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Wie kann ich Krankheitskosten von der Steuer absetzen?

Wie kann ich Krankheitskosten von der Steuer absetzen?

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Die Krankheitskosten in Deutschland lagen laut dem Statistischen Bundesamt bei fast 500 Milliarden Euro, was umgerechnet etwas 5.900 Euro pro Einwohner:in ergibt. Als wäre eine Krankheit an sich nicht schon belastend genug, übernehmen die Krankenkassen in manchen Fallen die Behandlungskosten nicht oder nur teilweise. In unserem Blogbeitrag erfahren Sie, in welchen Fällen Sie Ihre Krankheitskosten von der Steuer absetzen können.

Krankheitskosten - Das Wichtigste in Kürze

  • Krankheitskosten = Kosten zum Zweck der Heilung oder Linderung einer Krankheit
  • Absetzbare Kosten: Arztkosten, Kosten für verordnete Arzneimittel, Genesungskosten bei Suchterkrankungen, Kosten für medizinische Hilfsmittel im engeren Sinn, krankheitsbedingte Fahrtkosten etc.
  • Voraussetzungen: Bestätigung der medizinischen Notwendigkeit durch ein ärztliches Attest oder Verordnung, Kostenübernahme durch die Krankenkasse ausgeschlossen
  • Anrechenbarer Betrag = Summe der Krankenkosten – zumutbare Belastung (individuelle Grenze)
  • Eintragung in der Steuererklärung in Anlage Außergewöhnliche Belastungen ab Zeile 21 (für 2024)

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Inhaltsverzeichnis


Welche Krankheitskosten kann ich absetzen?

Krankheitskosten lassen sich in der Steuererklärung als außergewöhnliche Belastungen abziehen. Doch nicht alle Kosten, die der eigenen Gesundheit dienen, sind auch in der Steuererklärung anzusetzen. Krankheitskosten sind Kosten, die Sie Zweck der Heilung oder Linderung einer Krankheit aufwenden.

Typische absetzbare Krankheitskosten sind:

  • Arztkosten für Allgemeinärzte:innen, Zahnärzte:innen, Augenärzte:innen oder andere Fachärzte:innen
  • Kosten für vom Arzt oder der Ärztin verordnete Arzneimittel, Naturheilmittel oder Impfungen
  • Rezeptgebühren
  • Aufwände für Logopäden:innen
  • Aufwände für Heilpraktiker:innen
  • Aufwände für Physio- oder Psychotherapeuten:innen, wenn eine entsprechende Zulassung vorliegt
  • bestimmte alternative Behandlungsmethoden

Dementsprechend sind Kosten, die zwar Ihrer Gesundheit ganz allgemein dienen, aber nicht in Zusammenhang mit einer bestimmten Krankheit stehen, nicht abzugsfähig. Das ist beispielsweise bei Ausgaben für bestimmte Diäten, Vitaminpräparate oder Nahrungsergänzungsmittel der Fall.

Aber auch die Kosten für prophylaktische Maßnahmen oder die Teilnahme an Sportkursen aus eigenem Antrieb werden nicht steuerlich berücksichtigt.

Heilkosten für Suchterkrankte

Suchterkrankungen werden steuerlich genauso behandelt wie andere Erkrankungen. Aufgrund dessen können Sie suchtbedingte Genesungskosten ebenfalls in Ihrer Steuererklärung geltend machen. Verordnet Ihnen Ihr Arzt beispielsweise Nikotinpflaster, um mit dem Rauchen aufzuhören, können Sie die Kosten für das Pflaster absetzen.

Kosten für medizinische Hilfsmittel

Bei vielen Krankheiten, Einschränkungen oder Behinderungen benötigen Sie als Betroffene:r medizinische Hilfsmittel. Dank solcher „Hilfsmittel im engeren Sinn“ können Sie Ihren Alltag einfacher gestalten und die Kosten für die Gerätschaften können geltend gemacht werden. Beispiele hierfür sind:

  • Zahnersatz
  • Brillen
  • Hörgeräte
  • Rollstühle

„Hilfsmittel im weiteren Sinn“ werden oftmals zu Vorsorgezwecken genutzt. Die dafür angefallenen Kosten können Sie nur steuerlich berücksichtigen, wenn Ihr Arzt oder Ihre Ärztin die medizinische Notwendigkeit mit einem Attest bestätigt.

Kann ich noch weitere krankheitsbedingte Kosten absetzen?

Ja, Sie können außerdem krankheitsbedingte Fahrtkosten als Krankheitskosten in Ihrer Steuererklärung anrechnen lassen. Dazu zählen beispielsweise Fahrten zu Behandlungen, Untersuchungen oder zur Apotheke.

Außerdem können Sie die Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt steuerlich berücksichtigen. Ausgaben für Telefon, oder Fernsehen im Zimmer, für Obst oder Zeitungen sind allerdings davon ausgenommen.

Welche Voraussetzungen gelten?

Grundsätzlich sind nicht alle Krankheitskosten absetzbar, es gibt zwei wichtige Voraussetzungen:

  • Der oder die behandelnde Arzt / Ärztin oder Therapeut:in hat eine gültige Zulassung.
  • Die medizinische Notwendigkeit wird durch ein ärztliches Attest oder Verordnung bestätigt.

Sind diese Voraussetzungen erfüllt, können Sie beispielsweise auch Ihre Kosten für rezept- und nicht rezeptpflichtige Arzneimittel oder alternative Behandlungsmethoden wie Akupunktur oder Sauerstofftherapie absetzen.

In manchen Fällen ist ein Attest allein jedoch auch nicht ausreichend. Beispielsweise bei psychotherapeutischen Behandlungen, Heilkuren oder wissenschaftlich nicht anerkannten Behandlungsmethoden müssen Sie zusätzlich ein amtsärztliches Gutachten oder eine ärztliche Bescheinigung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung vorlegen (§ 64 EStDV).

Übrigens: Wenn Sie unter einer chronischen Krankheit leiden, müssen Sie die Verordnung für Ihre Medikamente nur einmal beim Finanzamt vorlegen.

Was ist, wenn die Krankenkasse zahlt?

Grundsätzlich können Sie nur diejenigen Kosten absetzen, die Sie auch selbst getragen haben. Wenn Ihre Arztkosten also von der Krankenkasse übernommen werden, können Sie diese nicht in Ihrer Steuererklärung geltend machen.

Wichtig: Das gilt ebenfalls, wenn Sie die Erstattung zu spät beantragt haben und die Krankenkasse die Kosten ansonsten übernommen hätte.

Zumutbare Belastung – diese Kosten müssen Sie selbst tragen

Eine weitere Hürde steht Ihnen leider nun trotzdem noch bevor. Von der Summe Ihrer Krankheitskosten muss noch die sogenannte zumutbare Belastung abgezogen werden. Insofern die Krankheitskosten die zumutbare Belastung übersteigen und ein positiver Restbetrag bestehen bleibt, können Sie diesen Betrag bei Ihrer Steuererklärung anrechnen.

Die Höhe der zumutbaren Belastung ist abhängig von Ihrem Einkommen, Familienstand und der Anzahl Ihrer Kinder. Sie beträgt zwischen 1 % und 7 % Ihres Gesamtbetrags der Einkünfte (§ 33 Abs. 3 EStG). Dementsprechend wird die Steuerlast besonders bei Menschen mit durchschnittlichem oder kleinem Gehalt und mit Kindern verringert. Menschen mit hohem Gehalt und ohne Kinder zahlen einen größeren Teil Ihrer Krankheitskosten selbst.

Erfahren Sie hier, wie Sie Ihre individuelle Belastungsgrenze ermitteln: „Was sind außergewöhnliche Belastungen?“

Sonderregelung bei Arbeitsunfällen

Ist die Ursache für Ihre Krankheitskosten ein Arbeitsunfall oder einer Berufskrankheit, können Sie die Kosten als Werbungskosten absetzen. Werbungskosten werden nicht um die zumutbare Belastung gekürzt, Sie können also die gesamte Summe von der Steuer absetzen.

Tipp: Kontaktieren Sie am besten gleich die zuständige Berufsgenossenschaft oder den Medizinischen Dienst Ihrer Krankenkasse, um ein entsprechendes Attest zu bekommen.

Krankheitskosten in der Steuererklärung

Ihre Krankheitskosten können Sie in der Anlage Außergewöhnliche Belastungen ab Zeile 21 (für 2024) eintragen.

In der Regel können Sie die angefallenen Krankheitskosten nur in dem jeweiligen Steuerjahr geltend machen. Nur in sogenannten atypischen Ausnahmefällen können besonders hohe Krankheitskosten über mehrere Jahre verteilt werden. Es handelt sich um eine Ermessensentscheidung und jeder Fall muss individuell überprüft werden.

FAQs zu Krankheitskosten

Welche Krankheitskosten kann ich absetzen?

Krankheitskosten lassen sich als außergewöhnliche Belastungen abesetzen. Es sind Kosten, die Sie Zweck der Heilung oder Linderung einer Krankheit aufwenden. Diese Kosten können in der

Typische absetzbare Krankheitskosten sind:

  • Arztkosten (Allgemeinärzte:innen, Zahnärzte:innen, Augenärzte:innen oder andere Fachärzte:innen)
  • Rezeptgebühren, Arzneimittel, Naturheilmittel oder Impfungen
  • Logopäden:innen
  • bestimmte alternative Behandlungsmethoden, Heilpraktiker:innen , Physio- oder Psychotherapeuten:innen (mit entsprechender Zulassung)
  • Heilkosten für Suchtkranke
  • Kosten für medizinische Hilfsmittel im engeren Sinn (Brille, Rollstuhl etc.)

Sie können außerdem krankheitsbedingte Fahrtkosten und die Kosten für einen medizinisch notwendigen Krankenhausaufenthalt steuerlich berücksichtigen.

Unter welchen Voraussetzungen kann ich Krankheitskosten absetzen?

Grundsätzlich sind nicht alle Krankheitskosten absetzbar, es gibt drei wichtige Voraussetzungen:

  • Der oder die behandelnde Arzt / Ärztin oder Therapeut:in hat eine gültige Zulassung.
  • Die medizinische Notwendigkeit wird durch ein ärztliches Attest oder Verordnung bestätigt.
  • Die Kostenübernahme durch die Krankenkasse ist ausgeschlossen.

Zu beachten: Die absetzbaren Krankheitskosten werden durch die individuelle zumutbare Belastung reduziert.


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Quellen:

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Lena Freiberger

Unsere Steuerberaterin Lena Freiberger behält in unserem Verein den Überblick über alle steuerlichen Themen und die neuesten Steueränderungen. Als Teamleitung des Steuerservice steht sie unseren Beratungsstellen vor allem bei komplexen steuerlichen Anfragen stets mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Leidenschaft zum Steuerrecht begeistert sie auch als Dozentin unsere Berater:innen in unseren Seminaren und gibt ihnen umfangreiches Wissen an die Hand. Somit ebnet sie den Weg zur erfolgreichen Beratung der Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins.