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Pendlerpauschale 2026: Arbeitsweg in der Steuererklärung absetzen

Pendlerpauschale 2026: Arbeitsweg in der Steuererklärung absetzen

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Die Pendlerpauschale gehört zu den wichtigsten steuerlichen Entlastungen für Berufstätige in Deutschland, die regelmäßig zur Arbeit pendeln. Wer täglich lange Strecken zur Arbeitsstelle zurücklegt, kann mit der Entfernungspauschale erhebliche Kosten in der Steuererklärung geltend machen. In diesem Beitrag erfahren Sie, wer Anspruch auf die Pendlerpauschale hat, wie Sie die absetzbaren Fahrtkosten korrekt berechnen und welche Sonderregelungen ab 2026 geplant sind. Damit nutzen Sie alle steuerlichen Vorteile optimal – unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto, der Bahn oder dem Fahrrad unterwegs sind.

Pendlerpauschale 2026 - Das Wichtigste in Kürze

  • Steuerliche Berücksichtigung der Fahrtkosten zwischen Wohnort und erster Tätigkeitsstätte(einfache und kürzeste Strecke)
  • Berechnung der Entfernungspauschale
    • Ab 2026 = Anzahl der Arbeitstage x Kilometer zur Arbeitsstätte x 0,38 Euro
    • Bis 2025 = Anzahl der Arbeitstage x Kilometer zur Arbeitsstätte x 0,30 Euro bzw. ab dem 21. Entfernungskilometer 0,38 Euro (ab 2022)
  • Höchstbetrag bei Nutzung des ÖPNV: 4.500 Euro pro Jahr; Berücksichtigung höherer Kosten nur mit entsprechenden Nachweisen
  • Höchstbetrag als Mitfahrer:in einer Fahrgemeinschaft: 4.500 Euro pro Jahr
  • Verrechnung der Entfernungspauschale mit der Werbungskostenpauschale
  • Kfz-Haftpflichtversicherungals Sonderausgaben ansetzbar
  • Selbstgetragene Unfallkostenbei einem Unfall auf dem direkten Arbeitsweg als Werbungskosten absetzbar

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Inhaltsverzeichnis


Habe ich Anspruch auf die Pendlerpauschale?

Die Entfernungspauschale hat mittlerweile viele andere Namen: Pendlerpauschale, Kilometerpauschale oder auch Fahrtkostenpauschale, aber es versteckt sich immer dasselbe dahinter.

Die Pendlerpauschale kann von allen Steuerpflichtigen in Anspruch genommen werden, um ihre Fahrtkosten auf dem Arbeitsweg steuerlich berücksichtigen zu lassen. Dies ist unabhängig davon, ob Sie mit dem Auto, Motorrad, Fahrrad oder zu Fuß in die Arbeit gelangen.

Voraussetzung: Es muss sich um den Weg zwischen Wohnung und Ihrer ersten Tätigkeitsstätte handeln, Umwege werden nicht berücksichtigt.

Pendlerpauschale bei öffentlichen Verkehrsmitteln

Wenn Sie öffentliche Verkehrsmittel nutzen, können Sie ebenfalls von der Pendlerpauschale profitieren. In diesem Fall gilt allerdings eine Höchstgrenze von 4.500 Euro pro Jahr. Wenn Ihre tatsächlichen Ticketkosten für Bus oder Bahn den Höchstbetrag übersteigen, müssen Sie die Kosten durch Belege nachweisen.

Legen Sie einen Teil Ihres Arbeitsweges mit dem Auto und die restliche Strecke mit dem ÖPNV zurück, müssen Sie Ihre Kosten entsprechend aufteilen.

Wichtig: Zuschüsse vom Arbeitgeber (beispielsweise Jobticket) werden auf die Pendlerpauschale angerechnet.

Pendlerpauschale bei Fahrgemeinschaften

Auch als Mitfahrer:in einer Fahrgemeinschaft können Sie die Pendlerpauschale bis zum Höchstbetrag von 4.500 Euro geltend machen. Die Deckelung gilt für Sie ebenfalls, wenn Sie eine Fahrgemeinschaft mit Ihrem:r Ehepartner:in bilden.

Tipp: Vor allem bei weiten Arbeitswegen macht es auch aus steuerlicher Sicht durchaus Sinn, sich abzuwechseln, sodass der Höchstbetrag der Mitfahrer:innen nicht überschritten wird.

Das Finanzamt berücksichtigt bei der Pendlerpauschale auch diejenigen Umwege, die Sie fahren, um Mitfahrer:innen Ihrer Fahrgemeinschaft mitnehmen, wenn Sie durch den längeren Weg Zeit sparen. Auf dieser abweichenden Strecke sind Sie sogar gesetzlich unfallversichert.

Erhalten Sie als Fahrer:in eine Mitnahme-Vergütung von Ihren Mitfahrern:innen, müssen Sie diese versteuern. Erhöhten Benzinverbrauch und die Abnutzung der Autoreifen können Sie allerdings wieder absetzen.

So wird die Pendlerpauschale 2026 berechnet

Pro Entfernungskilometer, also für die einfache Strecke Ihres Arbeitsweges, werden seit 2026 0,38 Euro berücksichtigt. Bei einer Fünf-Tage-Woche akzeptiert das Finanzamt ca. 230 Arbeitstage, hier sind Krankheits- und Urlaubstage bereits eingerechnet.

Pendlerpauschale in vergangenen Jahren:

Bis einschließlich 2025 war die Kilometerpauschale zweigeteilt und für die ersten 20 Kilometer galt eine geringere Pauschale. Ab 2026 wurde diese Staffelung abgeschafft:

  • 2026: 38 Cent pro Kilometer
  • 2022-2025: 30 Cent pro Kilometer / 38 Cent ab dem 21. Kilometer
  • Bis 2021: 30 Cent pro Kilometer / 35 Cent ab dem 21. Kilometer

Entfernungspauschale 2026 = Arbeitstage x km zur Arbeitsstätte x 0,38 €

Entfernungspauschale 2025 = Arbeitstage x (bis 20 km x 0,30 € + restliche km x 0,38 €)

Das Finanzamt legt immer die kürzeste Anfahrtsstrecke zugrunde. Abweichungen werden nur genehmigt, wenn Sie diese auch nachvollziehbar begründen können. Ein Beispiel hierfür ist ein Umweg, der über die Autobahn führt, um den Stadtverkehr zu umgehen.

Achtung: Die Pendlerpauschale ist in der Werbungskostenpauschale enthalten und wird nicht zusätzlich gewährt.

Wenn Sie nur wenig Werbungskosten und einen kurzen Fahrtweg haben, übersteigen Ihre anrechenbaren Kosten die Pauschale womöglich nicht. Je länger Ihr Fahrtweg als Pendler:in, desto eher übersteigen Sie auch die Werbungskostenpauschale und können von der Entfernungspauschale profitieren.

Rechenbeispiel zur Veranschaulichung der Änderung

Frau Maier fährt an 230 Arbeitstagen im Jahr einen Arbeitsweg von 35 Kilometern und kann folgende Kosten geltend machen:

  • VZ 2025: 230 Arbeitstage x (20 km x 0,30 € + 15 km x 0,38 €) = 2691 €
  • VZ 2026: 230 Arbeitstage x 35 km x 0,38 € = 3059 €

Herr Schmidt fährt an 230 Arbeitstagen im Jahr einen Arbeitsweg von 18 Kilometern und kann folgende Kosten geltend machen:

  • VZ 2025: 230 Arbeitstage x 18 km x 0,30 € = 1242 €
  • VZ 2026: 230 Arbeitstage x 18 km x 0,38 € = 1573,2 €

Pendlerpauschale in der Steuererklärung

Sie können die Pendlerpauschale auf der zweiten Seite der Anlage N (VZ 2024-2026) eintragen. Dort werden Ihre Fahrtstrecke, Arbeitstage und das genutzte Verkehrsmittel erfasst.

Zusammenfassung als Video

▶ Jetzt Video anschauen: Entfernungspauschale einfach erklärt

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Weitere Steuervorteile für Pendler:innen

Mobilitätsprämie

Auch mit der Mobilitätsprämie können Sie Ihre Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte geltend machen. Das ist vor allem für Geringverdiener:innen relevant, die aufgrund ihres geringen Einkommens nicht von der Pendlerpauschale profitieren.

Die Mobilitätsprämie ersetzt einfach ausgedrückt die Steuerersparnis, die Ihnen durch die erhöhte Entfernungspauschale eigentlich zustehen würde.

Hinweis: Die Mobilitätsprämie wurde mit dem Steueränderungsgesetz 2025 entfristet.

Weitere Infos dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag: „Mobilitätsprämie – Was ist das und wer profitiert davon?“

Kfz-Versicherungen

Die Kosten für die Kfz-Haftpflichtversicherung können Sie in voller Höhe als Sonderausgaben berücksichtigen lassen. Hierzu tragen Sie einfach den Betrag in die Anlage Vorsorgeaufwand bei den Unfall- und Haftpflichtversicherungen ein. So reduzieren Sie weiter die Einkommensteuer.

An gleicher Stelle wäre auch eine Insassen-Unfallversicherung einzutragen, sofern eine solche vorhanden ist, da diese ebenfalls abzugsfähig ist.

Unfallkosten

Bei einem Unfall auf dem Arbeitsweg gilt der Grundsatz: sofern keine Versicherung, sei es die eigene oder die des Unfallgegners, einspringt, kann es sich bei den selbst getragenen Kosten um Werbungskosten handeln.

Voraussetzung ist hierbei natürlich, dass der Unfall auf dem Arbeitsweg passiert ist oder sonst im Zusammenhang mit der Arbeit steht.

Wie Sie die Unfallkosten steuerlich berücksichtigen können, erfahren Sie in unserem Blogbeitrag: „Wegeunfall: Unfallkosten als Werbungskosten absetzen“

Dort finden Sie auch unseren praktischen Berechnungsbogen | Pkw-Unfallkosten (PDF)

FAQs zur Pendlerpauschale

Welche Kosten kann ich mit der Pendlerpauschale absetzen?

Mit der Pendler- oder Entfernungspauschale können Sie Ihre Fahrtkosten zwischen Ihrem Wohnort und der ersten Tätigkeitsstätte als Werbungskosten absetzen. Bei der Berechnung wird allerdings nur die einfache Strecke, also nur der Hinweg, beachtet. Dabei muss es sich immer um die kürzeste Strecke handeln, insofern eine Abweichung nicht nachvollziehbar begründet werden kann.

Die Pauschale wird folgendermaßen berechnet:

  • ab 2026 = Arbeitstage x km zur Arbeitsstätte x 0,38 €
  • bis 2025 = Arbeitstage x (bis 20 km x 0,30 € + restliche km x 0,38 €)

Hinweis: Bis einschließlich 2025 gab es eine Staffelung und die Kilometerpauschale stieg ab dem 21. Kilometer von 30 Cent auf 38 Cent. Seit 2026 werden

Kann ich als Pendler:in noch weitere Kosten bei der Steuererklärung absetzen?

Ja, Sie können zum einen Ihre Kfz-Haftpflichtversicherung als Sonderausgabe anrechnen lassen. Zum anderen können Sie im Fall eines Unfalls auf Ihrem direkten Arbeitsweg Ihre selbstgetragenen Unfallkosten als Werbungskosten berücksichtigen lassen.

Muss ich für die Pendlerpauschale mit dem Auto fahren?

Nein, die Pendlerpauschale können Sie unabhängig von Ihrem Fortbewegungsmittel geltend machen, also auch wenn Sie beispielsweise mit dem Fahrrad, Motorrad oder zu Fuß unterwegs sind.

Wenn Sie den ÖPNV nutzen, können Sie maximal 4.500 Euro jährlich berücksichtigen, außer Sie können nachweislich belegen, dass Ihre tatsächlichen Ticketkosten höher waren.

Hinweis: Zuschüsse vom Arbeitgeber (zum Beispiel Jobticket) werden angerechnet.

Auch als Mitfahrer:in einer Fahrgemeinschaft können Sie die Pendlerpauschale geltend machen. Wenn Sie nicht selbst fahren, gilt jedoch auch hier der Höchstbetrag von 4.500 Euro. pro Jahr.


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Quellenangaben:

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Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.