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Corona-Unterstützung für Eltern: Was ist der Kinderbonus und sind Kosten für Homeschooling steuerlich absetzbar?

Corona-Unterstützung für Eltern: Was ist der Kinderbonus und sind Kosten für Homeschooling steuerlich absetzbar?

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Die Schließung von Schulen und Kindergärten stellt Familien mit Kindern während der Corona-Krise vor besondere Herausforderungen, weil die Eltern trotz alledem eine angemessene Kinderbetreuung gewährleisten müssen, die Verantwortung für das Homeschooling tragen und quasi nebenher ihrer eigenen Tätigkeit noch nachkommen sollen. Neben dem zusätzlichen Stress geht die aktuelle Lage auch mit vielen zusätzlichen Kosten einher, wodurch sich der Druck auf die Familien weiter erhöht. In diesem Blogbeitrag erklären wir, wie Eltern mit Kinderbonus und Entlastungsbetrag zumindest finanziell unterstützt und wie Steuern gespart werden können.

Das Wichtigste in Kürze

  • Kinderbonus = Sonderzahlung zum Kindergeld
  • Höhe des Kinderbonus: Für jedes Kind im Jahr 2020 300 Euro und im Jahr 2021 150 Euro
  • Voraussetzungen: Kindergeld beantragt und mindestens ein Monat Anspruch pro Jahr
  • Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende auf 4.008 Euro
  • Berücksichtigung von Laptops für Homeschooling nur bei zusätzlicher beruflicher Nutzung der Geräte durch die Eltern im Homeoffice

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Inhaltsverzeichnis:


Was ist der Kinderbonus?

Beim Kinderbonus handelt es sich um eine Sonderzahlung zum Kindergeld. Der Bonus wird nichtsdestotrotz getrennt davon ausgezahlt, was bedeutet, dass er nicht auf Sozialleistungen oder auf den Unterhaltsvorschuss angerechnet wird.

Wann erfolgt die Auszahlung des Kinderbonus?

Im letzten Jahr wurde der Kinderbonus erstmalig ausgezahlt. Damals handelte es sich um eine finanzielle Unterstützung in Höhe von 300 Euro, welche auf zwei Zahlungen aufgeteilt wurde. In diesem Jahr wird es nur eine einmalige Auszahlung im Mai in Höhe von 150 Euro geben. Bei mehreren Kindern steht Ihnen der Bonus jeweils einmal pro Kind zu.

Insofern Sie Kindergeld beantragt haben und mindestens für einen Monat im Jahr 2021 Anspruch auf Kindergeld haben, wird der Kinderbonus automatisch im Mai 2021 von der Familienkasse an Sie ausgezahlt. Wenn Sie aktuell noch keinen Anspruch auf Kindergeld haben, sich das aber zu einem späteren Zeitpunkt in diesem Jahr ändert, erfolgt die Auszahlung des Bonus zum späteren Zeitpunkt.

Wer profitiert vom Kinderbonus?

Grundsätzlich steht der Kinderbonus allen Eltern zu, allerdings profitieren nicht alle Steuerpflichtigen in gleichem Ausmaß. Langfristig betrachtet, handelt es sich vor allem um eine finanzielle Unterstützung für Familien mit kleinen und mittleren Einkommen, die das Kindergeld erhalten. Laut Bundesfinanzministerium handelt es sich dabei um mehr als 75 % der Familien in Deutschland, die von dem Bonus auch in voller Höhe profitieren.

In der Einkommensteuererklärung wird der Kinderbonus – wie auch das Kindergeld – im Rahmen einer sog. Vergleichsprüfung mit dem steuerlichen Kinderfreibetrag verrechnet. Dabei wird geprüft, ob der Kinderfreibetrag und die damit verbundene Hinzurechnung des Kindergeldes zur festzusetzenden Steuer oder einfach nur die Kindergeldauszahlung inkl. Kinderbonus (d.h. keine Berücksichtigung in der Steuererklärung) günstiger ist.

Handelt es sich nun um eine Familie mit hohem Einkommen, kann es sein, dass die steuerliche Entlastung der Kinderfreibeträge günstiger ist und somit die Summe aus Kindergeld und Kinderbonus hinzugerechnet wird. Unterm Strich bleibt also von dem Kinderbonus leider nichts mehr übrig.

Bei getrenntlebenden Eltern wird der Kinderbonus grundsätzlich an den Elternteil ausgezahlt, der auch das Kindergeld erhält. Teilen die Eltern die anfallenden Kosten, kann der Bonus anteilig auf die Unterhaltskosten angerechnet werden, sodass beide Beteiligten davon profitieren. Wird kein Unterhalt geleistet, erhält der alleinerziehende Elternteil den Bonus in voller Höhe.

Erhöhung des Entlastungsbetrags für Alleinerziehende

Im letzten Jahr wurde der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende auf jährlich 4.008 Euro erhöht. Zunächst sollte diese Erhöhung nur für die Veranlagungszeiträume 2020 und 2021 gelten, mittlerweile wurde diese Begrenzung jedoch aufgehoben, sodass Alleinerziehende auch nach 2022 von der Erhöhung des Entlastungsbetrages profitieren.

Weitere Informationen dazu finden Sie in unserem Blogbeitrag: Entlastungsbetrag für Alleinerziehende – alle wichtigen Infos im Überblick

Welche Kosten für Homeschooling können Eltern steuerlich absetzen?

Im Gegensatz zum Homeoffice wurde für das Homeschooling leider keine Pauschale eingeführt, um angefallene Kosten einfach von der Steuer abzusetzen. Dank der Homeoffice-Pauschale können für Arbeitnehmer:innen die zusätzlichen Kosten für die gestiegenen Strom- und Heizkosten berücksichtigt werden. Dies ist beim Homeschooling allerdings nicht möglich, da hierfür der Kinderbonus gedacht ist.

Doch keine Sorge, wir verraten Ihnen, wie Sie trotzdem einige Ihrer Ausgaben steuerlich berücksichtigen lassen können. Oftmals musste ein zusätzlicher Laptop oder ein Drucker besorgt werden, damit auch alle Kinder parallel arbeiten können. Grundsätzlich sind technische Arbeitsmittel für Schüler zwar steuerlich nicht absetzbar, wenn die Schüler diese allein verwenden, da diese Kosten bereits durch das Kindergeld und den Kinderfreibetrag abgegolten sind. Nutzen Sie als Eltern die Geräte jedoch ebenfalls für berufliche Zwecke im Homeoffice, können Sie die Anschaffungskosten anteilig als Werbungskosten absetzen.


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Lena Freiberger

Unsere Steuerberaterin Lena Freiberger behält in unserem Verein den Überblick über alle steuerlichen Themen und die neuesten Steueränderungen. Als Teamleitung des Steuerservice steht sie unseren Beratungsstellen vor allem bei komplexen steuerlichen Anfragen stets mit ihrer Expertise zur Seite. Mit ihrer Leidenschaft zum Steuerrecht begeistert sie auch als Dozentin unsere Berater:innen in unseren Seminaren und gibt ihnen umfangreiches Wissen an die Hand. Somit ebnet sie den Weg zur erfolgreichen Beratung der Mitglieder unseres Lohnsteuerhilfevereins.