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Hochzeit – die erste Steuererklärung als Ehepaar: Was ist zu beachten?

Hochzeit – die erste Steuererklärung als Ehepaar: Was ist zu beachten?

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Verliebt, verlobt, verheiratet und jetzt steht die erste Steuererklärung als Ehepaar an. Was sich für Verliebte nach der Hochzeit ändert und was zu beachten ist, erfahren Sie hier.

Das Wichtigste in Kürze

  • Mögliche Steuerklassenkombinationen: III / V bei unterschiedlich hohem Einkommen, IV / IV bei etwa gleichhohem Einkommen, IV / IV mit Faktor bei unterschiedlich hohen Einkommen und möglichst gerechter Verteilung der Steuerlast
  • Steuerklassenwechsel jederzeit möglich
  • Beeinflussung der Einkommensersatzleistungen durch die Steuerklassenwahl
  • 2.000 Euro Sparerfreibetrag (ab 2023) für Kapitaleinkünfte mit freier Aufteilung zwischen den Eheleuten
  • Ehegattensplitting und gemeinsame Steuererklärung: je größer der Einkommensunterschied desto größer der Splittingvorteil
  • Vorsicht bei annähernd gleichen Einkommen: möglicherweise Einzelveranlagung günstiger

 

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Das ist für Ehepaare interessant: 


Die erste Steuererklärung als Ehepaar

Bekanntlich soll er einer der schönsten Tage im Leben eines jeden Menschen sein – der Hochzeitstag. Für frischgebackene Ehepaare ändert sich so einiges, auch in steuerlicher Hinsicht. Jedenfalls nach Hochzeitsfeier und Flitterwochen bleibt dann meist wieder etwas Zeit, sich um finanzielle und steuerliche Angelegenheiten zu kümmern.

Steuerklassenwahl

Ehepartner:innen haben die Wahl zwischen mehreren Steuerklassenkombinationen:

  • III / V bei unterschiedlich hohen Einkommen
  • IV / IV bei ungefähr gleich hohen Einkommen
  • IV / IV mit Faktor bei unterschiedlich hohen Einkommen + gleichmäßige Verteilung der Steuerlast.

Verschaffen Sie sich in diesem Blogbeitrag einen Überblick über alle Steuerklassen: „Die Steuerklassen – schnell erklärt im Überblick“

Steuerklassenwechsel

Bei der Heirat wird jedem:r Ehegatten:in programmgesteuert die Steuerklasse IV zugewiesen. Ein Steuerklassenwechsel in eine andere Kombination ist beim Finanzamt jederzeit möglich.

Achtung: Bei der Wahl Ihrer Steuerklasse sollten Sie beachten, dass dies Ihr Netto-Gehalt und damit auch die Höhe Ihrer Lohnersatzleistungen beeinflusst.

Zu den Lohnersatzleistungen zählen unter anderem:

Weitere Informationen finden Sie in unserem Blogbeitrag: „5 Fragen und Antworten zum Steuerklassenwechsel“

Höhere Freibeträge bei Kapitaleinkünften

Sofern nur ein:e Ehegatte:in Zinserträge hat, kommt ihm oder ihr der Sparerfreibetrag zweimal zugute:

  • 801 Euro bis 2022
  • 1. 000 Euro ab 2023

Den gesamten Freibetrag in Höhe von 2.000 Euro können Sie frei zwischen sich aufteilen, um möglichst viel Abgeltungssteuer zu sparen. Wenn Sie beispielsweise nur Sie selbst Kapitaleinkünfte erwirtschaften, Ihr:e Partner:in jedoch nicht, können Sie den doppelten Freibetrag in voller Höhe nutzen.

Tipp: Sie können sich direkt nach der Heirat an die Bank wenden und einen entsprechenden Freistellungsauftrag erteilen.

Ehegattensplitting

Vor Abgabe Ihrer Einkommensteuererklärungen sollten Sie als Ehepaar bereits im Jahr nach Ihrer Hochzeit prüfen, welche Veranlagungsform für Sie die günstigste ist. Hier müssen Sie selbst aufpassen, denn das Finanzamt veranlagt Sie so wie beantragt und berücksichtigt nicht von selbst die günstigere Variante.

Wenn Sie eine gemeinsame Steuererklärung abgeben, werden Sie zusammenveranlagt und profitieren so vom Ehegattensplitting.  Das bedeutet, dass Ihre beiden Einkommen zusammengezählt und dann wieder halbiert werden. Anhand der Hälfte der Einkommen errechnet das Finanzamt die Einkommensteuer, welche zuletzt wieder verdoppelt wird.

Hinweis: Je stärker sich Ihre Einkommen unterscheiden, um so günstiger wirkt sich die Zusammenveranlagung für Sie aus. Bei einem annähernd gleichen Einkommen kann auch die Einzelveranlagung günstiger sein.

Als Ehepaar können Sie die vorteilhaftere Veranlagungsart jedes Jahr neu berechnen und sich demensprechend für oder gegen die Zusammenveranlagung entscheiden. Ihre Auswahl können Sie einfach im Mantelbogen Ihrer Steuererklärung ankreuzen.

Weitere Informationen zur Zusammenveranlagung finden Sie hier: „Zusammenveranlagung oder Einzelveranlagung? So können Sie entscheiden!“


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Ulrich Danner

Als Vorstand und Berater ist Ulrich Danner seit vielen Jahren ein Visionär unseres Lohnsteuerhilfevereins und hat stets im Blick, wie sich unsere Weiterentwicklung zukünftig gestaltet. Sein Fokus liegt darauf, unseren Beratungsstellenleiter:innen moderne und digitale Hilfsmittel zur Verfügung zu stellen, um unseren Mitgliedern den besten Service bieten zu können. Dank seines Studiums mit den Schwerpunkten Steuerrecht und Marketing und seiner Affinität zur Technik ist er unser Mann für Marketing und fördert die Digitalisierung mit dem Blickwinkel des steuerlichen Beraters.