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1-Klick-Steuererklärung – wie gut ist das Ergebnis?

1-Klick-Steuererklärung – wie gut ist das Ergebnis?

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Mit der 1-Klick-Steuererklärung die Steuererklärung ganz einfach in Sekunden auf dem Handy abgeben – dieser Traum wird ab Juli 2026 Realität für viele Arbeitnehmer:innen in Deutschland. Bereits seit März konnte man sich bei der dazugehörigen App anmelden, um nun eine vorausgefüllte Steuererklärung vom Finanzamt zu erhalten. Aber ist ein Klick wirklich ausreichend für ein optimales Steuerergebnis? In unserem Blogbeitrag erfahren Sie, ob die 1-Klick-Steuererklärung wirklich so sinnvoll ist.

1-Klick-Steuererklärung - Das Wichtigste in Kürze

  • Neue und länderübergreifende Funktion der Finanzämter über die App „MeinELSTER+“
  • Versand vorausgefüllter Steuererklärungen an angemeldete Nutzer:innen
  • Berechtigte Gruppe: Ledige, kinderlose Arbeitnehmer:innen und Bezieher:innen von Alterseinkünften ohne weitere Einkünfte
    Voraussetzung: ELSTER-Account und Download der App „MeinELSTER+“
  • Datenbasis: Automatische Datenübermittlung von Arbeitgebern, Rentenkassen, Banken und Versicherungen ans Finanzamt
  • Vorsicht: weitere persönliche und steuermindernde Angaben fehlen
  • Prüfung und ggf. Ergänzung der vorausgefüllten Steuererklärung zwingend notwendig

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Inhaltsverzeichnis


Wie funktioniert die 1-Klick-Steuererklärung?

Bereits seit dem 31. März können Sie sich über die App „MeinELSTER+“ für die 1-Klick-Steuererklärung anmelden. Ab dem 01. Juli 2026 soll es dann losgehen und die ersten angemeldeten Personen erhalten eine vorausgefüllte Steuererklärung von Ihrem zuständigen Finanzamt.

Die eingetragenen Informationen liegen den Finanzämtern bereits vor, da beispielsweise Arbeitgeber, Rentenkassen, Banken und Versicherungen ihre Daten an die Ämter weiterleiten. Dementsprechend wird Ihre Steuererklärung erstellt und Sie können diesen Vorschlag mit nur einem Klick bestätigen und somit Ihre Steuererklärung einreichen.

Diese Daten liegen den Finanzämtern vor:

  • Stammdaten (Name, Adresse, Religion usw.)
  • Lohnsteuerbescheinigung
  • Lohnersatzleistungen (Arbeitslosengeld, Krankengeld, Elterngeld)
  • Rentenleistungen
  • Kranken- und Pflegeversicherungen
  • Vorsorgeaufwendungen (Riester- oder Rürup-Verträge)
  • Zuschüsse und Erstattungen von öffentlichen Stellen / Behörden
  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Kapitalerträge mit Freistellungsauftrag

Wichtig: Prüfen Sie den Vorschlag Ihres Finanzamts genau bevor Sie die Steuererklärung einreichen.

Vorreiter waren letztes Jahr bereits Hessen und das Finanzamt in Kassel, welches das Pilotprojekt gestartet und die ersten fertigen Steuererklärungen verschickt hat. Nun steht die Funktion aber flächendeckend in ganz Deutschland zur Verfügung.

Wer kann die 1-Klick-Steuererklärung nutzen?

Zunächst kann sich nur eine bestimmte Personengruppe für die vorausgefüllte Steuererklärung anmelden:

  • Ledige, kinderlose Arbeitnehmer:innen
  • Bezieher:innen von Alterseinkünften ohne weitere Einkünfte
  • + ELSTER-Account und Download der App „MeinELSTER+“

Was sind die Vorteile der 1-Klick-Steuererklärung?

Für Sie als Steuerzahler:in bedeutet die 1-Klick-Steuererklärung natürlich vor allem eine große Zeitersparnis und einen bequemeren Prozess. Diese Vereinfachung könnte im besten Fall auch viele Personen überzeugen ihre Steuererklärung nun freiwillig abzugeben, obwohl ihnen der Aufwand bisher zu groß erschien.

Tipp: Vor allem bei freiwilligen Steuererklärungen warten oft Steuererstattungen.

Die Finanzverwaltung profitiert wohl ebenfalls von der digitalen und schlanken Prozessgestaltung, da die Bearbeitung in den Finanzämtern dadurch auch beschleunigt werden kann.

Gleichzeitig wurden allerdings auch schon erste Befürchtungen ausgesprochen, dass die Summe der ausgezahlten Steuererstattungen durch die vorausgefüllte Steuererstattung insgesamt sinken könnte. Denn die 1-Klick-Steuererklärung hat auch ihre Grenzen.

Wo sind die Grenzen der 1-Klick-Steuererklärung?

Durch das automatisierte Verfahren der Finanzverwaltung wird ein eigentlich sehr komplexer Vorgang sehr stark pauschalisiert. Tatsächlich spielen im Steuerrecht jedoch viele persönliche und auch private Sachverhalte eine Rolle, die in der vorausgefüllten Steuererklärung außenvor gelassen werden.

Risiko: fehlende Angaben

Durch die starke Pauschalisierung bei der Steuererklärung mit einem Klick fehlen bei dem ersten Vorschlag steuerrelevante Informationen, die sich allerdings steuermindern für Sie ausgewirkt hätten. Die Finanzämter wissen natürlich nicht über Ihre gesamte Lebenssituation Bescheid und können folglich diese Kosten nicht automatisch berücksichtigen.

Nicht berücksichtigte absetzbare Kosten: 

Wichtig: Die fehlenden persönlichen Angaben können zu großen finanziellen Nachteilen führen.

Dementsprechend lohnt es sich auch nach wie vor etwas Zeit in die eigene Steuererklärung zu investieren und vor allem den vorausgefüllten Vorschlag des Finanzamtes nicht ohne genaue Prüfung einzureichen.

Kann ich meine Steuererklärung noch anpassen?

Wenn Sie den Vorschlag Ihres Finanzamtes erhalten, haben Sie die Möglichkeit diesen zu überprüfen und Änderungen vorzunehmen. An dieser Stelle können Sie auch Ihre persönlichen Daten eintragen, um Ihre Steuerlast dadurch zu mindern.

Wichtig: Stimmen Sie dem Vorschlag des Finanzamtes nicht ohne Prüfung zu und ergänzen Sie Ihre persönlichen steuermindernden Angaben.

Sollten Sie die 1-Klick-Steuererklärung bereits abgeschickt haben, können Sie noch innerhalb eines Monats Einspruch einlegen und Ihre ergänzte Einkommensteuererklärung abgeben.

Fazit: 1 Klick ist nur selten ausreichend 

Die aufgezeigten Grenzen der 1-Klick-Steuererklärung machen deutlich, dass dieses Vorgehen nur für besonders einfache Steuerfälle ohne zusätzliche Abzugsmöglichkeiten Sinn macht. Wenn Sie also beispielsweise die Werbungskostenpauschale in Höhe von 1.230 Euro gar nicht überschreiten und auch ansonsten keine weiteren ansetzbaren Kosten haben, kann der vorausgefüllte Vorschlag für Sie passen.

Sobald Ihre individuelle Lebenssituation aber von diesem Standardfall abweicht, steigt Ihr Risiko, Steuervorteile zu verschenken und eine zu hohe Steuerlast zu zahlen. Für eine vollständige und optimale Steuererklärung bleibt also nach wie vor eine gründliche Überprüfung und Einordnung der vorliegenden Sachverhalte notwendig.

Tipp: Wir unterstützen Sie gerne dabei und beraten Sie ganz unkompliziert und persönlich in einer Beratungsstelle in Ihrer Nähe.

FAQs zur 1-Klick-Steuererklärung

Was ist die 1-Klick-Steuererklärung?

Bei der 1-Klick-Steuererklärung handelt es sich um eine vorausgefüllte Steuererklärung, die direkt vom Finanzamt erstellt und an angemeldete Nutzer:innen der App „MeinELSTER+“ verschickt wird. Mit nur einem Klick können Sie diese Steuererklärung anschließend bestätigen und einreichen.

Die eingetragenen Informationen stammen von Arbeitgebern, Rentenkassen, Banken und Versicherungen, die Ihre Daten automatisch an die Finanzämter weiterleiten.

Wichtig: Prüfen Sie den Vorschlag Ihres Finanzamts genau und ergänzen Sie fehlende steuerrelevante Angaben bevor Sie die Steuererklärung einreichen.

Kann ich mich für die 1-Klick-Steuererklärung anmelden?

Zunächst kann sich nur eine bestimmte Personengruppe für die vorausgefüllte Steuererklärung anmelden:

  • Ledige, kinderlose Arbeitnehmer:innen
  • Bezieher:innen von Alterseinkünften ohne weitere Einkünfte
  • + ELSTER-Account und Download der App „MeinELSTER+“

Reicht die 1-Klick-Steuererklärung für mich aus?

Durch die starke Pauschalisierung bei der 1-Klick-Steuererklärung fehlen individuelle Angaben und steuerrelevante Informationen, die sich allerdings steuermindern für Sie ausgewirkt hätten. Dementsprechend macht die 1-Klick-Steuererklärung nur für besonders einfache Steuerfälle ohne zusätzliche Abzugsmöglichkeiten Sinn.

Wichtig: Die fehlenden persönlichen Angaben können zu großen finanziellen Nachteilen führen.

Sobald Ihre individuelle Lebenssituation aber von diesem Standardfall abweicht, steigt Ihr Risiko, Steuervorteile zu verschenken und eine zu hohe Steuerlast zu zahlen. Für eine vollständige und optimale Steuererklärung bleibt also nach wie vor eine gründliche Überprüfung und Einordnung der vorliegenden Sachverhalte notwendig.


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Quellen:

 

Beitragsbild © Daniel – stock.adobe.com

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Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.