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Trotz der Zustimmung zum Koalitionsvertrag, bleibt weiterhin offen, ob die Änderungen auch wie geplant umgesetzt werden können. Der Vertrag sieht über die unterschiedlichen Themengebiete hinweg mehrere sehr kostenintensive Projekte vor, der Bundeshaushalt muss aber erst noch aufgestellt werden.
Das Bundesfinanzministerium wurde der SPD zugeteilt und Lars Klingbeil übernimmt das Amt des Finanzministers.
Einkommensteuer und Solidaritätszuschlag
Ziel der neuen Regierung ist es, die Einkommensteuerlast vor allem für Bürger:innen mit kleinen und mittleren Einkommen zu senken. Wie dieses Vorhaben in die Tat umgesetzt werden soll, wird nicht weiter festgelegt.
Hinweis: Die Erhöhung des Grundfreibetrags von 12.096 auf 12.348 € ab 2026 soll beibehalten werden.
Der Solidaritätszuschlag soll unverändert weiter bestehen, er wird also auch weiterhin nur bei hohen Einkommen fällig.
Eine Reichensteuer, die von der SPD gefordert wurde, findet im Koalitionsvertrag keine Erwähnung.
Steuerentlastungen für Familien
Die Koalitionsparteien planen zum einen das Kindergeld bei einer Erhöhung des Kinderfreibetrags entsprechend anzupassen, um die jeweilige Höhe der Entlastung so stufenweise anzugleichen.
Zum anderen soll auch der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende angehoben und verbessert werden, um die Eltern finanziell noch mehr zu unterstützen.
Steueranreize für Angestellte
Überstundenzuschläge
Die neue Regierung möchte Mehrarbeit in Form von Überstunden für Angestellte attraktiver machen. Im Zuge dessen sollen Überstundenzuschläge, für Arbeiten über die tarifliche Vollzeitarbeit hinaus, steuerfrei bleiben.
Außerdem sollen Anreize geschaffen werden, die Arbeitnehmer:innen Ihre Teilzeitbeschäftigung auf Vollzeit auszuweiten. Im Zuge dessen können vom Arbeitgeber ausgezahlte Prämien steuerlich begünstigt werden.
Entfernungspauschale
Ab 2026 soll die Entfernungspauschale bereits ab dem ersten Kilometer bei 38 Cent liegen. Aktuell wird dieser Betrag erst ab dem 21. Entfernungskilometer gezahlt, davor liegt die Pauschale bei 30 Cent.
Arbeitstagepauschale
Mit dieser Pauschale sollen für Sie als Arbeitnehmer:in Werbungskosten zusammengefasst werden. Die Einführung dieser Pauschale muss jedoch zunächst geprüft werden.
E-Fahrzeuge als Dienstwagen
Die Bruttopreisgrenze für die steuerliche Förderung von E-Fahrzeugen als Dienstwagen soll auf 100.000 Euro erhöht werden. Die Grenze liegt im Jahr 2025 bei 70.000 Euro.
Steueranreize für Rentner:innen
Absicherung des Rentenniveaus
Bis zum Jahr 2031 soll das Rentenniveau bei 48 % abgesichert werden, um die finanzielle Sicherheit der Rentner:innen zu gewährleisten.
Aktivrente
Um Rentner:innen dazu zu bewegen noch nach Erreichen des gesetzlichen Rentenalters weiterzuarbeiten, sind erhebliche Steuererleichterungen geplant. Dabei soll das Gehalt bis zu einem Betrag von 2.000 Euro pro Monat steuerfrei bleiben.
Mütterrente
Außerdem soll die Mütterrente für alle Mütter mit drei Rentenpunkten vollendet werden und dies unabhängig vom Geburtsjahr der Kinder.
„Frühstart-Rente“
Jedes Kind, das eine deutsche Bildungseinrichtung besucht, erhält ab nächstem Jahr pro Monat einen Betrag von 10 Euro in ein individuelles, kapitalgedecktes und privatwirtschaftlich organisiertes Altersvorsorgedepot eingezahlt. Die Zahlungen sollen zwischen dem sechsten und 18. Lebensjahr des Kindes erfolgen.
Anschließend besteht die Möglichkeit das Depot durch private Zahlungen weiter zu besparen. Die Erträge aus dem Depot sollen bis zum Renteneintritt steuerfrei bleiben.
Förderung des Ehrenamts
Die Übungsleiterpauschale soll auf 3.300 Euro und die Ehrenamtspauschale auf 960 Euro angehoben werden.
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