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Steuererklärung für Ausländer:innen in Deutschland – Das gibt es zu beachten!

Steuererklärung für Ausländer:innen in Deutschland – Das gibt es zu beachten!

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Wenn Sie als Ausländer:in in Deutschland arbeiten, müssen Sie in der Regel auch in Deutschland Steuern zahlen, womöglich auch eine Steuererklärung abgeben. Wir beantworten die wichtigsten Fragen und grundlegenden Regelungen zu diesem Thema.

Das Wichtigste in Kürze

  • Beschränkte Einkommensteuerpflicht: inländische Einkünfte, aber Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Ausland
  • Unbeschränkte Einkommensteuerpflicht: inländische Einkünfte und Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort im Inland
  • 183-Tage-Regel: keine Besteuerung in Deutschland bei weniger 183 Arbeitstagen in Deutschland
  • Doppelbesteuerungsabkommen zur Vermeidung doppelter Besteuerung in zwei unterschiedlichen Ländern
  • Gleiche Voraussetzungen bei der Steuererklärungspflicht für ausländische und deutsche Steuerzahler:innen
  • Filtermöglichkeit nach Sprachen bei unserer PLZ-Suche

 

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Inhaltsverzeichnis:


Tip: We prepared the most important information about the German tax return in English and other Languages. For information in your language, click on the flags.

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Was gibt es für Ausländer:innen bei der deutschen Steuer zu beachten?

Die deutschen Steuergesetze sind für viele sehr undurchsichtig und können Einheimischen, aber auch Arbeitnehmern:innen aus dem Ausland Schwierigkeiten bereiten. Wir informieren Sie darüber, was es für Sie als ausländischer Person zu beachten gibt.

Unterschied beschränkte und unbeschränkte Steuerpflicht

Wenn Sie in Deutschland arbeiten, müssen Sie in der Regel auch Steuern an den deutschen Staat zahlen. Es gibt jedoch einen Unterschied zwischen der beschränkten und unbeschränkten Steuerpflicht.

  • Sie sind beschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort nicht in Deutschland haben, aber inländische Einkünfte erzielen. Nur Ihre inländischen Einkünfte werden in Deutschland versteuert.
  • Sie sind unbeschränkt einkommensteuerpflichtig, wenn sie ihren Wohnsitz oder ihren gewöhnlichen Aufenthaltsort in Deutschland haben. Alle Einkünfte, ob aus dem Inland oder aus dem Ausland unterliegen der Steuerpflicht in Deutschland. Zur Vermeidung einer doppelten Besteuerung der Einkünfte, gelten die Regelungen eines Doppelbesteuerungsabkommens.

Ausnahme 183-Tage-Regelung: Bei Einkünften aus nichtselbständiger Tätigkeit liegt das Besteuerungsrecht im Regelfall bei dem Staat, in dem Sie arbeiten. Sofern Sie jedoch dort an weniger als 183 Tagen arbeiten, bzw. sich dort aufhalten, erfolgt die Besteuerung im Ansässigkeitsstaat.

Zahle ich in meiner Heimat auch Steuern?

Deutschland hat mit einer Vielzahl anderer Staaten sogenannte Doppelbesteuerungsabkommen geschlossen. Damit werden konkurrierende Steueransprüche zwischen zwei Staaten nur einem der beiden zugewiesen, um so eine doppelte Besteuerung zu vermeiden.

Auf der Webseite des Bundesfinanzministeriums finden Sie die dazugehörige Länderliste.

Demzufolge ist es zwar möglich, dass Sie gleichzeitig in Deutschland und Ihrem Heimatland Steuern zahlen müssen, jedoch wird Ihre Steuerlast begrenzt und auf die verschiedenen Staaten fair verteilt.

Woher bekomme ich meine Steuer-ID?

Sobald Sie sich in Deutschland im Bürgeramt Ihrer neuen Stadt oder Gemeinde anmelden, erhalten Sie Ihre Steuer-ID. Diese wird Ihnen anschließend per Post zugeschickt.

Die Steuer-ID wird von Finanzämtern genutzt, um vorhandene Informationen richtig zuzuordnen und Überprüfungen vorzunehmen. Die Identifikationsnummer bleibt für den Rest Ihres Lebens unverändert.

Wann muss ich als Ausländer:in eine deutsche Steuererklärung abgeben?

Sofern Sie unbeschränkt steuerpflichtig sind, sind für Sie die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung und damit Abgabepflicht der Einkommensteuererklärung die gleichen wie für deutsche Steuerzahler:innen.

Kurz zusammengefasst sind diejenigen dazu verpflichtet eine Steuererklärung abzugeben, bei denen überprüft werden muss, ob es zu einer Nachzahlung kommen könnte.

In diesen Fällen gilt die Abgabepflicht:

  • Lohnsteuerklassen III, V oder VI
  • Ehegatten:innen mit die Kombination III/V oder IV/IV mit Faktor
  • Bezug von Elterngeld, Krankengeld, Kurzarbeitergeld oder Lohnersatzleistungen über 410 Euro
  • und weiteres

Tipp: Eine freiwillige Steuererklärung kann sich in vielen Fällen lohnen, denn oftmals wartet eine Steuerrückerstattung.

Wo finde ich Hilfe für meine Steuererklärung?

Wenn Sie Ihre Steuererklärung gar nicht selbst bearbeiten und abgeben möchten, können Sie eine steuerliche Vertretung damit beauftragen. Als Arbeitnehmer:in, Student:in oder Rentner:in stehen Ihnen dafür auch Lohnsteuerhilfevereine, wie der unsere, zur Verfügung.

Der Altbayerische Lohnsteuerhilfeverein e.V. ist einer der größten Lohnsteuerhilfevereine in Deutschland. Unsere Beratungsstellen und die unseres Partnervereins Aktuell Lohnsteuerhilfeverein e.V. sind deutschlandweit verteilt und damit auch in Ihrer Nähe. Bei unserer PLZ-Suche können Sie nach Ihrer Muttersprache filtern und dadurch Beratungsstellen finden, die in Ihrer Sprache beraten. Finden Sie hier Ihre:n persönliche:n Steuerexperten:in.


Benötigen Sie Unterstützung? Deutschlandweit stehen Ihnen unsere Beratungsstellen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG sind unsere Berater:innen Ihre kompetente:n und persönliche:n Ansprechpartner:in rund um Ihre Einkommensteuererklärung. Finden Sie jetzt Ihre:n Steuerexperten:in vor Ort mit unserer PLZ-Suche.


Quellenangaben:

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Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.