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So können Sie Ihre Spenden an die Ukraine steuerlich absetzen!

So können Sie Ihre Spenden an die Ukraine steuerlich absetzen!

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Krieg in Europa – der Schock ist groß und die Solidarität riesig. Viele Bürger:innen hier in Deutschland helfen auf ganz unterschiedlicher Weise und unterstützen die Menschen in der Ukraine und Geflüchtete durch persönliches Engagement, aber auch mit Sach-und Geldspenden. Der Fiskus sieht steuerliche Erleichterungen vor. So sind Ihre Spenden steuerlich ansetzbar.

Das Wichtigste in Kürze

  • Spende = freiwillige Geld- oder Sachleistungen für gemeinnützige Zwecke
  • Voraussetzungen für Steuerabzug der Spenden: Spende an gemeinnützige Organisation + Spendenbeleg
  • Vereinfachter Nachweis bis 300 Euro (ab 2021): Zahlungsnachweis ausreichend
  • Maximal 20 % Ihrer gesamten Einkünfte als Spende von der Steuer absetzbar aber Fortschreibung des Restbetrags als Spendenvortrag in die zukünftigen Jahre
  • Höhe der Rückerstattung abhängig vom individuellen Steuersatz
  • Nachweis von Sachspenden durch Zuwendungsbestätigung
  • Spendenbeleg bei Verzicht auf Vergütung oder Auslagenersatz möglich
  • Unentgeltliche Beherbergung von Flüchtlingen bisher noch nicht eindeutig geregelt

 

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Inhaltsverzeichnis:


Update vom 11.04.2022: Für das Jahr 2022 wurde beschlossen, dass für die Aufnahme von Geflüchteten aus der Ukraine in der privaten Wohnung eine Aufwandsentschädigung gezahlt wird. Diese Entschädigung führt nicht zu einkommensteuerlich relevanten Einkünften. Lesen Sie hier mehr.


Update vom 06.06.2022: Wenn Sie als Alleinerziehende:r volljährige Flüchtlinge aus der Ukraine in Ihrem Haushalt aufnehmen, hat das keinen Einfluss auf Ihren Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Sie erhalten den Betrag nach wie vor in voller Höhe.


Was sind Spenden eigentlich?

Spenden sind freiwillig hingegebene Geld- oder Sachleistungen für einen gemeinnützigen Zweck, der Spender erhält also keine Gegenleistung dafür. Steuerlich handelt es sich um Sonderausgaben, so genannte Zuwendungen. Diese werden in § 10b EStG geregelt.

Wie werden Spenden steuerlich anerkannt?

Damit sich Ihre Spenden steuermindernd auswirken, müssen Sie diese an eine gemeinnützige Organisation leisten und durch einen Spendenbeleg nachweisen. Spenden an Privatpersonen akzeptiert das Finanzamt leider nicht.

Achtung: Es gilt die Belegvorhaltepflicht. Also sollten Sie Ihre Spendennachweise greifbar haben und bei Anforderung dem Finanzamt zuschicken.

In diesem Blogbeitrag erhalten Sie noch weitere Infos: „Spenden als Sonderausgaben bei der Steuererklärung absetzen“

Wann benötige ich keine Spendenbescheinigung?

Als vereinfachter Nachweis reicht der Zahlungsnachweis wie beispielsweise eine Bankbestätigung oder der Kontoauszug aus. Bis 2020 war der Höchstbetrag für den vereinfachten Nachweis bei 200 Euro, seit 2021 liegt die Grenze bei 300 Euro.

Im Fall der Ukraine gibt es momentan steuerliche Erleichterungen: Wenn Sie Ihre Spende auf ein extra Spenden-Sonderkonto für die Ukraine geleistet haben, gelten die genannten Grenzen nicht. Lediglich Spendenhöhe, Zweck, Empfänger und Spender müssen ersichtlich sein.

Achtung: Diese Regelung betrifft nur Spenden an anerkannte Hilfsorganisationen wie z. B. Aktion Deutschland Hilft, Unicef, DRK und ist zunächst für 2022 befristet.

Für alle anderen Spenden benötigen Sie eine Zuwendungsbestätigung. Diese Spendennachweise dürfen nur von berechtigten Organisationen auf besonderen Spendenformularen ausgestellt werden.

Wie hoch dürfen die Spenden sein?

Grundsätzlich ist Ihrer Spendenbereitschaft keine Grenze gesetzt. Es gibt allerdings Höchstgrenzen für die steuerliche Anerkennung pro Steuerjahr. Diese Grenze liegt bei 20 % Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte.

Keine Sorge: Sollten Ihre Spenden tatsächlich diesen Betrag überschritten haben, schreibt das Finanzamt Ihnen den übersteigenden Betrag gut und erstellt einen sogenannten Spendenvortrag zur Verrechnung in den folgenden Jahren. Ein eventueller Spendenvortrag wird in Ihrem Einkommenssteuerbescheid ausgewiesen.

Wie viel Steuern spare ich durch meine Spende?

Spenden werden als Sonderausgaben von Ihren Einkünften abgezogen und verringern so Ihr zu versteuerndes Einkommen. Insofern ist die tatsächliche Rückerstattung letztendlich von Ihrem individuellen Steuersatz abhängig.

Wie kann ich Sachspenden nachweisen?

Speziell in der aktuellen Situation kaufen viele Hygieneartikel, Lebensmittel, Verbandsmaterial und Tierfutter zur Abgabe an den Sammelstellen. So manche:r besorgt auch Gutscheine von Drogerieketten, Tankstellen oder Lebensmittelmärkten, weil er oder sie nicht genau weiß, was in der Ukraine gerade benötigt wird. Auch gebrauchte Kleidung, Schuhe und Spielzeug werden oftmals gespendet.

All diese Gaben sind selbstverständlich Spenden, die Nachweisbarkeit für steuerliche Zwecke ist allerdings ein wenig umständlicher. Sie benötigen auf jeden Fall eine Zuwendungsbescheinigung und der genaue Marktwert der gespendeten Sachen muss bestimmt werden. Vor allem bei gebrauchten Stücken ist das gar nicht so einfach.

In derartig schwierigen Zeiten wollen sich die Hilfsorganisationen mit ihren vielen freiwilligen Helfern lieber der aktiven Hilfe widmen. Infolgedessen stellen sie Zuwendungsbestätigungen für zu bewertende Sachspenden meist nur in seltenen Ausnahmefällen aus.

Tipp: Kaufen Sie Sachspenden oder Gutscheine getrennt von den eigenen Einkäufen und lassen Sie sich einen separaten Kassenbon dafür geben. Notieren Sie Ihren Name und Ihre Anschrift auf der Rückseite. Wenn Sie Ihre Spenden an einer offiziellen Sammelstelle abgeben, lassen Sie sich den Empfang bestätigen und fragen Sie nach einer Spendenbescheinigung.

Kann ich mein persönliches Engagement als Spende absetzen?

Viele ehrenamtliche Helfer unterstützen gemeinnützige Vereine, indem sie sich persönlich engagieren und nützlich machen. Viele engagieren sich beispielsweise beim Sammeln und Sortieren von Hilfsgütern, beim Hilfsgütertransport in die Ukraine oder der Betreuung der Geflüchteten. Doch kann man das steuerlich berücksichtigen?

Wenn laut Vereinssatzung grundsätzlich eine pauschale Aufwandsentschädigung vorgesehen wäre oder Sie freiwillig auf Auslagenersatz wie etwa Fahrgeld verzichten, können Sie sich stattdessen einen Spendenbeleg ausstellen lassen.

Beherbergung von Geflüchteten aus der Ukraine

Viele Bürger:innen nehmen geflüchtete Menschen aus der Ukraine vorübergehend im eigenen Haushalt auf und stellen etwa das Gästezimmer zur Verfügung. Wenn diese Unterbringung tatsächlich unentgeltlich erfolgt, stellt sich die Frage der steuerlichen Handhabung.

Denkbar wäre beispielsweise ein Ansatz von Unterstützung Bedürftiger mit dem Wert Naturalhaushalt im Bereich der außergewöhnlichen Belastungen. Dazu ist aktuell jedoch noch keine eindeutige Regelung bekannt.

Tipp: Dokumentieren Sie vorsichtshalber, wann Sie welche Gäste bei sich beherbergen. So sind Sie auf der sicheren Seite und haben Ihre Nachweise zu Hand.

Updates vom 11.04.2022 und 06.06.2022: 

Wenn Sie eine Aufwandsentschädigung für die Aufnahme von Flüchtlingen erhalten, führt diese nicht zu einkommensteuerlich relevanten Einkünften. Die einzige Voraussetzung dafür ist, dass die Pauschale die durchschnittlichen Unterbringungskosten nicht übersteigt. Die durchschnittlichen Unterbringungskosten werden dabei nach einer von der zuständigen Behörde vorgenommenen Kalkulation festgelegt. Der Beschluss gilt zunächst für 2022.

„Wer privaten Wohnraum zur Verfügung stellt, muss dafür auch verbrauchsabhängige Kosten, wie Strom, Wasser, Abwasser und Energiekosten zahlen. Eine Aufwandspauschale federt diese Kosten ab. Es kommt jetzt darauf an, den Geflüchteten schnell und unkompliziert zu helfen. Helfenden dürfen nicht noch zusätzliche Hürden in den Weg gestellt werden“, sagt Finanzministerin Heike Taubert.

Hinweis: Wenn Sie als Alleinerziehende:r erwachsene Flüchtlinge aus der Ukraine in Ihrem Haushalt aufnehmen, hat das keinen Einfluss auf Ihren Entlastungsbetrag für Alleinerziehende. Sie erhalten den Betrag nach wie vor in voller Höhe. Darauf haben sich Bund und Länder im Juni geeinigt.


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Beitragsbild © Anton – stock.adobe.com

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Gabriele Waldau-Cheema

Als langjährige Beratungsstellenleiterin unseres Lohnsteuerhilfevereins und erfolgreiche Buchautorin ist Gabriele Waldau-Cheema eine gefragte Steuerexpertin für Zeitung, Funk und Fernsehen. Mit über 50 Jahren Berufserfahrung in vielfältigen Bereichen hat sie das Steuerrecht bestens im Blick und hält sich auch weiterhin mit vielen Fortbildungen auf dem aktuellsten Stand der Rechtslage. Inzwischen hat sie die Betreuung der Mitglieder zum größten Teil in die Hände der "jüngeren Generation" gegeben. Sie selbst widmet sich umso intensiver ihrer Autorinnen- und Vortragstätigkeit. Für die Verbraucherzentrale hat sie bereits zahlreiche Steuer-Ratgeber geschrieben. Ihre Fähigkeit steuerliche Sachverhalte einfach und verständlich zu erklären, setzt sie ebenso als Autorin unseres Steuerblogs ein.