Grundsteuer-Bescheiden oder Kauf- und Notarverträgen.

Das größte Problem stellt vermutlich der sogenannte Bodenrichtwert dar. Allerdings verweisen die Finanzbehörden bereits auf die Ermittlungsplattform BORIS-D – somit kann auch dieser Wert relativ einfach, aber häufig kostenpflichtig, ermittelt werden.

Wichtig ist, dass der Stichtag der Werte der Stand zum 01. Januar 2022 ist; auch wenn Sie die Erklärung der Werte erst ab Juli 2022 abgeben können.

Wie sieht die Feststellungserklärung aus?

Wie die Feststellungserklärung sodann konkret aussehen wird bzw. welche Daten über Elster-Online eingetragen werden müssen, wird sich erst ab 01 Juli 2022 zeigen. Bisher sind noch keine Muster oder Formulare zur Feststellungserklärung bekannt bzw. veröffentlicht.

Auch wenn bisher viel Tumult um die Grundsteuerreform gemacht wurde, sollte aber die Feststellungserklärung laut den Informationen des Bundesfinanzministeriums – zumindest im Hinblick auf Wohngrundstücke – kein Hexenwerk darstellen.

Kann mir der Lohnsteuerhilfeverein bei der Erstellung der Grundsteuererklärung helfen?

Leider dürfen Lohnsteuerhilfevereine bisher nicht bei der Erstellung der Feststellungserklärung behilflich sein. Das Steuerberatungsgesetz erlaubt es derzeit nicht, die sogenannten Grundsteuererklärungen zu erstellen.

Sobald die Abgabe der Feststellungserklärung möglich ist, sollten Sie vorab einen Blick auf die erforderlichen Angaben machen. Vielleicht können Sie die notwendigen Daten ganz einfach aus vorliegenden Dokumenten, wie z. B. Angaben auf den bisherigen Grundsteuer-Bescheiden, Kauf- und Notarverträgen und BORIS-D ziehen und die Feststellungserklärung ohne Hilfe erstellen.

Wissenswertes über die Grundsteuerreform finden Sie hier: grundsteuerreform.de
Die Finanzverwaltungen der Länder und des Bundes haben diese Webseite eingerichtet – Sie finden dort einen allgemeinen Überblick sowie ausführliche Infos zur Grundsteuerreform.


Benötigen Sie Unterstützung? Wenden Sie sich entweder an eine:n Steuerberater:in oder nutzen Sie den Steuer-Chat der Finanzämter.

 

Beitragsbild © Tinnakorn – stock.adobe.com

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Lena Freiberger

Unsere Steuerberaterin Lena Freiberger behält in unserem Verein den Überblick über alle steuerlichen Themen und die neuesten Steueränderungen. Als Teamleitung des Steuerservice steht sie unseren Beratungsstellen vor allem bei komplexen steuerlichen Anfragen stets mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Leidenschaft zum Steuerrecht begeistert sie auch als Dozentin unsere Berater:innen in unseren Seminaren und gibt ihnen umfangreiches Wissen an die Hand. Somit ebnet sie den Weg zur erfolgreichen Beratung der Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins.