Kontakt
Bruttogehalt vs. Netto – Was wird von meinem Gehalt abgezogen?

Bruttogehalt vs. Netto – Was wird von meinem Gehalt abgezogen?

  • Teilen:

Der Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt ist und bleibt das ewige Ärgernis der arbeitenden Gesellschaft. Jeden Monat werden Ihnen verschiedene Beträge vom Gehalt abgezogen, allerdings handelt es sich hierbei nicht nur um Steuern, sondern auch um andere Leistungen.

Hier erfahren Sie, was sich genau dahinter verbirgt, was vom Bruttolohn abgezogen wird und wie sich dann Ihr Nettolohn ergibt. Probieren Sie auch gern unseren praktischen Brutto-Netto-Rechner aus!

Bruttogehalt vs. Netto - Das Wichtigste in Kürze

  • Abzüge vom Bruttogehalt durch Einkommensteuer und Sozialleistungen
  • Fast 20 % des Bruttogehalts für Sozialleistungen = Arbeitnehmeranteil für Rentenversicherung, Arbeitslosenversicherung, Pflegeversicherung, Krankenversicherung
  • Einkommensteuer: Eingangssteuersatz von 14 %, Spitzensteuersatz von 42 %, Reichensteuer von 45 %
  • seit 2021 kein Solidaritätszuschlag mehr für 90 % der Steuerzahler:innen
  • Kirchensteuer: 9 % von der festgesetzten Einkommensteuer (8 % in Bayern und Baden-Württemberg)
  • außerdem zu beachten: vermögenswirksame Leistungen, geldwerter Vorteil, Altersentlastungsbetrag, Freibeträge

Benötigen Sie Unterstützung?
Jetzt Beratungsstelle finden!

Inhaltsverzeichnis


Was wird von meinem Bruttogehalt abgezogen?

Fast 20 % Prozent von Ihrem Bruttogehalt gehen ab für Sozialleistungen. Außerdem wird die Einkommensteuer abgezogen, die auf der Basis der Lohnsteuerklassen berechnet wird. Von der Steuerklasse hängen unter anderem auch Ihre Freibeträge ab, die Ihr Nettogehalt ebenso beeinflussen.

Genauere Informationen über die einzelnen Steuerklassen finden Sie in unserem Blogbeitrag: „Die Lohnsteuerklassen – schnell erklärt im Überblick“

Nun stellt sich die Frage: Wie hoch sind die Abzüge vom Bruttogehalt?

Die nachfolgenden Zahlen und Prozentsätze zu den verschiedenen Abzügen gelten seit dem 01.01.2024.

Sozialleistungen

Die 20 % Ihres Bruttogehaltes, die Ihnen für Sozialleistungen abgezogen werden, werden in verschiedene gesetzliche Versicherungen eingezahlt. Die eingegangenen Zahlungen werden genutzt, um soziale Risiken und Bedürfnisse zu decken oder zumindest abzumildern. Dementsprechend sind Sie selbst auch abgesichert, wenn Sie beispielsweise erkranken.

Bei den Abzügen, die Ihnen direkt vom Gehalt abgezogen werden, handelt es sich nur um den Arbeitnehmeranteil. Diesen Teil müssen Sie selbst tragen. Ihr Arbeitgeber zahlt dieselben Prozentsätze ebenfalls, sodass insgesamt der doppelte Betrag in die Versicherungen eingezahlt wird.

Die Leistungen setzen sich wie folgt zusammen:

  • Rentenversicherung: 9,3 % (18,6 %)
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 % (2,6 %)
  • Krankenversicherung: 7,3 % (14,6 %)
    Krankenkassen erheben noch zusätzliche Beträge, die dann ebenfalls hälftig zu teilen sind.

In der Klammer steht jeweils der insgesamt gezahlte Betrag inklusive des Arbeitgeberanteils.

Die Höhe der Pflegeversicherung ist abhängig von der Anzahl Ihrer Kinder, denn es werden entsprechende Zu- und Abschläge verrechnet. Der Arbeitgeberanteil beträgt immer 1,7 %:

  • Kinderlos: 1,7 % + 0,6 % = 2,3 %
  • 1 Kind: 1,7 %
  • 2 Kinder unter 25: 1,7 % – 0,25 % = 1,45 %
  • 3 Kinder unter 25: 1,7 % – 0,5 % = 1,2 %
  • 4 Kinder unter 25: 1,7 % – 0,75 % = 0,95 %
  • 5 oder mehr Kinder unter 25: 1,7 % – 1 % = 0,7 %
  • Alle Kinder min. 25: 1,7 %

Steuern

Einkommensteuer

Zusätzlich zu den Sozialleistungen werden auch Steuern vom Bruttogehalt abgezogen, der Großteil davon fällt auf die sogenannte Einkommensteuer.

  • Der Eingangssteuersatz liegt momentan bei 14 %. Das ist der niedrigste Steuersatz, der bei einem zu versteuernden Einkommen knapp über dem Grundfreibetrag verwendet wird.
  • Übersteigt das versteuernde Einkommen einen gewissen Grenzbetrag gilt der Spitzensteuersatz von 42 %. Für 2021 liegt die Grenze bei 57.918 Euro, für 2022 bei 58.597 Euro. Bei Ehepaaren gilt der doppelte Wert.
  • Durch die sogenannte Reichensteuer gibt es seit 2007 einen weiteren Steuersatz, der sogar bei 45 % liegt. Für 2021 muss dieser ab einem zu versteuernden Einkommen von mehr als 274.613 Euro, für 2022 ab 277.826 Euro angewendet werden. Auch hier gilt für Ehepaare wieder der doppelte Wert.

Solidaritätszuschlag

Der Solidaritätszuschlag beträgt bis zu 5,5 % der Einkommensteuer. Seit Beginn des Jahres 2021 entfällt der Solidaritätszuschlag glücklicherweise für ca. 90 % der Steuerzahler:innen. Konkret bedeutet dies, dass der Soli erst ab einer bestimmten Höhe der Einkommensteuer anfällt:

  • 2022: 16.596 Euro
  • 2023: 17.543 Euro
  • 2024: 18.130 Euro

Kirchensteuer

Wenn Sie einer Kirche angehören, werden Ihnen zusätzlich noch 9 % der zu zahlenden Einkommensteuer als Kirchensteuer abgezogen. Nur in Bayern und Baden-Württemberg sind es 8 %, in Bayern gibt es jedoch ein obligatorisches Kirchengeld.

Orthodoxe Kirchen und muslimische Religionsgemeinschaften erheben keine Kirchensteuer.

Was beeinflusst mein Gehalt noch?

Sozialleistungen und die Steuern sind allerdings nicht die einzigen bestimmenden Faktoren. Zusätzlich spielen diese Größen eine Rolle bei der Ermittlung Ihres Nettogehaltes:

  • Vermögenswirksame Leistungen: Diese erhalten Sie zusätzlich zum normalen Arbeitslohn. Vermögenswirksame Leistungen, die der Arbeitgeber zahlt, sind steuer- und sozialabgabenpflichtig. Die fälligen Steuern und Abgaben werden Ihnen mit der Einkommensteuer direkt vom Lohn abgezogen.
  • Geldwerter Vorteil: Wenn Sie extra Vergütungen von Ihrem Arbeitgeber erhalten, müssen sie diese ebenfalls (als geldwerten Vorteil) versteuern. Dies trifft z. B. auf Gutscheine, Geldkarten oder auf einen Firmenwagen zu, den Sie auch privat nutzen.
    Holen Sie sich hier weitere Infos zum Thema Firmenwagen: „So versteuern Sie Ihren Firmenwagen richtig!“
    Für einige Sonderleistungen gibt es eine gesetzliche Freigrenze, diese liegt seit 2022 bei 50 Euro. In den Jahren davor war die Grenze bei 44 Euro. Das wohl bekannteste Beispiel für eine solche Sonderleistung ist wohl der Tankgutschein.
  • Altersentlastungsbetrag: Für Steuerpflichtige über 64 Jahren gibt es einen Altersentlastungsbetrag, d.h. eine kleine steuerliche Vergünstigung.
  • Freibeträge: Diese müssen direkt beim Finanzamt beantragt werden und sind abhängig von der jeweiligen Steuerklasse. Freibeträge, gibt es zum Beispiel, wenn man eine Ausbildung absolviert oder Angehörige oder Kinder betreut.

Brutto-Netto-Rechner

Mit unserem praktischen Brutto-Netto-Rechner können Sie bequem und kostenlos Ihr Nettogehalt berechnen und sich einen schnellen Überblick verschaffen.

▶Probieren Sie es gleich aus!

FAQs zum Unterschied zwischen Brutto- und Nettogehalt

Was wird vom Bruttogehalt abgezogen?

Fast 20% Prozent von Ihrem Bruttogehalt gehen ab für Sozialleistungen:

  • Rentenversicherung: 9,3 %
  • Arbeitslosenversicherung: 1,3 %
  • Pflegeversicherung: 1,7 % Basissatz
    Es gibt Zu- und Abschläge abhängig von der Anzahl der Kinder.
  • Krankenversicherung: 7,3 %

Außerdem werden Steuern abgezogen:

  • Einkommensteuer
  • Kirchensteuer
  • Solidaritätszuschlag

Die Höhe Ihres Steuersatzes ist abhängig von der Höhe Ihres jährlichen Bruttoeinkommens.

Wie wird die Höhe des Nettogehalts beeinflusst?

Zusätzlich zu den Sozialleistungen und Steuern wird Ihr Nettogehalt auch durch diese Größen beeinflusst:

  • Vermögenswirksame Leistungen
  • Geldwerte Vorteile
  • Altersentlastungsbetrag
  • Freibeträge

Benötigen Sie Unterstützung? Deutschlandweit stehen Ihnen unsere Beratungsstellen mit Rat und Tat gerne zur Seite. Im Rahmen einer Mitgliedschaft begrenzt nach § 4 Nr. 11 StBerG sind unsere Berater:innen Ihre kompetente:n und persönliche:n Ansprechpartner:in rund um Ihre Einkommensteuererklärung. Finden Sie jetzt Ihren Steuerexperten:in vor Ort mit unserer PLZ-Suche.

  • Teilen:
Christian Staller

Als Gründungsmitglied, Vorstand und Beratungsstellenleiter unseres Vereins weiß Christian Staller ganz genau was unsere Mitglieder und Beratungsstellenleiter:innen bewegt. Durch seine langjährige Erfahrung im Steuerbereich verfügt er über viel Fachwissen und praktische Erfahrung bei der Erstellung der Einkommensteuererklärung. Als Vorstand überblickt er alles rund um die fachliche Kompetenz unseres Lohnsteuerhilfevereins und ist zusätzlich als Dozent im Steuerrecht tätig. Somit ist ihm die Beratungsqualität ein großes Anliegen, damit unsere Mitglieder stets von einer aktuellen und kompetenten Unterstützung profitieren können.