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Die neue Grundsteuer und Feststellungserklärung – keine Beratungsbefugnis

Die neue Grundsteuer und Feststellungserklärung – keine Beratungsbefugnis

2019 hat der Bundesrat dem Reformpaket zur Grundsteuer zugestimmt – ab dem Jahr 2025 muss die Grundsteuer nach den Neuregelungen erhoben werden. Aber bereits ab dem 01. Juli 2022 haben Sie als Grundstücksinhaber:in etwas zu tun, denn für diese Neuregelung muss eine Hauptfeststellung der Grundstückswerte erfolgen.

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