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Familienentlastungsgesetz: Was ändert sich für Familien?

Familienentlastungsgesetz: Was ändert sich für Familien?

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Der Bundesrat hat dem Familienentlastungsgesetz zugestimmt. Jetzt muss das Gesetz vom Bundespräsidenten noch unterzeichnet werden. Danach wird es im Bundesgesetzblatt verkündet und kann in Kraft treten.

Das Familienentlastungsgesetz im Überblick

 

Kindergelderhöhung ab Juli 2019

Gute Nachrichten für Familien: Ab Juli 2019 wird das monatliche Kindergeld um 10 Euro für jedes Kind angehoben. Sie erhalten dann also für das erste und zweite Kind jeweils 204 Euro, für das dritte Kind 210 Euro und für das vierte und jedes weitere Kind 235 Euro im Monat. Jetzt hat auch der Bundesrat diesem Familienentlastungspaket zugestimmt. Kindergeld wird Ihnen ausgezahlt, wenn Sie Eltern minderjähriger Kinder sind, die Sie regelmäßig versorgen und die bei Ihnen im Haushalt leben. Aber Sie können Kindergeld auch für Ihre volljährigen Kinder erhalten, wenn diese noch in der Schule gehen oder sich in der Berufsausbildung oder im Studium befinden. Grundsätzlich wird Ihnen das Kindergeld jedoch längstens bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres Ihres Kindes ausgezahlt. Ihre zuständige Familienkasse ist bei der jeweiligen ortsansässigen Agentur für Arbeit zu finden.

Erhöhung des Kinderfreibetrags

Der steuerliche Kinderfreibetrag wird bereits zum Jahresbeginn 2019 Januar angepasst: Er steigt ab dem 1. Januar 2019 von derzeit 7.428 Euro um 192 Euro auf 7.620 Euro sowie ab 1. Januar 2020 um weitere 192 Euro auf dann 7.812 Euro.

Erhöhung des Grundfreibetrags

Aber auch Ihr Grundfreibetrag wird erhöht. Sie müssen Ihr Einkommen erst dann versteuern, wenn der Grundfreibetrag überschritten wird. Der Grundfreibetrag beträgt derzeit jährlich 9.000 Euro und steigt 2019 auf 9.168 Euro an. Für das Jahr 2020 wurde eine weitere Erhöhung auf dann 9.408 Euro beschlossen.

Ausgleich der kalten Progression

Ein weiteres Problem, das in besonderem Maße Familien mit Kindern betrifft, ist der negative Effekt der kalten Progression. Es handelt sich hierbei um das negative Phänomen, dass Einkommenssteigerungen im Zuge der Inflation durch den progressiven Steuersatz verpuffen. Letztlich ergibt sich hieraus eine Steuererhöhung. Um dem entgegenzuwirken, werden die Eckwerte bei der Einkommenssteuer ab Januar 2019 entsprechend der Inflation verschoben. Der Gesetzgeber setzte hierbei für das Jahr 2019 eine Inflationsrate von 1,84 Prozent und für 2020 eine Inflationsrate von 1,95 Prozent an.

Noch Fragen?

Bei Ihnen sind noch Fragen zu den steuerlichen Themen rund um Ihre Familie offen? Als Lohnsteuerhilfeverein helfen wir Ihnen im Rahmen einer Mitgliedschaft und der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG rund um Ihre Einkommensteuererklärung. Vereinbaren Sie einfach einen Termin bei einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe. Hier geht’s zur Berater-Suche.

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ALH Steuerexperten

Der Altbayerische Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist seit 1992 bundesweit tätig. In über 350 Beratungsstellen betreuen die Beratungsstellenleiter:innen unseres Vereins die circa 100.000 Vereinsmitglieder im Rahmen der Beratungsbefugnis begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG. Die Steuerexperten unserer Hauptverwaltung stehen mit ihrem umfangreichen Wissen bei Fachfragen zur Seite und organisieren regelmäßige Steuerseminare, um unsere Berater:innen über die aktuellsten Änderungen und Besonderheiten im Steuerrecht zu informieren. Demzufolge können unsere Experten schwierige Sachverhalte interessant aufbereiten und verständlich an andere weitergeben, wodurch sie unseren Mitgliedern deutschlandweit kompetente Beratung ermöglichen.