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Wer profitiert von der Mobilitätsprämie?
Die Mobilitätsprämie gibt es als Ausgleich für alle Geringverdiener:innen, die jedoch gleichzeitig einen recht langen Arbeitsweg haben. Wenn Sie nämlich nur wenig oder gar keine Einkommensteuern zahlen, erhalten Sie keinen Steuervorteil mit der Entfernungspauschale.
Damit die Fahrten von der Wohnung bis zur ersten Tätigkeitsstätte trotzdem steuerlich berücksichtigt werden, wurde 2021 die sogenannte Mobilitätsprämie eingeführt. Mit dem Steueränderungsgesetz 2025 wurde die Prämie nun schließlich entfristet, Sie können also auch zukünftig davon profitieren.
Einfach ausgedrückt, soll die Prämie Geringverdienern:innen die Steuerersparnis ersetzen, die ihnen durch die erhöhte Entfernungspauschale eigentlich zustehen würde.
Hinweis: 2026 wurde die Pendlerpauschale auf 38 Cent ab dem ersten Kilometer erhöht, die Mobilitätsprämie wird jedoch weiterhin erst ab dem 21. Kilometer gewährt.
Sie fragen sich, welche Kosten Sie als Pendler:in noch bei Ihrer Steuer berücksichtigen können? In diesem Blogbeitrag erhalten Sie die Antwort: „Pendlerpauschale 2026: Arbeitsweg in der Steuererklärung absetzen“
Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein?
Damit Sie von der Prämie profitieren können, sind aber zunächst einige Voraussetzungen zu erfüllen:
- Die Entfernung zwischen Arbeitsplatz und Wohnung muss mindestens 21 Kilometer betragen.
- Ihre gesamten Werbungskosten (d.h. Entfernungspauschale, erhöhte Entfernungspauschale, Arbeitsmittel, Arbeitszimmer, doppelte Haushaltsführung, etc.) müssen den Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro überschreiten
- Ihr zu versteuerndes Einkommen muss geringer als der jährliche Grundfreibetrag sein
Bitte beachten Sie: Um Anspruch auf die Mobilitätsprämie zu haben, müssen Sie alle drei Voraussetzungen erfüllen. Liegt eine der drei Voraussetzungen nicht vor, erhalten Sie die Prämie leider nicht.
So beantragen Sie die Mobilitätsprämie
Die Mobilitätsprämie beantragen Sie ganz einfach in zwei Schritten:
- Ankreuzen des Häkchens auf den Hauptvordruck Ihrer Einkommensteuererklärung und
- Ausfüllen der Anlage Mobilitätsprämie
Zusätzlich müssen Sie auch die Anlage N auszufüllen, denn das Finanzamt benötigt die Höhe des zu versteuernden Einkommens und Ihre tatsächlichen Werbungskosten.
Übrigens: Hatten Sie im relevanten Steuerjahr keine Einnahmen, da Sie beispielsweise Student:in sind, so können Sie auf die Anlage N verzichten.
Der Antrag für 2022 kann bis zum 31.12.2026 gestellt werden, der Antrag für 2026 bis zum 31.12.2030, Sie haben also immer 4 Jahre Zeit. Die Antragsfrist entspricht damit mit der Frist für die freiwillige Abgabe der Steuererklärung.
Lesen Sie hier nochmal alle wichtigen Infos zu den Abgabefristen für die Steuererklärung nach: „Frist Steuererklärung 2025: Wer muss bis zum 31.07. abgeben?“
So berechnen Sie die Mobilitäts-Prämie
Drei Faktoren spielen bei der Berechnung eine Rolle:
- Entfernung mindestens 21 Kilometer,
- zu versteuerndes Einkommen < Grundfreibetrag und
- gesamte Werbungskosten > Werbungskosten-Pauschbetrag von 1.230 Euro
Die Faktoren stellen nicht nur die Voraussetzungen dar, sondern gleichzeitig auch die maßgeblichen Parameter für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der Prämie. Das macht die Berechnung leider recht kompliziert.
Praktisch: Nutzen Sie gerne unsere Berechnungsbögen und schon wird die Berechnung ein Kinderspiel:
Das nachfolgende Schaubild soll Ihnen einen kleinen Überblick über die verschiedenen Voraussetzungen und Faktoren geben. Die einzelnen Schritte dieses Schemas werden auch in unseren Berechnungsbögen dargestellt.