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Mobilitätsprämie – Was ist das und wer profitiert davon?

Mobilitätsprämie – Was ist das und wer profitiert davon?

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Die Mobilitätsprämie ist in der Allgemeinheit bei weitem nicht so bekannt wie die Entfernungspauschale. Doch gerade für Arbeitnehmer:innen mit geringem Gehalt ist das oftmals die günstigere Alternative, um ihre Fahrtkosten zur Arbeit geltend zu machen. In unserem Blogbeitrag informieren wir darüber, wann die Prämie Sinn macht und wie sie berechnet wird.

Das Wichtigste in Kürze

  • Entfristung der Prämie mit dem Steueränderungsgesetz 2025
  • Fahrtweg muss mindestens 21 Kilometer betragen
  • Fahrtkostenerstattung, auch wenn Sie keine Steuern zahlen
  • Komplizierte Berechnung mit unseren Berechnungsbögen zur Mobilitätsprämie ganz einfach
  • Beantragung einfach in der Steuererklärung

Inhaltsverzeichnis:


Wer profitiert von der Mobilitätsprämie?

Die Mobilitätsprämie gibt es als Ausgleich für alle Geringverdiener:innen, die jedoch gleichzeitig einen recht langen Arbeitsweg haben. Wenn Sie nämlich nur wenig oder gar keine Einkommensteuern zahlen, erhalten Sie keinen Steuervorteil mit der Entfernungspauschale.

Damit die Fahrten von der Wohnung bis zur ersten Tätigkeitsstätte trotzdem steuerlich berücksichtigt werden, wurde 2021 die sogenannte Mobilitätsprämie eingeführt. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde die Prämie nun schließlich entfristet, Sie können also auch zukünftig davon profitieren.

Einfach ausgedrückt, soll die Prämie Geringverdienern:innen die Steuerersparnis ersetzen, die ihnen durch die erhöhte Entfernungspauschale eigentlich zustehen würde.

Hinweis: 2026 wurde die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht, die Mobilitätsprämie wird jedoch weiterhin erst ab dem 21. Kilometer gewährt.

Sie fragen sich, welche Kosten Sie als Pendler:in noch bei Ihrer Steuer berücksichtigen können? In diesem Blogbeitrag erhalten Sie die Antwort: „Pendlerpauschale 2026: Arbeitsweg in der Steuererklärung absetzen“

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?

Damit Sie von der Prämie profitieren können, sind aber zunächst einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnung muss mindestens 21 Kilometer betragen.
  • Ihre gesamten Werbungskosten (d.h. Entfernungspauschale, erhöhte Entfernungspauschale, Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung, etc.) müssen den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro überschreiten
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen muss geringer als der jährliche Grundfreibetrag sein

Bitte beachten Sie: Um Anspruch auf die Mobilitätsprämie zu haben, müssen Sie alle drei Voraussetzungen erfüllen. Liegt eine der drei Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie die Prämie leider nicht.

So beantragen Sie die Mobilitätsprämie

Die Mobilitätsprämie beantragen Sie ganz einfach in zwei Schritten:

  • Ankreuzen des Häkchens auf den Hauptvordruck Ihrer Einkommensteuererklärung und
  • Ausfüllen der Anlage Mobilitätsprämie

Zusätzlich müssen Sie auch die Anlage N auszufüllen, denn das Finanzamt benötigt die Höhe des zu versteuernden Einkommens und Ihre tatsächlichen Werbungskosten.

Übrigens: Hatten Sie im relevanten Steuerjahr keine Einnahmen, da Sie beispielsweise Student:in sind, so können Sie auf die Anlage N verzichten.

Der Antrag für 2022 kann bis zum 31.12.2026 gestellt werden, der Antrag für 2026 bis zum 31.12.2030, Sie haben also immer 4 Jahre Zeit. Die Antragsfrist entspricht damit mit der Frist für die freiwillige Abgabe der Steuererklärung.

Lesen Sie hier nochmal alle wichtigen Infos zu den Abgabefristen für die Steuererklärung nach: „Frist Steuererklärung 2025: Wer muss bis zum 31.07. abgeben?“

So berechnen Sie die Mobilitäts-Prämie

Drei Faktoren spielen bei der Berechnung eine Rolle:

  • Entfernung mindestens 21 Kilometer,
  • zu versteuerndes Einkommen < Grundfreibetrag und
  • gesamte Werbungskosten > Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro

Die Faktoren stellen nicht nur die Voraussetzungen dar, sondern gleichzeitig auch die maßgeblichen Parameter für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Prämie. Das macht die Berechnung leider recht kompliziert.

Praktisch: Nutzen Sie gerne unsere Berechnungsbögen und schon wird die Berechnung ein Kinderspiel:

Das nachfolgende Schaubild soll Ihnen einen kleinen Überblick über die verschiedenen Voraussetzungen und Faktoren geben. Die einzelnen Schritte dieses Schemas werden auch in unseren Berechnungsbögen dargestellt.

Grafik Berechnung Mobilitätsprämie

Berechnungsbeispiele

1. Beispiel: Masterstudent:in

A ist Masterstudent:in und hat im Jahr 2026 insgesamt steuerpflichtige Bruttoeinnahmen von 6.000 Euro. Die ansetzbaren Sonderausgaben und außergewöhnlichen Belastungen betragen 1.100 Euro. A hatte zudem folgende berufliche Aufwendungen:

  • 60 Fahrten zur Universität (Entfernung 35 km)
  • 120 Homeoffice-Tage im Rahmen des Studiums
  • 500 Euro für ein Tablet
Mobilitätsprämie Beispiel Student

2. Beispiel: Arbeitnehmer:in

Arbeitnehmer:in A fährt täglich 50 km zur Arbeit. A war im Jahr 2021 insgesamt an 160 Tagen im Büro tätig. A erzielt insgesamt einen Bruttoarbeitslohn von 12.000 Euro. Es wurde keine Lohnsteuer einbehalten. Die ansetzbaren Sonderausgaben und außergewöhnliche Belastungen betragen 900 Euro. A hatte folgende berufliche Aufwendungen:

  • 160 Fahrten zur Arbeitsstätte (Entfernung 50 km)
Mobilitätsprämie Beispiel Arbeitnehmer

Welche steuerliche Entlastung bietet die Mobilitätsprämie?

Die Mobilitätsprämie beträgt 14 % der Bemessungsgrundlage und wird Ihnen direkt erstattet.

Lohnt sich die Mobilitätsprämie?

Die Frage ist nicht leicht zu beantworten, denn nicht nur die Berechnung ist kompliziert; auch ist die Erstattung oft niedriger als erhofft. Die Prämie wird nämlich erst ausbezahlt, wenn Sie mehr als 10 Euro beträgt.

Erstellen Sie ohnehin eine Einkommensteuererklärung, so können Sie ganz einfach und schnell die Anlage Mobilitätsprämie zusätzlich ausfüllen. Erfreulicherweise macht das Steuerprogramm die Berechnung in der Regel von selbst. Die Mobilitätsprämie bedeutet so also kaum einen Mehraufwand für Sie.

Wenn Sie bisher keine Steuererklärung abgegeben haben, weil Sie nicht dazu verpflichtet sind oder Sie keine Steuererstattung erhalten, müssen Sie für die Prämie nun aber trotzdem eine Steuererklärung erstellen. Es reicht leider nicht, nur die Anlage Mobilitätsprämie einzureichen.

FAQs zur Mobilitätsprämie

Was ist die Mobilitätsprämie?

Die Mobilitätsprämie gibt es als Ausgleich für alle Geringverdiener:innen, die jedoch gleichzeitig einen recht langen Arbeitsweg haben. Wenn Sie nämlich nur wenig oder gar keine Einkommensteuern zahlen, erhalten Sie keinen Steuervorteil mit der Entfernungspauschale.

Einfach ausgedrückt, soll die Mobilitätsprämie Geringverdienern:innen die Steuerersparnis ersetzen, die ihnen durch die erhöhte Entfernungspauschale eigentlich zustehen würde.

Welche Voraussetzungen müssen für die Mobilitätsprämie erfüllt sein?

Damit Sie von der Mobilitätsprämie profitieren können, sind zunächst einige Voraussetzungen zu erfüllen:

  • Die Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnung muss mindestens 21 Kilometer betragen.
  • Ihre gesamten Werbungskosten (d.h. Entfernungspauschale, erhöhte Entfernungspauschale, Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung, etc.) müssen den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro (ab 2023) überschreiten.
  • Ihr zu versteuerndes Einkommen muss geringer als der jährliche Grundfreibetrag sein.

Bitte beachten Sie: Um Anspruch auf die Mobilitätsprämie zu haben, müssen Sie alle drei Voraussetzungen erfüllen.

Welche steuerliche Entlastung bietet die Mobilitätsprämie?

Die Mobilitätsprämie beträgt 14 % der Bemessungsgrundlage und wird Ihnen direkt erstattet.


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Quellen: 

 

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Lena Freiberger

Unsere Steuerberaterin Lena Freiberger behält in unserem Verein den Überblick über alle steuerlichen Themen und die neuesten Steueränderungen. Als Teamleitung des Steuerservice steht sie unseren Beratungsstellen vor allem bei komplexen steuerlichen Anfragen stets mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Leidenschaft zum Steuerrecht begeistert sie auch als Dozentin unsere Berater:innen in unseren Seminaren und gibt ihnen umfangreiches Wissen an die Hand. Somit ebnet sie den Weg zur erfolgreichen Beratung der Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins.